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In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Strafvollzug dem sogenannten Trennungsprinzip. Das bedeutet, männliche und weibliche Gefangene werden getrennt voneinander in gesonderten Anstalten bzw. Abteilungen untergebracht. Gerechtfertigt wird das sogenannte Trennungsprinzip durch den grundrechtlichen Schutz des Intim- und Sexualbereichs. Das Gefängnis ist somit eine nach Geschlecht differenzierte totale Institution. Zugleich ist es eine Institution sozialer Kontrolle und in kaum einem anderen Feld halten sich Geschlechterstereotypien und Zuschreibungen von Geschlechterdifferenz so hartnäckig wie im Bereich sozialer Kontrolle. Für die Strafvollzugswissenschaften bringt dies die Herausforderung mit sich, in der Forschung Geschlechterdifferenz nicht als Vorannahme zu unterstellen und immer wieder zu reproduzieren, indem Frauen und Männer betrachtet werden, sondern geschlechtertheoretische Perspektiven einzunehmen und Geschlecht als komplexe Kategorie zu fassen, die verschiedene Dimensionen aufweist. Durch diese geschlechtertheoretischen Perspektivwechsel und -verschiebungen werden Ausblendungen in der Strafvollzugswissenschaft sichtbar, die im Folgenden systematisch betrachtet werden. Dem Beitrag liegt die These zugrunde, dass der Strafvollzug nicht nur nach Geschlechtern getrennt organisiert ist, sondern dass Gefängnisse als totale Institutionen Konstruktionen von Geschlecht und Geschlechterdifferenz hervorbringen. Um der These nachzugehen, werden in einem ersten Schritt kurz die rechtlichen Regelungen und die Vollzugsgestaltung dargelegt. Vor diesem Hintergrund werden die Dimensionen der Kategorie Geschlecht mit Bezug auf ausgewählte Ergebnisse in der Strafvollzugswissenschaft vorgestellt, um dann in einem Ausblick die geschlechtertheoretischen Herausforderungen für die Strafvollzugswissenschaft zu benennen.