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Die Sozialarbeiterin Yildiz Sahinde Demirer hat zusammen mit anderen Frauen das Praxisprojekt Erzählcafès in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (2018-2021) für fünf Stadtteile konzipiert. Ihre Arbeit bezeichnet sie als Gemeinwesenarbeit mit feministischen und politischen Schwerpunkten. Geflüchtete Frauen konnten sich dadurch regelmäßig treffen und austauschen, ihre Interessen an Bildung, Arbeit, sozialen Rechten und Beteiligung zur Sprache bringen und umsetzen. Durch die wissenschaftlichen Begleitung von Rebecca Hassan M.A. Social Work und Prof. Dr. Joachim Romppel von der Hochschule Hannover war es möglich, das dreijährige Modellprojekt zu dokumentieren und auszuwerten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte das Projekt. Bemerkenswert sind die Erfolge dieses Projektes in der nonformalen Bildungsarbeit und die erweiterte Handlungsfähigkeit der Frauen.
„Foucault im Jobcenter“ : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 1)
(2017)
Erwerbsarbeit ist nach wie vor der wichtigste Faktor gesellschaftlicher Teilhabe. Jobcenter erfüllen aus diesem Grund eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Aufgrund ihrer verwickelten und konfliktreichen Geschichte ist ihre gesellschaftliche Verortung schwierig. Jobcenter sind bisher, trotz ihrer Größe und gesellschaftlichen Relevanz für maßgebliche Bevölkerungsteile, kaum beratungswissenschaftlich untersucht worden. Unserer Ansicht scheint es notwendig zu sein, sich intensiver mit dem gesellschaftlichen Feld der Jobcenter zu beschäftigten: Zum einen, weil Beratung selbst eine herausgehobene Bedeutung im Jobcenter besitzt und zum anderen, weil die Jobcenter ein wichtiges Feld für die Supervision werden könnten. Dieser Artikel soll daher eine erste kasuistische Grundlage für eine kritische Reflexion bieten und wird in zwei Teilen erscheinen. Der erste Teil wird eine grundlagentheoretische Einführung in das Thema sein. Darauf aufbauend rekonstruieren wir in einem zweiten Teil einen Fall aus dem Jobcenter, der in der nächsten Ausgabe der FoRuM Supervision unter dem Titel ‚Fallverstehen und Fallrekonstruktion‘ analysiert und reflektiert werden wird.
Der Bericht über die Mitgliederversammlung gliedert sich in vier Teile: Einen kurzen Bericht über die formalen Anteile der Versammlung (1), die kurze Vorstellung der mit dem Cora-Baltussen-Förderpreis ausgezeichneten Abschlussarbeiten (2), eine Paraphrase des Vortrags von Armin Nassehi (3) sowie eine kritisch-kommentierende Diskussion des Fishbowls über Führungskräfte in der klinischen Pflege (4).
Der Essay skizziert die Ideengeschichte eines funktionalisierenden und optimierenden Coachingverständnisses und erschließt dafür Quellen, um damit einen Anstoß für weitere Forschungsarbeiten zu geben. Dabei ist der Beitrag nur eine erste diskursanalytische Annäherung, weil Coachingverständnisse hochgradig heterogen sind, für die frühe Geschichte der Supervision nur ein unzureichender Forschungsstand vorliegt, insbesondere in Hinblick auf ihre Ideengeschichte und die erschlossenen Quellen, und sich die Entwicklung nur in der Analyse der komplexen und vielsprachigen wissenschaftlichen und praktischen Austauschprozesse insbesondere zwischen den USA und dem westlichen Europa rekonstruieren lässt. Für die Forschung wurden zahlreiche Quellen zwischen 1950 und 1980 erschlossen. Es kann gezeigt werden, dass sich einzelne Konzeptbestandteile von Coaching bereits zwischen 1945 und 1975 im Diskurs um Praxisberatung und Supervision im Kontext der Sozialen Arbeit (Social Casework, Groupwork) nachweisen lassen. Offen bleibt, ob sich Coaching unabhängig davon oder darauf aufbauend entwickelt hat. Eine systematisierte Forschung zu diesen Zusammenhängen steht aus.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
Bestrafungen gehören seit „Erfindung“ der Kindheit zu einem wesentlichen Bestandteil der Kindererziehung bis heute. Bestraft werden sowohl Jungen als auch Mädchen, wenn auch für unterschiedliche Taten. Zwar ist z.B. in der jüngeren Geschichte die körperliche Gewalt in der Schule verschwunden und seit kurzem auch zumindest formell im Elternhaus, dennoch werden Kinder immer noch bestraft. Alle Menschen haben als Kinder Strafen am eigenen Leibe und/oder in der eigenen Seele zu spüren bekommen oder waren zumindest Zeugen derselben. Wie also lernen Jungen und Mädchen mit Strafen umzugehen, sie anzunehmen oder sich in bestimmten Fällen zu distanzieren, ohne sie als solche infrage zu stellen? Und welche gesellschaftlichen Regelungen werden über Strafe vermittelt? Diesen Fragen geht die Autorin mit Hilfe der qualitativen empirischen Forschungsmethode der Erinnerungsarbeit (nach Frigga Haug 1990) nach.
