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In diesem Working Paper sollen wesentliche Erkenntnisse und Forderungen aus der - bisher vor allem englischsprachigen - Diskussion über die webgerechte Freigabe öffentlicher Daten zusammengefaßt werden. Das Paper versteht sich als Ausgangspunkt für Diskussion und Strategieentwicklung, ohne letztere selbst leisten zu können. Die Entwicklungspotentiale von Open Government Data (OGD) sollen zunächst aus der Sicht verschiedener Beteiligter dargestellt werden. Mit den in den Sebastopol-Prinzipien formulierten grundlegenden Anforderungen an OGD wird der Begriff schließlich definiert. Anhand von Veröffentlichungen des W3C kann schließlich die Bedeutung der Verwendung und (Weiter-)Entwicklung offener Standards für OGD gezeigt werden, daneben aber auch die Hauptprobleme eines entsprechenden Change Managements im öffentlichen Sektor. Abschließend werden einige modellhafte Beispiele für die praktische Umsetzung von OGD angeführt.
Die Arbeit thematisiert nach Erläuterungen zu den Begriffen Rechtsinformation und E-Government die heterogene Informationslandschaft der frei zugänglichen Rechtsinformation in Deutschland. Normgeber, Gerichte und Parlamente auf Ebene des Bundes und der Länder gestalten auf vielfache Weise die Internetpräsentation der Gesetze, Entscheidungen und parlamentarischen Materialien. Das Gegenmodell zu dieser auf viele Internetadressen und Webseiten verteilten Rechtsinformation stellt das österreichische Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dar, das als nationale E-Government-Anwendung über eine einzige Oberfläche den Zugriff auf die Gesetze, Entscheidungen und parlamentarischen Materialien ermöglicht. Das RIS als Blaupause und unter Beachtung der Anforderungen an E-Government-Anwendungen umreißt die Arbeit Rahmenbedingungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten für einen Portalentwurf, der als Single Point of Entry für die staatliche Rechtsinformation Deutschlands konzeptioniert ist.