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Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
Das Lehr-/Lernkonzept ist im Rahmen des Projektes „MAtCHuP- sMokefree ACademics in Health Professions” zur „Gesundheitsförderung und Prävention des Tabakkonsums in der hochschulischen Bildung der Gesundheits- und Pflegeberufe“ (Laufzeit 2016-2021) auf Basis der empirisch gewonnenen Analyse- und Befragungsergebnisse entstanden. In diesem Kontext hat sich der Bedarf an innovativen Konzepten zur Gesundheitsförderung und insbesondere zur Sucht-/Tabakprävention für Studierende aus gesundheitsbezogenen Studiengängen bestätigt.
Das Konzept bietet für Lehrende aus Studiengängen der Pflege- und Gesundheitsberufe methodische und hochschuldidaktische Anregungen, wie Aspekte der Gesundheitsförderung und insbesondere auch der Sucht- und Tabakprävention in die bestehende hochschulische Lehre (stärker) integriert werden können. Sowohl Lehrende in den entsprechenden Studiengängen, die bisher nur wenige Berührungspunkte mit dem Thema hatten, als auch erfahrene Lehrende sollen durch das Konzept motivierende Impulse im Bereich der Präsenz- und Online-Lehre erhalten. Anknüpfungspunkte an bestehende Lehrinhalte sowie aktivierende Methoden und konkrete Übungen werden exemplarisch beschrieben. Die Bedeutung einer umfassenden Implementierung unter Einbezug der Rahmenbedingungen des Lernens und Lehren (Gesundheitsförderung im Setting Hochschule) sowie curricularer Anpassungen werden darüber hinaus aufgezeigt.
Ziel ist es, die Gesundheitsförderung in Verbindung mit Sucht-/Tabakprävention sowie die Förderung der (individuellen und beruflichen) Gesundheitskompetenzen von Studierenden zu erweitern. So sollen Studierende bzw. AbsolventInnen ihre im Studium erworbenen Gesundheitskompetenzen in die beruflichen Handlungsfelder (z. B. Gesundheitseinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen) im Sinne einer MultiplikatorInnenfunktion möglichst nachhaltig übertragen können.