Mit Blick auf Cora Baltussens Leben, Wirken und Beratungsverständnis werden die demokratischen, emanzipatorischen und internationalen Wurzeln der Rezeption der Profession Supervision in Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren betont. Das ist besonders notwendig angesichts kritischer Weiterentwicklungen von Supervision und Coaching, bei denen die professionsethischen Grundlagenfragen zum Teil aus dem Blick geraten.
Wohnungslose Menschen wurden systematisch diskreditiert und werden immer noch systematisch ausgegrenzt. Die Angebote für wohnungslose Menschen sind unzureichend und lückenhaft. Die besonderen Erfahrungen und Bedürfnisse der Betroffenen müssen besser als bisher berücksichtigt werden um bedarfsgerechtere Hilfen und Angebote zu gestalten. Hierfür ist die Einbeziehungen der Betroffenen in Planung und Ausgestaltung der Angebote systematisch und unbefristet zu fördern. Um den Interessen der Betroffenen Gehör zu verschaffen sind entsprechende Ressourcen bereitzustellen und Kommunikationswege zu eröffnen.
Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens SchuLae bildet die angestrebte flächendeckende Einführung institutioneller Schutzkonzepte in pädagogischen Kontexten. Im Zuge eines durch Schutzkonzepte in Gang gesetzten Organisationsentwicklungsprozesses sollen Orte des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche zu Schutz- und Kompetenzorten werden. Ob Schutzkonzepte tatsächlich zu einem Rückgang von Viktimisierungserfahrungen und einer erhöhten Bereitschaft zur Hilfe(suche) führen, wurde bislang nicht empirisch erfasst. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbund „SchuLae – Entwicklung und Wirkung von Schutzkonzepten in Schulen im Längsschnitt“ des Deutschen Jugendinstituts und der Hochschule Hannover untersucht daher die Wirksamkeit schulischer Schutzkonzepte sowohl quantitativ als auch qualitativ im Längsschnitt und fokussiert dabei die Perspektiven von Schüler*innen.
In der Sozialen Arbeit und Gesundheitsfürsorge fokussieren frühe Präventions- und Hilfsangebote nach wie vor die sogenannte primäre Dyade, also die Beziehung zwischen Mutter und Kind. Väter werden oft außer Acht gelassen, obwohl sie das Familienleben und die Entwicklung des Kindes positiv wie negativ beeinflussen können und in der Erziehung heute präsenter sind als es in früheren Generationen der Fall war. Aus unterschiedlichen Perspektiven geht dieses Buch der Frage nach, mit welchen Angeboten, Erfolgsaussichten, Risiken und Nebenwirkungen (belastete) Väter unterstützt und angesprochen werden können.
In der detaillierten Beschäftigung mit Quellen der Sozialen Arbeit zur Entstehung der Supervision in den 1960er Jahren legt dieser Beitrag den Fokus auf die auch in der sozialpädagogischen Geschichtsschreibung weithin unterdrückten religiösen Hintergründe. In der Beschäftigung mit den Rahmenbedingungen der Supervisionsausbildung an der katholischen Akademie für Jugendfragen in Münster kann gezeigt werden, wie eng katholische Milieus und Ethiken mit der Entstehung von Supervision im nordwestdeutschen Raum verbunden waren und was das für das frühe Verständnis von Supervision und ihre weitere Entwicklung bedeutete.
Zunächst wird der Koalitionsvertrag daraufhin analysiert, welche Aussagen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung darin enthalten sind und welche Vorhaben sich an den betreffenden Aussagen ablesen lassen. Daran schließt sich eine Darstellung des ‚Gesundheitsprämienmodells’ von CDU und FDP an, das darauf folgend einer systematischen Kritik unterzogen wird. Wegen seiner besonderen Stellung in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion wird im Anschluss daran der so genannte ‚Sozialausgleich’ näher betrachtet. Dieser Begriff erweist sich bei näherer Betrachtung als irreführende ‚Fehletikettierung’, denn geplant ist nicht ein umfassender ‚sozialer Ausgleich’, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung gegenwärtig gewährleistet, sondern lediglich ein staatlicher Beitragszuschuss für hilfebedürftige Geringverdiener. Im Rahmen der Erörterung werden auch die zentralen Begründungsmuster für die Einführung eines steuerfinanzierten ‚Sozialausgleichs’ einer systematischen Kritik unterzogen. Dabei wird auch herausgearbeitet, dass die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung keineswegs zwangsläufig zu einer sozial gerechten Verteilung von Finanzierungslasten führt, wie dies von führenden Vertretern der Regierungskoalition behauptet wird.
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv) stand 2020 äußerlich im Zeichen von Covid-19 und damit Social Distancing, inhaltlich im Zeichen der konsequenten Fortführung begonnener Strategie- und Modernisierungsprozesse des Berufs- und Fachverbandes. Gleichzeitig aktualisierten diese Prozesse die Identitätsfrage des Verbandes.
