360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Akademisierung von Pflege
(1994)
In der philosophischen Ethik wird unterschieden zwischen deskriptiver Ethik, normativer Ethik und Metaethik. In diesem Beitrag steht die normative Ethik im Mittelpunkt. Es soll die Frage erörtert werden, welche ethischen Kriterien für die Praxis von Beratung gelten sollten. Zu diesem Zweck werden zunächst beratungskritische Traditionen angeführt und im Anschluss professionsethische Überlegungen mit Rückgriff auf Impulse aus Foucaults Philosophie angestellt.
Für die Praxis der Sozialen Arbeit wird eine Technik vorgestellt, mit der zum einem psychische, soziale und auch körperliche (leibliche) Phänomene betrachtet und damit diagnostiziert werden und Interventionen entwickelt werden können. Hierbei wird auf biopsychosoziale Modelle zurückgegriffen. Die hier vorgestellte Technik (PDI) wird theoretisch verortet. Die Anwendung erfolgt mit den Phasen Anamnese, subjektive Einschätzung, Kontext und Veränderung.
Was bedeutet es beratungswissenschaftlich und beratungspraktisch, wenn
wie bei Astrid Schreyögg Coaching als Instrument einer Personalentwicklung im Sinne Oswald Neubergers verstanden wird, der ausdrücklich betont: „Der Mensch ist Mittel. Punkt.“ Wie ist ein solches Coachingverständnis diskursanalytisch zuzuordnen, in dem eine bestimmte Arbeits‐ und Organisationspsychologie sich in den Dienst eines bestimmten Verständnisses von Personalwirtschaft stellt? Wie wirkt sich dies in der konkreten Beratungspraxis aus? Welches Menschenbild liegt einem solchen Coaching zugrunde? Lassen sich historisch Modelle rekonstruieren, in denen psychologische Methoden und Techniken im Interesse einer bestimmten ökonomistischen Weltanschauung und Haltung instrumentalisiert wurden? Der Autor vertritt die These, dass „Psychotechnik“ und „Menschenökonomie“ aus den 1910er‐ und 1920er‐Jahren charakteristische Ähnlichkeiten mit einem personalentwicklungsorientierten Coaching aufweisen, wie es Schreyögg unter Rückgriff auf Neubergers Lehrbuch vertritt.
Cora Baltussen in den USA : Lernerfahrungen für die Supervision in den Niederlanden und Deutschland
(2021)
Cora Baltussen unternahm - wie zahlreiche europäische Sozialarbeitende - Anfang der 1950er Jahre eine 18-monatige Studienreise in die USA, um Casework und Supervision zu erlernen. Dieser Beitrag wertet ihren Summerreport von 1953 aus, der als Archivalie erhalten ist. So können ihre Lernerfahrungen in der historisch-kritischen Rekonstruktion kontextualisiert und in den Diskurs eingeordnet werden. Dabei werden erste Differenzierungen der frühen Supervisionsgeschichte ebenso sichtbar wie prägende Begegnungen und entstehende Netzwerke, die die Supervisionsentwicklung in Deutschland maßgeblich beeinflussten.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der stationären Krankenversorgung im Gefolge von sektoraler Budgetierung und neuem Entgeltsystem soll in dem vorliegenden Papier der Frage nachgegangen werden, wie Krankenhäuser auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren und ob sich bereits bestimmte Trends oder typische Strategien erkennen lassen. Im ersten Teil der Untersuchung werden dazu zunächst die geänderten Rahmenbedingungen für Krankenhäuser seit Anfang der 90er Jahre dargestellt. Im zweiten Teil werden Handlungsoptionen, die sich aus den geänderten Rahmenbedingungen ableiten lassen, und bereits beobachtbare Reaktionsmuster und Strategien von Krankenhäusern beschrieben. Im abschließenden dritten Teil erfolgt eine Zusammenfassung und vorläufige Bewertung der aktuellen Entwicklungstrends.
Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf eine Literaturanalyse zu aktuellen Veränderungen im Krankenhausbereich, die Analyse ausgewählter Daten der amtlichen Krankenhausstatistik und erste Ergebnisse qualitativer Interviews, die im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes mit Experten aus dem Krankenhausbereich und der für Krankenhäuser relevanten Umwelt, wie bspw. aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den für die stationäre Versorgung zuständigen Länderbehörden, geführt wurden. Im Rahmen der Literaturanalyse wurden insbesondere die letzten Jahrgänge der drei bedeutendsten Fachzeitschriften für das Krankenhausmanagement systematisch ausgewertet.
