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Institute
- Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales (143) (remove)
Background
Maternal postpartum depression has an impact on mother-infant interaction. Mothers with depression display less positive affect and sensitivity in interaction with their infants compared to non-depressed mothers. Depressed women also show more signs of distress and difficulties adjusting to their role as mothers than non-depressed women. In addition, depressive mothers are reported to be affectively more negative with their sons than with daughters.
Methods
A non-clinical sample of 106 mother-infant dyads at psychosocial risk (poverty, alcohol or drug abuse, lack of social support, teenage mothers and maternal psychic disorder) was investigated with EPDS (maternal postpartum depressive symptoms), the CARE-Index (maternal sensitivity in a dyadic context) and PSI-SF (maternal distress). The baseline data were collected when the babies had reached 19 weeks of age.
Results
A hierarchical regression analysis yielded a highly significant relation between the PSI-SF subscale "parental distress" and the EPDS total score, accounting for 55% of the variance in the EPDS. The other variables did not significantly predict the severity of depressive symptoms. A two-way ANOVA with "infant gender" and "maternal postpartum depressive symptoms" showed no interaction effect on maternal sensitivity.
Conclusions
Depressive symptoms and maternal sensitivity were not linked. It is likely that we could not find any relation between both variables due to different measuring methods (self-reporting and observation). Maternal distress was strongly related to maternal depressive symptoms, probably due to the generally increased burden in the sample, and contributed to 55% of the variance of postpartum depressive symptoms.
In der vorliegenden Studie wird die Entwicklung der Ausgaben und Inanspruchnahme von Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 1997 bis 2001 analysiert. Grundlage der Analyse sind die Finanz- und Leistungsdaten der sozialen Pflegeversicherung. Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass das zenrale Problem der Pflegeversicherung nicht auf der Ausgabenseite liegt, sondern auf der Einnahmeseite. Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit längerer Zeit eine Erosion der Einnahmegrundlage feststellbar, die immer wieder zu Beitragssatzerhöhungen gezwungen hat. Die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder halten nicht mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Schritt. Auf der Ausgabenseite ist besonders auffällig, dass der Anteil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen überproportional zugenommen hat. In einzelnen Altersgruppen stieg ihre Zahl in nur vier Jahren um bis zu 60%. Die höchsten Steigerungsraten traten deutlich unterhalb der Altersgrenze von 65 Jahren auf. Diese Entwicklung ist insofern sehr problematisch, als Pflegebedürftige und Angehörige die Versorgung in der häuslichen Umgebung eindeutig bevorzugen. In der Studie wird auf Grundlage vorliegender Forschungsergebnisse zur Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen der Frage nachgegangen, welches die Ursachen für den überproportionalen Anstieg der Inanspruchnahme von Pflege in Heimen sein könnten.
Stellenabbau im Pflegedienst der Krankenhäuser. Eine Analyse der Entwicklung zwischen 1991 und 2005
(2007)
Hintergrund: Seit Mitte der 1990er Jahre findet ein Stellenabbau in Krankenhäusern statt, von dem insbesondere auch der Pflegedienst betroffen ist. Obwohl die Tatsache seit längerem bekannt ist, fehlt es noch an einer gründlichen Analyse und Aufbereitung der verfügbaren Daten, um sich ein fundiertes Bild über den Umfang, die Entwicklung, Ursachen und Auswirkungen machen zu können. Methoden: Primäre Datengrundlage sind die Daten der Krankenhausstatistik sowie der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistisches Bundesamtes. Ergebnisse: Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass zwischen 1995 und 2005 insgesamt ca. 104.000 Vollzeitstellen für nicht-ärztliches Personal in Allgemeinkrankenhäusern abgebaut wurden. Der ärztliche Dienst wurde hingegen um ca. 19.000 Vollkräfte ausgebaut. Im Saldo ergibt dies einen Gesamtstellenabbau von ca. 85.000 Vollkräften. Der größte Teil des Stellenabbaus entfiel mit ca. 44.000 Vollzeitstellen auf den Pflegedienst. Im Jahr 2005 lag die Zahl der Vollkräfte im Pflegedienst der Allgemeinkrankenhäuser um 13,7 % unter dem Wert des Jahres 1995 und sogar noch unter dem Wert des Jahres 1991, als über einen Pflegenotstand in Krankenhäusern gesellschaftlich diskutiert wurde. Eine Analyse der Kostendaten der Allgemeinkrankenhäuser zeigt, dass der Stellenabbau im Pflegedienst nicht allein durch die Budgetdeckelung und Einführung des DRG-Systems erklärt werden kann. Mehr als die Hälfte des Stellenabbaus wäre auf Grund der allgemeinen Budgetentwicklung nicht erforderlich gewesen, sondern erfolgte offenbar, um im Rahmen einer internen Umverteilung Mittel für andere Zwecke freizusetzen. Gewinner der internen Umverteilung war der ärztliche Dienst. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse zahlreicher internationaler Studien muss davon ausgegangen werden, dass der Stellenabbau bereits negative Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung hat. Die Ergebnisse internationaler Forschung zu diesem Thema weisen darauf hin, dass eine niedrigere Personalbesetzung in Pflegedienst das Risiko erhöht, als Patient im Krankenhaus eine schwerwiegende Komplikation zu erleiden oder sogar zu versterben. Schlussfolgerungen: Es besteht dringender Handlungsbedarf, da sich die Personalbesetzung des Pflegedienstes in Allgemeinkrankenhäusern seit mehr als 10 Jahren in einer Abwärtsspirale befindet und mit weiterem Stellenabbau zu rechnen ist.