Der Artikel befasst sich mit der Zusammensetzung multiprofessioneller Teams in Beratungsstellen - bezogen auf die Grundprofessionen. Er zeigt auf, dass die Psychologie in der Geschichte der Beratungsstellen eine dominante Rolle im multiprofessionellen Gefüge übernommen hat, mit der Folge, dass bis heute um professionsspezifische Handlungsansätze der Sozialen Arbeit in der Beratung, sowie um ein gutes Verhältnis von Psychologie und Sozialer Arbeit gerungen werden muss. Es wird aufgedeckt, dass dieses Ringen auch im Umgang mit der empirisch nachgewiesenen, neuen quantitativen Dominanz der Sozialen Arbeit im multiprofessionellen Gefüge sichtbar wird und ein nur defizitorientierter, dominant psychologischer Blick darauf vermieden werden sollte.
Es gilt nicht nur für die Frauen aus den Fesseln der Liebe und die Liebe aus den Fesseln der Familie, sondern auch die Humanität, d.h. die Regelung menschlicher Belange, sowie die Geschlechtersolidarität aus den Fesseln von Familie zu befreien. Um der Konstitution der Selbstverständlichkeit von Familie auf die Spur zu kommen, geht die Autorin zurück bis ins 18. Jahrhundert und analysiert bürgerliche und sozialistische Ansätze aus Theorie, Politik und Literatur: Was gewannen Frauen, als sie sich auf die jeweilige Familienform einließen, und was versperrten sie sich dadurch? Welche geschlechtsspezifische Funktion kam dabei Liebe als einem Hauptmotiv für Eheschließung und Familiengründung zu? An Hand eimer qualitativen Studie wird abschließend vorgeführt, inwiefern die unterschiedlichen Liebeskonstruktionen von Frauen (und Männern) heute zur Reproduktion der Geschlechterverhältnisse beitragen.
Seit einigen Jahren ist die Diskussion über das Lernfeldkonzept in der Pflegedidaktik angekommen und es gibt mannigfaltige Veröffentlichungen von diversen Autorinnen und Autoren. Daneben entwickeln immer mehr Bundesländer verbindliche lernfeldorientierte Rahmenlehrpläne für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Andernorts sind Schulteams vom Lernfeldkonzept überzeugt und denken an eine eigenständige curriculare Neuentwicklung im Sinne des Lernfeldkonzepts. Unter dieser Ausgangslage erscheint es hilfreich, einen Blick auf publizierte Umsetzungserfahrungen zu werfen. Diese können sowohl als Inspiration als auch als "Problemdetektor" dienlich sein. Grundlage hierfür ist eine Literaturanalyse, die auf Publikationen aus dem Bereich der Berufs- und Wirtschaftspädagogik sowie der Pflegedidaktik der letzten zehn Jahre zum Lernfeldkonzept beruht. Daraus ergeben sich folgende zu bearbeitende Fragestellungen: 1.Wie wird das Lernfeldkonzept in der berufs- und wirtschaftspädagogischen Fachwelt bewertet?<br /> 2.Welche Erfahrungen sind bezüglich der Einführung des Lernfeldkonzepts im Bereich der Berufs- und Wirtschaftpädagogik gemacht worden?<br /> 3.Können die Erfahrungen nutzbringend auf die Pflegeausbildung übertragen werden?<br /> 4.Gibt es schon Umsetzungserfahrungen innerhalb der Pflegdidaktik?<br /> 5.Wie können die verschiedenen Erfahrungen sinnvoll miteinander verknüpft werden?<br /> Als Ergebnis dieser Fragestellungen wird dann ein Leitfaden zur Umsetzung des Lernfeldkonzepts in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung entwickelt.
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones revolutionieren unseren (Arbeits-)Alltag. Realität und Virtualität verschmelzen, und das Begriffspaar drückt keinen Gegensatz mehr aus. Sogenannte virtuelle Teams sind weit verbreitet und bisher überwiegend in Hinblick auf Führungsthematiken bearbeitet. Gruppen, die computergestützt kommunizieren, existieren aber inzwischen in allen Lebensbereichen. Damit überträgt sich das „Hier und Jetzt“-Prinzip der Gruppendynamik in die computervermittelte Kommunikationswelt. Diese Verlagerung ist auch
unter gruppendynamischen Aspekten weiter zu erforschen.
Die Sozialarbeitswissenschaft hat in den letzten Jahrzehnten ein großes Panorama an theoretischen Ansätzen entwickelt. Dem entspricht jedoch nicht das geringe Selbstbewusstsein, diese Ansätze innerhalb der wissenschaftlichen Disziplinen von den Menschen und ihren Beziehungen zu vertreten, was unter anderem daran liegt, dass noch kein Fundament, keine tragfähige Metatheorie existiert. Der Autor legt hier ein Grundmuster für eine Metatheorie vor, das nicht von anderen Disziplinen Häppchen abkupfert, sondern in einer Analyse des Schattens der abendländisch-europäisch-westlichen Kultur und Gesellschaft gründet. Das Grundmuster „Spaltung“, das die Bewusstseine dressiert, vermittelt er durch den Begriff „Trajektivität“. In ihm begegnen sich Subjektivität-Objektivität, Theorie-Praxis, Leib-Gefühl-denkendes Bewusstsein und andere Antinomien. Hier liegt ein Konzept vor, das Exklusion systematisch verdeutlicht und Anschlussstellen für das gesamte Panorama der Sozialarbeitswissenschaft offen hält.
