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Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen.
Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will.
Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden.
Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren.
Die Gewaltschutzarbeit mit Betroffenen, die auf das Asylsystem angewiesen sind, birgt regelmäßig widersprüchliche Logiken: Feministische Systemkritik an patriarchalen gesellschaftlichen Strukturen stößt auf die primär funktionale Logik institutionalisierter Sozialer Arbeit. Diese mehrheitlich von einer weißen# Dominanzgesellschaft bestimmten unterstützungsgebenden Strukturen, reproduzieren strukturelle sowie institutionelle Alltagsrassismen und vervielfältigen somit soziale Ungleichheit. Feministische Arbeit zeichnet sich jedoch durch den Abbau eben dieser aus. Entsprechend ist das Thematisieren von intersektionalen Unterdrückungsstrukturen, die sich gegenseitig verstärken für eine feministisch orientierte Frauen*hausarbeit obligatorisch.
Es geht in der Frauen*hausarbeit nicht mehr nur um das Schaffen eines Schutzraumes, sondern um viele weitere Aspekte die z. T. auf den ersten Blick diffus wirken. Umso wichtiger scheint es, sich mit aktuellem sozialarbeiterischem Fachwissen auseinanderzusetzen, damit die kritisch feministische Arbeit den erwünschten Effekt erzielt. Was genau dieser Effekt sein soll und kann, könnte durch ein adäquates Konzept zur Qualitätssicherung gemeinsam mit den beteiligten Akteur*innen bestimmt werden.
In dieser Untersuchung wird der Frage nachgegangen mit welchen Mitteln eine Qualitätssicherung aus der Perspektive eines rassismuskritisch systemischen Professionsverständnisses in Autonomen Frauenhäusern dauerhaft unter Berücksichtigung der Souveränität gelingen kann.