Seit einigen Jahren wird zunehmend intensiver über das Angebot und den Bedarf an Fachkräften in der Pflege diskutiert. Dazu wurden bereits eine Reihe von Studien und Prognosen veröffentlicht, die allerdings zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen. In der öffentlichen wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion sind deshalb gegenwärtig eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlen anzutreffen. Die Unterschiede sind allerdings nicht nur auf methodische Unterschiede zurückzuführen, sondern vor allem auch darauf, dass es bislang an zuverlässigen und ausreichend differenzierten Daten amtlicher Statistiken zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen mangelt. Zwar bietet die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) des Statistischen Bundesamtes einrichtungsübergreifende Angaben zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen, diese sind jedoch zum einen nicht ausreichend differenziert und basieren zum anderen zu einem wesentlichen Teil auf einer Hochrechnung von Ergebnissen der 1 %-Haushaltsstichprobe des Mikrozensus. Die Angaben der GPR sind darum mit dem Risiko behaftet, dass sie aufgrund von Schätzfehlern die tatsächliche Zahl der Beschäftigten über- oder unterschätzen. Zuverlässigere Angaben zur Beschäftigung in Pflegeberufen bieten Teilstatistiken des Gesundheitswesens, die ihre Daten auf dem Wege einer Vollerhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht der befragten Einrichtungen gewinnen. Dies sind die Krankenhausstatistik, die Statistik der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und die Pflegestatistik. In der vorliegenden Studie werden deren Daten erstmals zu einer Gesamtstatistik der Pflegeberufe zusammengeführt. Das Ergebnis ist eine Datenaufbereitung zur Entwicklung und zum Stand der Beschäftigung in Pflegeberufen in Deutschland im Zeitraum 1999-2009, die nicht nur Zahlen zur Gesamtbeschäftigung bietet, sondern auch differenziert nach einzelnen Pflegeberufen und Versorgungsbereichen (Krankenhaus, Rehabilitationsbereich, ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime). Die Analyse der zusammengeführten Daten führt zu einer Reihe von Ergebnissen, die insbesondere auch für die gesundheitspolitische Diskussion von Bedeutung sind.
Zunächst wird der Koalitionsvertrag daraufhin analysiert, welche Aussagen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung darin enthalten sind und welche Vorhaben sich an den betreffenden Aussagen ablesen lassen. Daran schließt sich eine Darstellung des ‚Gesundheitsprämienmodells’ von CDU und FDP an, das darauf folgend einer systematischen Kritik unterzogen wird. Wegen seiner besonderen Stellung in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion wird im Anschluss daran der so genannte ‚Sozialausgleich’ näher betrachtet. Dieser Begriff erweist sich bei näherer Betrachtung als irreführende ‚Fehletikettierung’, denn geplant ist nicht ein umfassender ‚sozialer Ausgleich’, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung gegenwärtig gewährleistet, sondern lediglich ein staatlicher Beitragszuschuss für hilfebedürftige Geringverdiener. Im Rahmen der Erörterung werden auch die zentralen Begründungsmuster für die Einführung eines steuerfinanzierten ‚Sozialausgleichs’ einer systematischen Kritik unterzogen. Dabei wird auch herausgearbeitet, dass die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung keineswegs zwangsläufig zu einer sozial gerechten Verteilung von Finanzierungslasten führt, wie dies von führenden Vertretern der Regierungskoalition behauptet wird.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf ein vollständiges Fallpauschalensystem beschlossen. Das erst vor wenigen Jahren eingeführte Mischsystem aus Basis- und Abteilungspflegesätzen sowie Fallpauschalen und Sonderentgelten soll zum 1.1.2003 durch ein Fallpauschalensystem ersetzt werden, das sich an den ursprünglich in den USA entwickelten Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert.
Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit dem Reformvorhaben auseinander und arbeitet eine Reihe von gravierenden Mängeln heraus. Bei der Verwirklichung des Vorhabens würde es sich um ein international einmaliges Experiment handeln, das mit erheblichen Risiken für die bedarfsgerechte Krankenhausversorgung verbunden wäre. Keines der als Vorlage in Frage kommenden DRG-Systeme wurde bislang in einem Staat flächendeckend für alle Krankenhauspatienten eingesetzt und der im Gesetz vorgegebene Zeitplan läßt eine sorgfältige Vorbereitung der Umstellung nicht zu.
Auch wenn ein verstärkter Abbau von Kapazitäten angesichts des Fortbestandes der staatlichen Krankenhausplanung nicht wahrscheinlich ist, so besitzt die geplante Umstellung doch das Potential für tiefgreifende Veränderungen im Krankenhausbereich. Neben internen Verteilungskonflikten in den Krankenhäusern und einer primär an Rentabilitätsgesichtspunkten orientierten Reorganisation von Abteilungen und Leistungsspektren ist vor allem der massive Anreiz zur ökonomisch motivierten Patientenselektion zu nennen.
Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Forschungsprojektes „Anpassungsprozesse der Krankenhäuser an die prospektive Finanzierung und ihre Auswirkungen auf die Patientenorientierung“. Das Projekt wird im Rahmen des Berliner Zentrums Public Health aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert (FKZ 01EG9525/8).
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der stationären Krankenversorgung im Gefolge von sektoraler Budgetierung und neuem Entgeltsystem soll in dem vorliegenden Papier der Frage nachgegangen werden, wie Krankenhäuser auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren und ob sich bereits bestimmte Trends oder typische Strategien erkennen lassen. Im ersten Teil der Untersuchung werden dazu zunächst die geänderten Rahmenbedingungen für Krankenhäuser seit Anfang der 90er Jahre dargestellt. Im zweiten Teil werden Handlungsoptionen, die sich aus den geänderten Rahmenbedingungen ableiten lassen, und bereits beobachtbare Reaktionsmuster und Strategien von Krankenhäusern beschrieben. Im abschließenden dritten Teil erfolgt eine Zusammenfassung und vorläufige Bewertung der aktuellen Entwicklungstrends.
Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf eine Literaturanalyse zu aktuellen Veränderungen im Krankenhausbereich, die Analyse ausgewählter Daten der amtlichen Krankenhausstatistik und erste Ergebnisse qualitativer Interviews, die im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes mit Experten aus dem Krankenhausbereich und der für Krankenhäuser relevanten Umwelt, wie bspw. aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den für die stationäre Versorgung zuständigen Länderbehörden, geführt wurden. Im Rahmen der Literaturanalyse wurden insbesondere die letzten Jahrgänge der drei bedeutendsten Fachzeitschriften für das Krankenhausmanagement systematisch ausgewertet.
Durch verschiedene Änderungen der Krankenhausfinanzierung sind Krankenhäuser seit 1993 einem verstärkten wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt wurde untersucht, ob und in welchen Bereichen die Einführung prospektiver Finanzierungsformen zu Veränderungen in der Patientenversorgung geführt hat. Das Papier fasst die wesentlichen Ergebnisse des Forschungsprojektes zusammen.
Im Mittelpunkt der Studie standen 71 qualitative Interviews mit kaufmännischen Leitungen, Ärzten und Pflegekräften in Krankenhäusern sowie externen Experten aus den Bereichen Krankenhausberatung, zuständigen Länderbehörden und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung. Die Interviews erbrachten zahlreiche Hinweise darauf, dass patientenbezogene Entscheidungen zunehmend von ökonomischen Zielen der Krankenhäuser beeinflusst werden.
Unter der Budgetdeckelung wurde die sogenannte »Punktlandung«, die möglichst exakte Erreichung der mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungszahlen (Fallzahlen, Bettenbelegung, Erlöse etc.) zu einem zunehmend wichtigeren Ziel. Voraussetzung für eine erfolgreiche »Punktlandung« ist vor allem, dass ärztliche Entscheidungen über die Aufnahme, Indikationsstellung für Eingriffe, Verlegung oder Entlassung von Patienten im Rahmen einer medizinischen Leistungssteuerung auf die jeweiligen ökonomischen Ziele der Klinik ausgerichtet werden.
Background: To improve interprofessional collaboration between registered nurses (RNs) and general practitioners (GPs) for nursing home residents (NHRs), the interprof ACT intervention package was developed. This complex intervention includes six components (e.g., shared goal setting, standardized procedures for GPs’ nursing home visits) that can be locally adapted. The cluster‑randomized interprof ACT trial evaluates the effects of this intervention on the cumulative incidence of hospital admissions (primary outcome) and secondary outcomes (e.g., length of hospital stays, utilization of emergency care services, and quality of life) within 12 months. It also includes a process evaluation which is subject of this protocol. The objectives of this evaluation are to assess the implementation of the interprof ACT intervention package and downstream effects on nurse–physician collaboration as well as preconditions and prospects for successive implementation into routine care.