Szenisches Spiel
(2009)
Die alltägliche Konfrontation mit gesellschaftlichen Tabus wie Alter, Krankheit, Tod, die Arbeit zwischen "Macht und Ohnmacht" verlangt von den Pflegenden ein hohes Maß an sozialer und personaler Kompetenz. Das szenische Lernen bzw. Spiel ist ein Ansatz, der sich hervorragend zur Förderung dieser Schlüsselqualifikationen eignet. In diesem Aufsatz werden zunächst die allgemein didaktischen Ursprünge und Hintergründe szenischen Lernens bzw. Spiels dargestellt, um anschließend seine pflegedidaktische Auslegung und Akzentuierung zu charakterisieren. Zum Schluss wird anhand der Lerneinheit „Reflexion der praktischen Ausbildung“ aufgezeigt, wie mit ausgewählten szenischen Spielverfahren in der pflegepädagogischen Praxis gearbeitet werden kann.
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob pastoralpsychologisch ausgebildete Seelsorger/innen besonders geeignet sind, Mitarbeitende in Kirche und Diakonie zu supervidieren? In der Auseinandersetzung mit Vertretern der pastoralpsychologischen Supervision kommt er zu dem Ergebnis, dass die postulierten Vorteile nur dann zum Tragen kommen, wenn die Supervisoren ihre berufsbezogene Beratungstätigkeit von der theologischen Arbeit zu unterscheiden und zu trennen wissen.
Ziel der durchgeführten Untersuchung war es, Einsichten in die Studienmotivation und Berufserwartungen von Studienanfängern und -anfängerinnen der Evangelischen Religionspädagogik / Gemeindepädagogik zu erhalten. Heute bieten acht (Fach-) Hochschulen einen grundständigen, also in vollem Umfang berufsqualifizierenden Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik an, der zum kirchlichen Beruf einer Gemeindepädagogin oder eines Gemeindepädagogen bzw. eines Diakons oder einer Diakonin führen kann. Sechs dieser Studiengänge sehen heute eine Kombinationsmöglichkeit mit dem Studium der Sozialen Arbeit vor, die auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin ermöglicht. Inwieweit sich dies auch auf die Wahl des Studienfachs Religions- und Gemeindepädagogik und auf die Studienmotivation auswirkt, war Gegenstand einer im Wintersemester 2011/12 durchgeführten Untersuchung. Warum entscheiden sich heute (zumeist) junge Menschen für ein religions- und gemeindepädagogisches Studium und welche Vorstellungen über ihre spätere Berufspraxis haben sie? Welche Rolle spielt für die Studienfachentscheidung die Möglichkeit des Erwerbs einer doppelten Qualifikation, die nicht notwendigerweise in eine spätere kirchliche Berufstätigkeit führen muss, sondern auch für den Bereich sozialer Arbeit in staatlichen Einrichtungen und bei freien Trägern qualifiziert? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten, wurden in einer Fragebogen-Erhebung die Studienanfänger und -anfängerinnen an acht Hochschulstandorten (Berlin, Bochum, Freiburg, Hannover, Kassel, Ludwigsburg, Moritzburg, Nürnberg) befragt. 221 von insgesamt 250 Studierenden im ersten Fachsemester beteiligten sich daran (88,4%).
An acht deutschen Hochschulen besteht heute die Möglichkeit, einen grundständigen Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik zu absolvieren, der je nach landeskirchlicher Tradition die kirchliche Berufsanerkennung als Diakon/in bzw. Gemeindepädagoge/-pädagogin ermöglicht. An fünf Standorten kann diese Qualifikation mit einem zweiten Abschluss in Sozialer Arbeit verbunden werden, der zu einer staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge führt. Welche Erfahrungen machen Studierende im Laufe eines Studiums der Religions- und Gemeindepädagogik? Wie gut fühlen sie sich durch das Studium auf eine anschließende eigenständige Berufstätigkeit vorbereitet? Welche Vorstellungen haben sie von den Arbeitsfeldern und Aufgabenbereichen in denen sie später arbeiten wollen? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten wurden die Studierenden zum Ende ihres Studiums befragt. Der vorliegende Bericht fasst zentrale Ergebnisse für den Studienstandort Hannover zusammen und vergleicht diese mit jenen anderer Hochschulstandorte.
