330 Wirtschaft
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In Niedersachsen setzt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur seit 2007 ein Hochschulkennzahlensystem ein, um einen Teil des Grundhaushalts wettbewerblich an die Hochschulen zu verteilen. Über die Mittelvergabe hinaus ist ein Monitoringsystem integriert, mit dem die Entwicklung der Hochschulen beurteilt werden kann. Zur differenzierten Beurteilung werden monetäre und nichtmonetäre Hochschuldaten zu Kennzahlen verdichtet. Die Kennzahlen befinden sich jedoch auf einer zu hohen Aggregationsebene für ein hochschulinternes Controlling an der Fachhochschule Hannover. Daher dienen Berichtssysteme mit Standardberichten der Information über hochschulweite Prozesse und Ressourcen, um im zunehmenden Wettbewerb der Fachhochschulen fundierte Entscheidungen treffen zu können. Beispielhaft werden Standardberichte zu erbrachten Lehrleistungen als erste Komponente des nichtmonetären Controllings in einem Berichtssystem konzipiert. Methodisch basiert die Konzeption auf einer Informationsbedarfsanalyse mit induktiven und deduktiven Verfahren. Das Vorgehen lässt sich grundsätzlich auf weitere nichtmonetäre Leistungen (z. B. der Forschung) übertragen und in die konzipierte Struktur integrieren.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Ansatz und der Bewertung originärer immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Es handelt sich hierbei um die Untersuchung der Frage, ob die Verpflichtung zur Aktivierung oben genannter Vermögensgegenstände die Aussagekraft eines Jahresabschlusses nach HGB erhöht. Während die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) den Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände – unabhängig davon, ob sie entgeltlich erworben oder selbst erstellt wurden – schon lange vorsehen, hat sich der Gesetzgeber in Deutschland im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nun auch dazu entschlossen, das HGB-Bilanzrecht u. a. in diesem Punkt den IFRS anzupassen und das bisher in § 248 Abs. 2 HGB kodifizierte Aktivierungsverbot aufzuheben. Der vom Bundesministerium der Justiz am 21. Mai 2008 veröffentlichte Gesetzentwurf dient als Grundlage der Untersuchung. Die einzelnen geplanten Änderungen wurden ausführlich betrachtet und werden je nach Bedeutung für den Ansatz und die Bewertung – mehr oder weniger stark – diskutiert. Wie sich im Verlauf dieser Arbeit zeigen wird, ist davon auszugehen, dass die zukünftig für originäre immaterielle Vermögensgegenstände geltende Aktivierungspflicht auf Grund der zu erbringenden Nachweise – ebenso wie nach IFRS – als faktisches Wahlrecht betrachtet werden kann. Somit hätte die Aufhebung des § 248 Abs. 2 HGB nur geringe Auswirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmen. Wenn allerdings die Möglichkeit der Aktivierung in Anspruch genommen wird und relevante Angaben im Anhang gemacht werden, ist eine Erhöhung des Informationsgehaltes eines Jahresabschlusses zweifellos gegeben.
Die vorliegende Arbeit ermittelt die Ist-Kosten für den Prozess der Herbarbeleg Digitalisierung im Botanischen Garten/ Botanischen Museum in Berlin-Dahlem. Dabei werden die Kosten durch drei verschiedene Vorgehensweisen aufgezeigt. Die erste Vorgehensweise ermittelt die Kosten für die Digitalisierung anhand der Gesamtaufwendungen im Botanischen Garten/ Botanischen Museum. In dieser Betrachtung werden die Kosten abgegrenzt, die nur der Digitalisierung zuzuordnen sind. Eine weitere Methode erfasst alle Einzelkosten die für die Digitalisierung von Herbarbelegen anfallen und stellt abschließend die Gesamtkosten für die Digitalisierung dar. Als weitere Vorgehensweise zur Kostenbestimmung wurde eine Projektbetrachtung gewählt. In dieser sind die Digitalisierungskosten anhand eines durchgeführten Projektes im Botanischen Garten/ Botanischen Museum veranschaulicht.
Der vorliegende Artikel analysiert sowohl das in der Entwicklung stehende Projekt, die Digitalisierung von Herbarbelegen, als auch den dafür vorhandenen Markt. Bei der Produktanalyse wird das Kernprodukt in die 3 Einzelprodukte gegliedert und diese in Funktion und Zusammensetzung näher erklärt. Besonderen Wert wird hier auf die bisher angefallenen Entwicklungskosten gelegt, da sie die Basis für die Kalkulation der Umsatzanalyse bilden. Die Marktanalyse besteht aus einer genauen Analyse des deutschen Marktes sowie einer gröberen des europäischen- und des Weltmarktes. Die anschließend durchge-führte Umsatzanalyse basiert auf den Daten aus der Produktanalyse und der recherchierten Märkten. Ziel hiervon ist es, erste Vorstellungen eines möglichen Umsatzes auf dem deutschen, europäischen und weltweiten Markt zu erstellen.
Die Weltwirtschaftskrise des Jahres 1929 beendete ein „goldenes Zeitalter“. Sie veränderte nachhaltig die internationale Völkergemeinschaft, unter anderem in Bezug auf den Welthandel, die Finanzströme und die Arbeitslosigkeit. Die Auswirkungen unserer heutigen Krise scheinen vergleichbar, die Ausgangslage, Ursachen und Verantwortung sind jedoch grundverschieden.<br /> Kein Lehrbuch und keine Vorlesung haben uns auf diese Krisenform vorbereitet. Auch liegen keine wirtschaftspolitischen Erfahrungen vor, die als Grundlage zur Bewältigung einer Krise in dieser Dimension dienen könnten. Aber wir können– obgleich die Krise andauert – schon heute beobachten, dass die Konsequenzen anders ausfallen und zu langfristigen, einschneidenden Veränderungen führen.<br /> Mit unserer Fachveranstaltung bieten wir Erklärungsansätze und diskutieren über Verantwortung und Konsequenzen. Drei Beiträge führen aus unterschiedlichen Perspektiven in das Thema ein.