Methods: This study uses a mixed methods triangulation design involving all 34 participating nursing homes (clusters). The quantitative part comprises paper‑based surveys among RNs, GPs, NHRs, and nursing home directors at baseline and 12 months. In the intervention group (17 clusters), data on the implementation of preplanned implementation strategies (training and supervision of nominated IPAVs, interprofessional kick‑off meetings) and local implementation activities will be recorded. Major outcome domains are the dose, reach and fidelity of the implementation of the intervention package, changes in interprofessional collaboration, and contextual factors. The qualitative part will be conducted in a subsample of 8 nursing homes (4 per study group) and includes repeated non‑participating observations and semistructured interviews on the interaction between involved health professionals and their work processes. Quantitative and qualitative data will be descriptively analyzed and then triangulated by means of joint displays and mixed methods informed regression models.
Discussion: By integrating a variety of qualitative and quantitative data sources, this process evaluation will allow comprehensive assessment of the implementation of the interprof ACT intervention package, the changes induced in interprofessional collaboration, and the influence of contextual factors. These data will reveal expected and unexpected changes in the procedures of interprofessional care delivery and thus facilitate accurate conclusions for the further design of routine care services for NHRs.
Ausgangslage: Vor dem Hintergrund der vielfältigen Möglichkeiten des Settings Hochschule, die gesundheitlichen Belange von derzeit 719.203 Beschäftigten und 2,9 Millionen Studierenden zu gestalten und auf diese einzuwirken, bauen immer mehr Hochschulen interne Strukturen zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Lehr-/ Lernumgebung auf. Besonders die Gesundheit von Studierenden ist in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus gerückt, sodass Projekte des Studentischen Gesundheitsmanagements, die die Vermittlung von Gesundheitsförderung an alle Studierende als Aufgabe für den zukünftigen beruflichen Wirkungsbereich beabsichtigen, zunehmend vorangetrieben werden. Bislang gibt es jedoch keine empirischen Untersuchungen, die die MultiplikatorInnenrolle von AbsolventInnen in beruflichen Handlungsfeldern bestätigen.
Ziel der Studie: Ziel der Studie war es herauszufinden, ob und zu welchem Anteil die hochschulisch erworbenen Kompetenzen zum BGM bzw. zur BGF in den beruflichen Handlungsfeldern Anwendung finden und ob sich die AbsolventInnen als MultiplikatorInnen eigeninitiativ an der Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Settings beteiligen.
Methoden: Im Rahmen einer als Querschnittsstudie angelegten AbsolventInnen-Befragung zum beruflichen Verbleib beteiligten sich n = 125 AbsolventInnen aus Studiengängen für Pflege- und Gesundheitsberufe. Die Auswertung und Diskussion der Ergebnisse fokussierte sich auf den Befragungsteil zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Ergebnisse: Die AbsolventInnen setzen insbesondere verhaltens- und verhältnisbezogene Maßnahmen in ihrem Berufsalltag um und fühlen sich durch ihr Studium gut darauf vorbereitet, Aufgaben zur Ausgangsbestimmung, Maßnahmenentwicklung sowie Evaluationen und Wirksamkeitsnachweise in Bereichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der Betrieblichen Gesundheitsförderung zu übernehmen. Der Transfer des gesundheitsförderlichen Wissens und Handelns im Sinne der MultiplikatorInnenrolle zeigt jedoch Handlungsbedarf.
Schlussfolgerungen: Es bedarf einer vertiefenden Reflexion und Stärkung des persönlichen Selbstverständnisses und der professionellen Identität der Gesundheits- und Pflegeberufe mit Blick auf die Betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbezug der kontextspezifischen Rahmenbedingungen der Hochschulen und des Gesundheitswesens.
Wohnungslose Menschen wurden systematisch diskreditiert und werden immer noch systematisch ausgegrenzt. Die Angebote für wohnungslose Menschen sind unzureichend und lückenhaft. Die besonderen Erfahrungen und Bedürfnisse der Betroffenen müssen besser als bisher berücksichtigt werden um bedarfsgerechtere Hilfen und Angebote zu gestalten. Hierfür ist die Einbeziehungen der Betroffenen in Planung und Ausgestaltung der Angebote systematisch und unbefristet zu fördern. Um den Interessen der Betroffenen Gehör zu verschaffen sind entsprechende Ressourcen bereitzustellen und Kommunikationswege zu eröffnen.