Stellenabbau im Pflegedienst der Krankenhäuser. Eine Analyse der Entwicklung zwischen 1991 und 2005
(2007)
Hintergrund: Seit Mitte der 1990er Jahre findet ein Stellenabbau in Krankenhäusern statt, von dem insbesondere auch der Pflegedienst betroffen ist. Obwohl die Tatsache seit längerem bekannt ist, fehlt es noch an einer gründlichen Analyse und Aufbereitung der verfügbaren Daten, um sich ein fundiertes Bild über den Umfang, die Entwicklung, Ursachen und Auswirkungen machen zu können. Methoden: Primäre Datengrundlage sind die Daten der Krankenhausstatistik sowie der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistisches Bundesamtes. Ergebnisse: Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass zwischen 1995 und 2005 insgesamt ca. 104.000 Vollzeitstellen für nicht-ärztliches Personal in Allgemeinkrankenhäusern abgebaut wurden. Der ärztliche Dienst wurde hingegen um ca. 19.000 Vollkräfte ausgebaut. Im Saldo ergibt dies einen Gesamtstellenabbau von ca. 85.000 Vollkräften. Der größte Teil des Stellenabbaus entfiel mit ca. 44.000 Vollzeitstellen auf den Pflegedienst. Im Jahr 2005 lag die Zahl der Vollkräfte im Pflegedienst der Allgemeinkrankenhäuser um 13,7 % unter dem Wert des Jahres 1995 und sogar noch unter dem Wert des Jahres 1991, als über einen Pflegenotstand in Krankenhäusern gesellschaftlich diskutiert wurde. Eine Analyse der Kostendaten der Allgemeinkrankenhäuser zeigt, dass der Stellenabbau im Pflegedienst nicht allein durch die Budgetdeckelung und Einführung des DRG-Systems erklärt werden kann. Mehr als die Hälfte des Stellenabbaus wäre auf Grund der allgemeinen Budgetentwicklung nicht erforderlich gewesen, sondern erfolgte offenbar, um im Rahmen einer internen Umverteilung Mittel für andere Zwecke freizusetzen. Gewinner der internen Umverteilung war der ärztliche Dienst. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse zahlreicher internationaler Studien muss davon ausgegangen werden, dass der Stellenabbau bereits negative Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung hat. Die Ergebnisse internationaler Forschung zu diesem Thema weisen darauf hin, dass eine niedrigere Personalbesetzung in Pflegedienst das Risiko erhöht, als Patient im Krankenhaus eine schwerwiegende Komplikation zu erleiden oder sogar zu versterben. Schlussfolgerungen: Es besteht dringender Handlungsbedarf, da sich die Personalbesetzung des Pflegedienstes in Allgemeinkrankenhäusern seit mehr als 10 Jahren in einer Abwärtsspirale befindet und mit weiterem Stellenabbau zu rechnen ist.
Forschungsgegenstand der Bachelorarbeit ist der politisch gefärbte und direktiv gestaltete Aushandlungs- und Planungsprozess für die Bebauung eines zentralen innerstädtischen Platzes in Hannover. Entlang der Leitfrage, wie der demokratische Anspruch nach Bürger*innenbeteiligung in Stadtentwicklungsprozessen aus den Konzepten in die Umsetzung gelangt und welche Bevölkerungsgruppen in eben diesen Prozessen Ein- und Ausschlüsse erfahren, welche sie reproduzieren, finden eine mehrschichtige Verlaufsuntersuchung und eine Rückbindung in mögliche Betätigungsfelder der Sozialen Arbeit statt.
Der Bachelorarbeit vorangegangen ist ein Praxisseminar zur Gemeinwesenarbeit und Öffentlichkeit, in welchem eine Feldanalyse stattfand. Anhand von angekündigten leitfadengestützen Expert*inneninterviews und qualitativen Interviews auf dem besagten Platz kristallisierte sich die offensichtliche Unkenntnis der Passant*innen über die Bebauungspläne heraus: Ein von offizieller Seite betontes Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung ist den Nutzer*innen vielfach nicht bekannt gewesen.
Methodisch wurde anhand des Governancekonzepts nach Baum (2012), Klöti (2016) und Walk (2011) und der „unternehmerischen Stadt“ nach Harvey (1989) die Einbindung von Sozialer Arbeit in Stadtentwicklungsprozesse analysiert. Ausgewertet wurden die Dokumentationen der Innenstadtforen im Rahmen des Policykonzepts „Hannover City 2020+“. Festzuhalten gilt, dass die zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit in diesem Zusammenhang benannt werden kann als die Thematisierung von sozialem Ausschluss (Anhorn & Bettinger 2005) und den hohen Voraussetzungen für den Zugang zu Beteiligung und Mitgestaltung des öffentlichen Raumes. Gezeigt wird, dass das erste Beteiligungsverfahren einer Scheinbeteiligung (Arnstein 1969) zur Legitimation von Ergebnissen aus Behörden- und Expert*innenenrunden diente; viele der eigentlichen Nutzer*innen des Platzes wurden nicht erreicht und beteiligt, da die Strukturen des Partizipationsangebotes zu hochschwellig und exklusiv angelegt waren. Es wird deutlich, dass die öffentlichen Verfahren bestenfalls der Information gedient haben.