Opfer sexueller Gewalt erleiden einen massiven Eingriff in ihre persönliche Entwicklung. Dieses Trauma zu bewältigen und als Erfahrung zu integrieren ist eine gewaltige Herausforderung für die Betroffenen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nicht primär mit der Grausamkeit "sexuellen Missbrauchs" und den Folgen für die Betroffenen, sondern zeigt individuelle Wege der Verarbeitung traumatisierender Erfahrungen. Nach einer Einführung in die Psychotraumatologie werden Dimensionen sexueller Gewalt beleuchtet. In der Auseinandersetzung mit Bewältigungsressourcen der Betroffenen werden die theoretischen Konzepte der Salutogenese, der Schutzfaktoren und Copingstrategien diskutiert. Die individuellen Bewältigungsstrategien werden in Interviews mit Frauen anschaulich, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Eine kompetente Unterstützung durch die Soziale Arbeit wird nur dann gelingen können, wenn sie der ressourcenorientierten Perspektive folgt, wie sie hier von Sabine Lakota entwickelt wird.
Die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Störungen ist auch heute noch immer prävalent und beeinflusst zentrale Lebensbereiche negativ. In der Antistigma-Literatur finden sich immer wieder Forderungen, Menschen die Erfahrungen mit psychischen Störungen gemacht haben partizipativ oder leitend bei Antistigma-Maßnahmen einzubeziehen. Detaillierte Informationen zur Bedeutung dieses Einbezugs und seiner Wirkmechanismen finden sich jedoch kaum.
Die Bachelorarbeit soll daher literaturgestützt beantworten, wie durch den Einbezug von Erfahrenen und Erfahrungsexpert*innen ins sozialpsychiatrische Hilfesystem der Stigmatisierung psychischer Störungen begegnet, beziehungsweise diese reduziert werden kann.
Unter Rückbezug auf die theoretischen Ansätze von Goffman, Link und Phelan sowie Allport werden die Einflüsse von Erfahrungsexpert*innen auf Stigmatisierung sowohl in formellen Antistigma-Programmen als auch außerhalb dieser analysiert. Besonders der Kontakt und die Machtverschiebung konnten als zentrale Wirkmechanismen des Einbezugs von Erfahrenen und Erfahrungsexpert*innen ins sozialpsychiatrische System herausgestellt werden.
Zuletzt erfolgt auch ein Abgleich zum professionellen Mandat der Sozialen Arbeit, sowie eine Betrachtung des sich daraus ergebenden Auftrags für die Soziale Arbeit.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Strafvollzug dem sogenannten Trennungsprinzip. Das bedeutet, männliche und weibliche Gefangene werden getrennt voneinander in gesonderten Anstalten bzw. Abteilungen untergebracht. Gerechtfertigt wird das sogenannte Trennungsprinzip durch den grundrechtlichen Schutz des Intim- und Sexualbereichs. Das Gefängnis ist somit eine nach Geschlecht differenzierte totale Institution. Zugleich ist es eine Institution sozialer Kontrolle und in kaum einem anderen Feld halten sich Geschlechterstereotypien und Zuschreibungen von Geschlechterdifferenz so hartnäckig wie im Bereich sozialer Kontrolle. Für die Strafvollzugswissenschaften bringt dies die Herausforderung mit sich, in der Forschung Geschlechterdifferenz nicht als Vorannahme zu unterstellen und immer wieder zu reproduzieren, indem Frauen und Männer betrachtet werden, sondern geschlechtertheoretische Perspektiven einzunehmen und Geschlecht als komplexe Kategorie zu fassen, die verschiedene Dimensionen aufweist. Durch diese geschlechtertheoretischen Perspektivwechsel und -verschiebungen werden Ausblendungen in der Strafvollzugswissenschaft sichtbar, die im Folgenden systematisch betrachtet werden. Dem Beitrag liegt die These zugrunde, dass der Strafvollzug nicht nur nach Geschlechtern getrennt organisiert ist, sondern dass Gefängnisse als totale Institutionen Konstruktionen von Geschlecht und Geschlechterdifferenz hervorbringen. Um der These nachzugehen, werden in einem ersten Schritt kurz die rechtlichen Regelungen und die Vollzugsgestaltung dargelegt. Vor diesem Hintergrund werden die Dimensionen der Kategorie Geschlecht mit Bezug auf ausgewählte Ergebnisse in der Strafvollzugswissenschaft vorgestellt, um dann in einem Ausblick die geschlechtertheoretischen Herausforderungen für die Strafvollzugswissenschaft zu benennen.
In diesem Kapitel steht die frühe Kindheit (ab der Geburt bis etwa zum dritten Geburtstag) im Fokus. In dieser ganz frühen Phase der Kindheit - die damit ja auch die Phase der nun erst entstehenden neuen Familie ist - sind es oft weniger die Kinder, welche außergewöhnliche Schwierigkeiten und Herausforderungen stemmen müssen und deswegen Gast in den Beratungseinrichtungen sind, sondern eher die Eltern bzw. das gesamte neue familiäre System. Diesem Umstand sollte in der Beratungssituation natürlich Rechnung getragen werden und daher stehen hier auch insbesondere die neu gewordenen Eltern und ihr Erleben der Situation im Mittelpunkt.