Mein Beitrag versucht, die philosophischen und geschichtlichen Hintergründe eines zentralen Begriffs bei Saul D. Alinsky neu auszuleuchten, dem Begriff des Ressentiments. Alinsky, der Begründer des Community Organizing, hat bei der Organisation von Bürgergruppen versucht, vorhandene Ressentiments aufzulösen, indem er die zugrundeliegende Diskriminierungen artikulierbar macht, sie in politische Forderungen verwandelt, die schließlich in Verhandlungen umgesetzt werden. Er sah darin auch ein Verfahren, die Menschen vor falschen Agitatoren zu schützen.
Catholic Ownership, Physician Leadership and Operational Strategies: Evidence from German Hospitals
(2022)
Previous research has revealed that Catholic hospitals are more likely follow a strategy of horizontal diversification and maximization of the number of patients treated, whereas Protestant hospitals follow a strategy of horizontal specialization and focus on vertical differentiation. However, there is no empirical evidence pertaining to this mechanism. We conduct an empirical study in a German setting and argue that physician leadership mediates the relationship between ownership and operational strategies. The study includes the construction of a model combining data from a survey and publicly available information derived from the annual quality reports of German hospitals. Our results show that Catholic hospitals opt for leadership structures that ensure operational strategies in line with their general values, i.e., operational strategies of maximizing volume throughout the overall hospital. They prefer part-time positions for chief medical officers, as chief medical officers are identified to foster strategies of maximizing the overall number of patients treated. Hospital owners should be aware that the implementation of part-time and full-time leadership roles can help to support their strategies. Thus, our results provide insights into the relationship between leadership structures at the top of an organization, on the one hand, and strategic choices, on the other.
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz hat der Gesetzgeber 2008 die Möglichkeit zur finanziellen Umstrukturierung von psychiatrischen und psychosomatischen voll- und teilstationären Kliniken geschaffen, nachdem seit 2003 bereits für allgemeine und somatische Krankenhäuser durch das German Diagnosis Related Groups-System (G-DRG-System) eine Umstellung der Abrechnung auf Fallpauschalen erfolgte. Nach heftiger Kritik diverser Fach- und Selbsthilfeverbände wurde das Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) 2016 überarbeitet. Entstanden ist das Psych-Entgeltsystem, welches zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Masterarbeit ist die Erfassung des Informationsstandes von Ergotherapeuten über das neue System und die Entwicklung von Hypothesen über die Auswirkungen des Psych-Entgelt auf die Arbeit von Ergotherapeuten im Fachbereich teil- und vollstationäre Psychiatrie. Dafür wurden sechs teilstrukturierte, Leitfaden gestützte qualitative Experteninterviews durchgeführt und die Ergebnisse hinsichtlich auf das Wissen der Therapeuten ausgewertet und interpretiert. Weiterhin wurde eine umfassende Literaturrecherche in deutschen Datenbanken, Fachzeitschriften und Monographien durchgeführt, um den aktuellen State of the Art der Forschungsliteratur darzustellen. Trotz großer Medienberichterstattung in der allgemeinen Presse und Fachliteratur anderer Berufsgruppen ist das Thema sowohl in der ergotherapeutischen Fachdiskussion als auch bei den Ergotherapeuten in den psychiatrischen Kliniken wenig präsent. Der Wissensstand der Ergotherapeuten variiert und ist abhängig von der Informationspolitik der Kliniken. Die Auswirkungen des neuen Finanzierungsmodells auf die Arbeit der Ergotherapeuten sind noch nicht absehbar, jedoch vermuten die Interviewpartner gravierende Veränderungen. Das neue Finanzierungsmodell wird in den nächsten Jahren zu einem Wandel in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken führen. Für die Ergotherapie besteht eine Chance zur inhaltlichen Neuausrichtung und Neuaufstellung innerhalb der hierarchischen Strukturen der Einrichtungen.
Die Sozialarbeitswissenschaft hat in den letzten Jahrzehnten ein großes Panorama an theoretischen Ansätzen entwickelt. Dem entspricht jedoch nicht das geringe Selbstbewusstsein, diese Ansätze innerhalb der wissenschaftlichen Disziplinen von den Menschen und ihren Beziehungen zu vertreten, was unter anderem daran liegt, dass noch kein Fundament, keine tragfähige Metatheorie existiert. Der Autor legt hier ein Grundmuster für eine Metatheorie vor, das nicht von anderen Disziplinen Häppchen abkupfert, sondern in einer Analyse des Schattens der abendländisch-europäisch-westlichen Kultur und Gesellschaft gründet. Das Grundmuster „Spaltung“, das die Bewusstseine dressiert, vermittelt er durch den Begriff „Trajektivität“. In ihm begegnen sich Subjektivität-Objektivität, Theorie-Praxis, Leib-Gefühl-denkendes Bewusstsein und andere Antinomien. Hier liegt ein Konzept vor, das Exklusion systematisch verdeutlicht und Anschlussstellen für das gesamte Panorama der Sozialarbeitswissenschaft offen hält.