Diese Arbeit ist ein Plädoyer für eine planungsbezogene Soziale Arbeit (Drilling & Oehler 2013), welche sich räumlich-reflexiv und aktiv in die Gestaltung und Planung von Stadt einbringt, anstatt nur im Nachhinein daraus entstandene Konflikte und Probleme wie Ausschluss und Verdrängung von Randgruppen zu bearbeiten. Im bisherigen Prozess hat Soziale Arbeit die Aufgabe, sich kritisch im Interesse der marginalisierten Nutzer*innengruppen einzubringen und advokatisch tätig zu sein, bzw. darüber hinaus diese dabei zu unterstützen sich wirkungsvoll einzubringen, nicht wahrgenommen. In dem kommenden Verfahren 2018 bietet sich die Chance einer inkludierenderen Beteiligung durch Methoden der Bürger*innenbeteiligung wie bspw. der Zukunftswerkstatt (Dienel 2011: 208ff) direkt auf dem Platz, in denen gegebenenfalls mehr Menschen zu Wort kommen als bei den bisherigen Verfahren.
Wenn 12- bis 13-jährige Kinder mit diversen von ihnen begangenen Straftaten die Öffentlichkeit in Aufruhr versetzen, wird - besonders nach schweren Fällen - oft eine härtere Gangart gefordert. Doch längst nicht so viele Kinder, wie die Medien uns weis machen wollen, sind delinquent. Und anstatt zu fragen, ob und wie man problematischen Kindern und Jugendlichen bereits zu Beginn ihrer Jugendhilfekarrieren sinnvoll helfen kann, diskutiert die Politik über geschlossene Unterbringung und andere Formen strengerer Settings von sogenannten "Monsterkids". In dieser Diplomarbeit wird soziale Gruppenarbeit als Alternative diskutiert.
Soziale Arbeit als kritische Handlungswissenschaft : Beiträge zur (Re-)Politisierung Sozialer Arbeit
(2013)
Soziale Arbeit ist politisch. Von diesem grundlegenden Sachverhalt ausgehend, entwickelt der Sammelband Perspektiven für eine professionelle und wissenschaftliche Selbstbestimmung. Renommierte Sozialarbeitswissenschaftler/innen stellen Modelle einer Sozialen Arbeit als kritischer Handlungswissenschaft vor. Konstitutiv für diese sind die Leid- und Unrechtserfahrungen, die Menschen in ihrem alltäglichen Leben machen, und das emanzipatorische Interesse an gerechteren und freieren gesellschaftlichen Verhältnissen.
Die Beiträge des Bandes lassen sich als Einführungen in ein kritisches Verständnis von Sozialer Arbeit lesen. Darüber hinaus dokumentieren sie die Vielfalt von Positionen im Diskurs über eine zeitgemäße, demokratische und reflexive Soziale Arbeit. Grundlinien kritischer Sozialer Arbeit werden ebenso deutlich wie Differenzen, Kontroversen und offene Fragen. Der Band spricht Praktiker/innen, Wissenschaftler/innen wie Studierende der Sozialen Arbeit gleichermaßen an
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones spielen eine wichtige Rolle für die Effizienzsteigerung, Verdichtung und Subjektivierung von Arbeit. Sie entgrenzen vielfach und haben Einfluss auf die Arbeitsorganisation wie auf Erschöpfung und Erholung. Gesetzliche Regelungen werden in Organisationen nicht umgesetzt oder passen nicht. Organisationen fällt es schwer, selbst Regelungen zu finden, weil zahlreiche Widersprüche bestehen. Dennoch ist es für Organisationen sowohl unter Wettbewerbsaspekten wie in Fragen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ratsam, Klärungsprozesse zu Erreichbarkeitszeiten durchzuführen. Beratung kann Aushandlungsprozesse unterstützen.
Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten haben mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 in vielen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtliche Grundlage bekommen. Sexualisierte Gewalt ist dabei eine spezifische Herausforderung, die entsprechende Kompetenzen, Qualifikationen und Strukturen erfordert. Dem Jugendamt kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Hochproblematische Fallverläufe haben zuletzt verdeutlicht, dass diese Schlüsselfunktion einer kritischen Überprüfung und systematischen Stärkung bedarf. Es gilt insbesondere, die Themen Qualifizierung, Hilfeplanung und Schutzkonzepte zu fokussieren. Erforderlich sind praxisnahe und bedarfsgerechte Wissensbestände, eine Stärkung der professionellen Handlungskompetenz, die Weiterentwicklung organisationaler Strukturen sowie die Etablierung eigenständiger Qualitätsstandards. Das Verbundvorhaben „Fokus Jugendamt – Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten im Kontext sexualisierte Gewalt (FokusJA)“ greift diese Desiderate mit einem Forschungs- und Transferansatz auf.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Zielen sozialpädagogischer Intervention und Prävention im Spannungsfeld zwischen Individualität und sozialer Verbundenheit. Die Zielsetzung einer Intervention der Sozialen Arbeit basiert entscheidend auf ihrem theoretischen Verständnis, das auf sehr unterschiedlichen Ansätzen beruht. Je nach theoretischem Verständnis, wird der Auftrag bzw. werden die Aufträge formuliert und damit die Zielsetzung bestimmt. Die Auseinandersetzung soll durch die Konfrontation von Fabian Kessls Theorieansatz der Gouvernementalität Sozialer Arbeit und den kultursensitiven Erkenntnissen aus den Analysen von Alltagskulturen der Erziehung von Heidi Keller vollzogen werden.