Der Artikel befasst sich mit der Zusammensetzung multiprofessioneller Teams in Beratungsstellen - bezogen auf die Grundprofessionen. Er zeigt auf, dass die Psychologie in der Geschichte der Beratungsstellen eine dominante Rolle im multiprofessionellen Gefüge übernommen hat, mit der Folge, dass bis heute um professionsspezifische Handlungsansätze der Sozialen Arbeit in der Beratung, sowie um ein gutes Verhältnis von Psychologie und Sozialer Arbeit gerungen werden muss. Es wird aufgedeckt, dass dieses Ringen auch im Umgang mit der empirisch nachgewiesenen, neuen quantitativen Dominanz der Sozialen Arbeit im multiprofessionellen Gefüge sichtbar wird und ein nur defizitorientierter, dominant psychologischer Blick darauf vermieden werden sollte.
Ein Konferenzrückblick:
Das DFG-Forschungskolleg „Postwachstumsgesellschaften“ hatte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) zu einer gemeinsamen fünftägigen Konferenz vom 23. bis 27. September 2019 an die Friedrich Schiller-Universität Jena geladen, und rund 700 Wissenschaftler*innen und Studierende kamen aus dem In- und Ausland, um an den rund 150 Veranstaltungen teilzunehmen. Begleitet wurde die Konferenz von einem umfänglichen Kulturprogramm mit Konzerten, Kinofilmen und Kunst, und rechtzeitig zur Konferenz erschien als Tagungsband auch eine lesenswerte 600-seitige Sonderausgabe des Berliner Journals für Soziologie (Dörre et al. 2019).
Das Konferenzprogramm stand einerseits unter der Thematik der „Great Transformation“, also der auf Karl Polanyi (1886-1964) zurückgehenden These einer zunehmenden Vermarktlichung und Verselbstständigung der Wirtschaft gegenüber der Gesellschaft (vgl. Polanyi 1944), die das DFG-Forschungskolleg rund um die Soziologen Klaus Dörre, Hartmut Rosa und Stefan Lessenich als Titel gewählt hat. Andererseits tagten einige Sektionen der DGS als Regionalkonferenz, um sektionsspezifische Panels durchzuführen.
Der Essay skizziert die Ideengeschichte eines funktionalisierenden und optimierenden Coachingverständnisses und erschließt dafür Quellen, um damit einen Anstoß für weitere Forschungsarbeiten zu geben. Dabei ist der Beitrag nur eine erste diskursanalytische Annäherung, weil Coachingverständnisse hochgradig heterogen sind, für die frühe Geschichte der Supervision nur ein unzureichender Forschungsstand vorliegt, insbesondere in Hinblick auf ihre Ideengeschichte und die erschlossenen Quellen, und sich die Entwicklung nur in der Analyse der komplexen und vielsprachigen wissenschaftlichen und praktischen Austauschprozesse insbesondere zwischen den USA und dem westlichen Europa rekonstruieren lässt. Für die Forschung wurden zahlreiche Quellen zwischen 1950 und 1980 erschlossen. Es kann gezeigt werden, dass sich einzelne Konzeptbestandteile von Coaching bereits zwischen 1945 und 1975 im Diskurs um Praxisberatung und Supervision im Kontext der Sozialen Arbeit (Social Casework, Groupwork) nachweisen lassen. Offen bleibt, ob sich Coaching unabhängig davon oder darauf aufbauend entwickelt hat. Eine systematisierte Forschung zu diesen Zusammenhängen steht aus.
»Digital(isiert)e« Beratung verspricht neben Innovation auch Flexibilität, Ubiquität, Globalität, Geschwindigkeit und Legitimität durch evidenzbasierte Wirksamkeit. Für eine sozialwissenschaftlich fundierte arbeitsweltliche Beratung wie Coaching und Supervision ist danach zu fragen, welches Menschen- und Weltbild sich hinter der Digitalisierung verbirgt und welche Anliegen sie transportiert. Dazu wird mit den Theorien Michel Foucaults der gegenwärtige Diskurs auf Steuerungslogiken und Machtverhältnisse hin kritisch analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Digitalisierung das »Zeitalter der Gouvernementalität« (Foucault) festigt: Humanistisch geprägte Werte und Ziele wie Reflexion, Anerkennung und Selbsterkenntnis treten in den Hintergrund, während die Nutzbarmachung und Optimierung des Selbst sowie des Beratungsprozesses wichtiger werden: Beratung will und muss effizienzgetrieben ihre Wirksamkeit evidenzbasiert legitimieren, und Digitalisierung erleichtert dies.
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones revolutionieren unseren (Arbeits-)Alltag. Realität und Virtualität verschmelzen, und das Begriffspaar drückt keinen Gegensatz mehr aus. Sogenannte virtuelle Teams sind weit verbreitet und bisher überwiegend in Hinblick auf Führungsthematiken bearbeitet. Gruppen, die computergestützt kommunizieren, existieren aber inzwischen in allen Lebensbereichen. Damit überträgt sich das „Hier und Jetzt“-Prinzip der Gruppendynamik in die computervermittelte Kommunikationswelt. Diese Verlagerung ist auch
unter gruppendynamischen Aspekten weiter zu erforschen.
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones spielen eine wichtige Rolle für die Effizienzsteigerung, Verdichtung und Subjektivierung von Arbeit. Sie entgrenzen vielfach und haben Einfluss auf die Arbeitsorganisation wie auf Erschöpfung und Erholung. Gesetzliche Regelungen werden in Organisationen nicht umgesetzt oder passen nicht. Organisationen fällt es schwer, selbst Regelungen zu finden, weil zahlreiche Widersprüche bestehen. Dennoch ist es für Organisationen sowohl unter Wettbewerbsaspekten wie in Fragen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ratsam, Klärungsprozesse zu Erreichbarkeitszeiten durchzuführen. Beratung kann Aushandlungsprozesse unterstützen.
Cora Baltussen in den USA : Lernerfahrungen für die Supervision in den Niederlanden und Deutschland
(2021)
Cora Baltussen unternahm - wie zahlreiche europäische Sozialarbeitende - Anfang der 1950er Jahre eine 18-monatige Studienreise in die USA, um Casework und Supervision zu erlernen. Dieser Beitrag wertet ihren Summerreport von 1953 aus, der als Archivalie erhalten ist. So können ihre Lernerfahrungen in der historisch-kritischen Rekonstruktion kontextualisiert und in den Diskurs eingeordnet werden. Dabei werden erste Differenzierungen der frühen Supervisionsgeschichte ebenso sichtbar wie prägende Begegnungen und entstehende Netzwerke, die die Supervisionsentwicklung in Deutschland maßgeblich beeinflussten.
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv) stand 2020 äußerlich im Zeichen von Covid-19 und damit Social Distancing, inhaltlich im Zeichen der konsequenten Fortführung begonnener Strategie- und Modernisierungsprozesse des Berufs- und Fachverbandes. Gleichzeitig aktualisierten diese Prozesse die Identitätsfrage des Verbandes.
Der Bericht über die Mitgliederversammlung gliedert sich in vier Teile: Einen kurzen Bericht über die formalen Anteile der Versammlung (1), die kurze Vorstellung der mit dem Cora-Baltussen-Förderpreis ausgezeichneten Abschlussarbeiten (2), eine Paraphrase des Vortrags von Armin Nassehi (3) sowie eine kritisch-kommentierende Diskussion des Fishbowls über Führungskräfte in der klinischen Pflege (4).
In der detaillierten Beschäftigung mit Quellen der Sozialen Arbeit zur Entstehung der Supervision in den 1960er Jahren legt dieser Beitrag den Fokus auf die auch in der sozialpädagogischen Geschichtsschreibung weithin unterdrückten religiösen Hintergründe. In der Beschäftigung mit den Rahmenbedingungen der Supervisionsausbildung an der katholischen Akademie für Jugendfragen in Münster kann gezeigt werden, wie eng katholische Milieus und Ethiken mit der Entstehung von Supervision im nordwestdeutschen Raum verbunden waren und was das für das frühe Verständnis von Supervision und ihre weitere Entwicklung bedeutete.
Das Metavorhaben „Partizipation, Praxisbezug, Ethik und Monitoring in der Förderlinie ‚sexualisierte Gewalt in pädagogischen Kontexten‘ (ParPEM)“, zielt auf die inhaltliche Begleitung der vom BMBF am 7.11.2016 ausgeschriebenen Anschlussförderlinie ab, durch die fünf Einzelvorhaben und elf Verbundvorhaben gefördert werden. Dieser Schlussbericht fasst die Forschungsergebisse des Teilprojekts „Münster“ zusammen.