Das Potenzial von Kessls Theorie der Gouvernementalität liegt in der Verbindung zwischen systematischen Analysen abstrakter politischer Rationalitäten und Führungsformen und den individuellen Alltags- und Selbstpraktiken, sowie der radikal (selbst-)kritischen Haltung und der unermüdlichen Herangehensweise, die Legitimationstraditionen sozialpädagogischer Interaktion zu analysieren und zu reflektieren. Die Arbeiten Kessls werden aber in (alltags-)kultureller Hinsicht nicht explizit genug reflektiert und bleiben daher im Spektrum westlicher (stark auf Kognition zentrierter) Autonomieorientierungen, in der Tradition der Aufklärung.
Durch die Konfrontation mit Kellers Modellen kultureller Alltagsstrategien, wird deutlich, wie weit das gesamte Spektrum möglicherweise ist und welche Anteile bisher wenig Beachtung gefunden hat. Dabei ist dies für Soziale Arbeit nicht nur interessant in Hinsicht auf Migrationsbewegungen. Interessant ist vor allem die Tatsache der Abhängigkeit vom formalen Bildungsniveau und dem sozioökonomischen Standard, die die Modelle der hierarchischen Verbundenheit und der psychologischen Autonomie für Soziale Arbeit im wohlfahrtsstaatlichen Arrangements beachtenswert macht. Allerdings fehlen in den Arbeiten von Keller die machtanalytischen Reflexionen, wodurch sich der Bogen zu Kessl wieder schließen lässt; nun auf einer (alltags-)kulturell erweiterten Ebene.
Die Konfrontation der beiden Ansätze knüpft an Analogien an, die sich in den Polen von Selbstbestimmung und sozialem Verwobensein widerspiegeln und in den Analysen der gesellschaftlichen Veränderungsphase seit den 1970er Jahren. Während Kessl das theoretisch-philosophische Fundament für das hier eingenommene Verständnis von Sozialer Arbeit bereitstellt, veranschaulichen Kellers Erkenntnisse die kulturelle Bedingtheit der von Kessl benannten dominierenden Denk-, Deutungs- und Handlungsweisen von Sozialer Arbeit im Bereich der Erziehung und Subjektwerdungs- prozesse. Mit den Erkenntnissen aus der Konfrontation der beiden Ansätze soll die machtanalytische Perspektive Sozialer Arbeit kultursensitiv erweitert werden und die Arbeiten von Heidi Keller für die Soziale Arbeit (machtanalytisch) fruchtbar gemacht werden.
Abhandlung über Symbole verschiedener Religionen und deren mögliches Konfliktpotential (auch in Gerichtsverfahren in Deutschland). Außerdem findet sich eine Beschreibung von Räumen der Stille, welche, abhängig von ihrer Gestaltung und Ausrichtung, symbol-frei und daher offen für alle Religionen gestaltet sein können.
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen.
Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will.
Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden.
Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren.
Der Artikel bespricht den zweiten Teil des Tagungsbands "Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit nach dem Ende des Nationalsozialismus". Der Band wurde von Ralph-Christian Amthor, Carola Kuhlmann und Birgit Bender-Junker herausgegeben und enthält 17 Beiträge. Er beschäftigt sich mit der bisher wenig erforschten Nachkriegs- und Übergangszeit nach dem zweiten Weltkrieg in Bezug auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit.
Der Artikel bespricht den ersten Teil des Tagungsbands "Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit nach dem Ende des Nationalsozialismus". Der Band wurde von Ralph-Christian Amthor, Carola Kuhlmann und Birgit Bender-Junker herausgegeben und enthält 19 Beiträge. Er beschäftigt sich mit der bisher wenig erforschten Nachkriegs- und Übergangszeit nach dem zweiten Weltkrieg in Bezug auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit.
Ein zentraler Ausgangs- und Bezugspunkt schulischer Reform- sowie Qualitätsentwicklungsprozesse ist die Klärung der Frage: Welche Ziele verfolgen wir mit unseren pädagogischen Bemühungen? Zur Beantwortung dieser Frage stellt sich speziell bei Lehrenden an Schulen des Gesundheitswesens eine nächste Grundsatzfrage: Zielen wir darauf ab, unsere SchülerInnen ausschließlich für berufliche Tätigkeiten zu qualifizieren, oder möchten wir sie auch in ihrer Persönlichkeit bilden? Dass sie sich diese Qualifizierungs- bzw. Bildungsfrage stellen können und ihnen die Antwortoptionen tatsächlich offen stehen, hängt mit der Sonderstellung der Schulen des Gesundheitswesens im bundesdeutschen Bildungssystem zusammen. Für alle anderen Lehrenden an öffentlichen berufsbildenden Schulen gibt es diesbezüglich keine Wahl: Für sie ist ein Bildungsauftrag über die Schulgesetze der Länder verpflichtend, und die von der Kultusministerkonferenz (KMK) erlassenen Rah-<br /> menlehrpläne geben ihnen sowohl Bildungs- als auch Qualifizierungsziele vor. <br /> <br /> Die vorliegenden Ausführungen sollen den Teams an den Schulen des Gesundheitswesens eine Orientierungsgrundlage bei der Klärung und - möglichst konsensuellen – Bestimmung ihrer eigenen Bildungs- und/oder Qualifizierungsziele bieten.
In Teil I der Arbeit wird im ersten Kapitel eine Analyse der krankenpflegerischen Ausbildungssituation vorgenommen, der dann eine Konkretisierung der didaktisch-curriculumtheoretischen Standortbestimmung des Projekts folgt (zweites Kapitel. Im Begründungszusammenhang dieser Erörterungen werden im dritten Kapitel die grundlegenden Ziel- und Inhaltsentscheidungen, die in Zusammenarbeit mit den Praktikern entstanden sind, dargestellt. Das vierte Kapitel enthält einen Rückblick über den curricularen Entwicklungsprozeß und leitet daraus Schlußfolgerungen ab. Teil II besteht im wesentlichen aus dem "offenen, fächerintegrativen Curriculum für die theoretische Krankenpflegeausbildung", in dessen Anwendung vorher kurz eingeführt wird und dessen Umsetzung am Beispiel der Krankenpflegeschule, an der es entwickelt worden ist, im Anhang verdeutlicht wird.
In Teil I der Arbeit wird im ersten Kapitel eine Analyse der krankenpflegerischen Ausbildungssituation vorgenommen, der dann eine Konkretisierung der didaktisch-curriculumtheoretischen Standortbestimmung des Projekts folgt (zweites Kapitel. Im Begründungszusammenhang dieser Erörterungen werden im dritten Kapitel die grundlegenden Ziel- und Inhaltsentscheidungen, die in Zusammenarbeit mit den Praktikern entstanden sind, dargestellt. Das vierte Kapitel enthält einen Rückblick über den curricularen Entwicklungsprozeß und leitet daraus Schlußfolgerungen ab. Teil II besteht im wesentlichen aus dem "offenen, fächerintegrativen Curriculum für die theoretische Krankenpflegeausbildung", in dessen Anwendung vorher kurz eingeführt wird und dessen Umsetzung am Beispiel der Krankenpflegeschule, an der es entwickelt worden ist, im Anhang verdeutlicht wird.
Zu den Phänomenen digitalisierter Kommunikation ist inzwischen auch die Chatberatung zu zählen. Vor diesem Hintergrund zeigt sich die Notwendigkeit, Kommunikation via Chat phänomenologisch zu durchdringen, sozialtheoretisch einzuordnen und beratungsethisch kritisch zu reflektieren. Dies geschieht am Beispiel der Chatseelsorge, die zugleich von Beratung unterschieden wird.
In der vorliegenden Studie wird die Entwicklung der Ausgaben und Inanspruchnahme von Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 1997 bis 2001 analysiert. Grundlage der Analyse sind die Finanz- und Leistungsdaten der sozialen Pflegeversicherung. Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass das zenrale Problem der Pflegeversicherung nicht auf der Ausgabenseite liegt, sondern auf der Einnahmeseite. Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit längerer Zeit eine Erosion der Einnahmegrundlage feststellbar, die immer wieder zu Beitragssatzerhöhungen gezwungen hat. Die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder halten nicht mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Schritt. Auf der Ausgabenseite ist besonders auffällig, dass der Anteil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen überproportional zugenommen hat. In einzelnen Altersgruppen stieg ihre Zahl in nur vier Jahren um bis zu 60%. Die höchsten Steigerungsraten traten deutlich unterhalb der Altersgrenze von 65 Jahren auf. Diese Entwicklung ist insofern sehr problematisch, als Pflegebedürftige und Angehörige die Versorgung in der häuslichen Umgebung eindeutig bevorzugen. In der Studie wird auf Grundlage vorliegender Forschungsergebnisse zur Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen der Frage nachgegangen, welches die Ursachen für den überproportionalen Anstieg der Inanspruchnahme von Pflege in Heimen sein könnten.
Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28. 6. 2002 können Hochschulen außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium anrechnen, wobei die außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen maximal 50% eines Hochschulstudiums ersetzen können. Im Folgenden werden acht Module vorgestellt, die einerseits im Rahmen der jetzigen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeausbildung gemäß AltPflG/AltPflAPrV (2003) bzw. KrPflG/KrPflAPrV (2003) umgesetzt werden können, andererseits aber auch als curriculare Bausteine einer (novellierten) generalistischen oder integrativen Pflegeausbildung Verwendung finden können.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Das Metavorhaben „Partizipation, Praxisbezug, Ethik und Monitoring in der Förderlinie ‚sexualisierte Gewalt in pädagogischen Kontexten‘ (ParPEM)“, zielt auf die inhaltliche Begleitung der vom BMBF am 7.11.2016 ausgeschriebenen Anschlussförderlinie ab, durch die fünf Einzelvorhaben und elf Verbundvorhaben gefördert werden. Dieser Schlussbericht fasst die Forschungsergebisse des Teilprojekts „Münster“ zusammen.