Angebote Kultureller Bildung im Kontext von Prävention arbeiten vor allem mit Jugendlichen, die im Sinne des Empowerment-Ansatzes gestärkt werden sollen, um gegen Rechtsextremismus einzutreten. Selten gibt es Projekte, die mit Jugendlichen arbeiten, die rechtsextreme Orientierungen aufweisen. Ausgehend von unterschiedlichen Dimensionen der Präventionsarbeit mit Jugendlichen in Radikalisierungsprozessen stellt der Beitrag mehrere Handlungsfelder der Kulturellen Bildung dar, in denen sich sowohl besondere Potenziale als auch Ambivalenzen der Jugendkulturarbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen ergeben. Dabei zeigt sich, dass es für eine erfolgversprechende künstlerisch-pädagogische Arbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen nicht nur eines besonderen milieuspezifischen Wissens über die Lebenswelt der rechtsextremen Szene bedarf. Diese Arbeit erfordert auch eine pädagogische sowie politische Haltung, die rechtsorientierte Jugendliche als Personen und Menschen mit Bedürfnissen, Träumen, Lebenszielen usw. anerkennt und mit einer milieuübergreifenden, diversitätsbewussten Perspektive die unterschiedlichen Wege und Faktoren, die zu einer „rechten Karriere“ führen können, in der jugendkulturellen Arbeit berücksichtigt, ohne die menschenverachtenden Weltbilder zu akzeptieren.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
Gemeinwesendiakonie und Digitalisierung: Ein kirchlicher Megatrend und ein gesellschaftlicher Megatrend. Zu beiden Themen einzeln wurde in den vergangenen Jahren viel publiziert. Zu beiden Themen gemeinsam jedoch kaum etwas. Isabelle Willemsen füllt diese Lücke mit dem vorliegenden Band fachkundig und differenziert und liefert zahlreiche Anregungen zum Weiterdenken.
Dieses Buch richtet sich an alle, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit dem Thema Gemeinwesendiakonie beschäftigen.
Der vorliegende Sammelband hochschulischer Abschlussarbeiten, d. h. wissenschaftlich besonders ansprechende Bachelor- und Masterarbeiten und aktuelle Beiträge von ProjektmitarbeiterInnen, hat sich die Aufgabe gestellt, Beiträge des wissenschaftlichen Nachwuchses der Pflege- und Gesundheitswissenschaften aus den drei beteiligten Hochschulen Hannover, Esslingen und Bielefeld zur Diskussion zu stellen. Dabei haben die drei Herausgebenden dieser Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die einschlägige Studiengänge für Gesundheits- und Pflegeberufe anbieten, die hier veröffentlichten Beiträge jeweils an den entsprechenden Hochschulstandorten begleitet. Zusätzlich wurden alle Beiträge auch einem wechselseitigen Review durch die drei Herausgebenden unterzogen, um abschließend eine einheitliche Formatierung von hochschulisch zwar durchaus ähnlichen ggfs. aber in den Details etwas unterschiedlichen Standards wissenschaftlichen Arbeitens in den Beiträgen umzusetzen.
Im Ergebnis sind so im Zeitraum von Dezember 2017 bis Mai 2019 insgesamt 13 pflege- und gesundheitswissenschaftliche Beiträge, d. h. 14 Bachelor- und Masterarbeiten (hier drei kooperative Arbeiten von jeweils zwei AutorInnen) und zwei Drittmittelprojekte unter Beteiligung von NachwuchswissenschaftlerInnen sehr verbindlich und konzentriert bearbeitet worden, die nun hier unter einer jeweils gemeinsamen Kapitelüberschrift nach den drei Standorten kurz vorgestellt und gewürdigt werden sollen.
Ist der Trend der Gemeinwesendiakonie in der kirchlich-diakonischen Landschaft in Deutschland vergleichbar mit der bewährten Praxis der kommunalen Diakonie in der Schweiz? Kann die Resonanztheorie Hartmut Rosas für die Diakoniewissenschaft fruchtbar gemacht werden? Welche Einsichten für diakonisches Handeln kommen Studierenden beim Wandern und Jodeln? Antworten auf diese und viele weitere Fragen suchten Studierende und Lehrende von der Hochschule Hannover und von der Universität Bern gemeinsam in den Schweizer Bergen. Die Ergebnisse dieses ungewöhnlichen Seminars sind in diesem Sammelband dokumentiert.
In der Sozialen Arbeit und Gesundheitsfürsorge fokussieren frühe Präventions- und Hilfsangebote nach wie vor die sogenannte primäre Dyade, also die Beziehung zwischen Mutter und Kind. Väter werden oft außer Acht gelassen, obwohl sie das Familienleben und die Entwicklung des Kindes positiv wie negativ beeinflussen können und in der Erziehung heute präsenter sind als es in früheren Generationen der Fall war. Aus unterschiedlichen Perspektiven geht dieses Buch der Frage nach, mit welchen Angeboten, Erfolgsaussichten, Risiken und Nebenwirkungen (belastete) Väter unterstützt und angesprochen werden können.
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen.
Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will.
Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden.
Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren.