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Akademisierung von Pflege
(1994)
Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28. 6. 2002 können Hochschulen außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium anrechnen, wobei die außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen maximal 50% eines Hochschulstudiums ersetzen können. Im Folgenden werden acht Module vorgestellt, die einerseits im Rahmen der jetzigen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeausbildung gemäß AltPflG/AltPflAPrV (2003) bzw. KrPflG/KrPflAPrV (2003) umgesetzt werden können, andererseits aber auch als curriculare Bausteine einer (novellierten) generalistischen oder integrativen Pflegeausbildung Verwendung finden können.
In Teil I der Arbeit wird im ersten Kapitel eine Analyse der krankenpflegerischen Ausbildungssituation vorgenommen, der dann eine Konkretisierung der didaktisch-curriculumtheoretischen Standortbestimmung des Projekts folgt (zweites Kapitel. Im Begründungszusammenhang dieser Erörterungen werden im dritten Kapitel die grundlegenden Ziel- und Inhaltsentscheidungen, die in Zusammenarbeit mit den Praktikern entstanden sind, dargestellt. Das vierte Kapitel enthält einen Rückblick über den curricularen Entwicklungsprozeß und leitet daraus Schlußfolgerungen ab. Teil II besteht im wesentlichen aus dem "offenen, fächerintegrativen Curriculum für die theoretische Krankenpflegeausbildung", in dessen Anwendung vorher kurz eingeführt wird und dessen Umsetzung am Beispiel der Krankenpflegeschule, an der es entwickelt worden ist, im Anhang verdeutlicht wird.
In Teil I der Arbeit wird im ersten Kapitel eine Analyse der krankenpflegerischen Ausbildungssituation vorgenommen, der dann eine Konkretisierung der didaktisch-curriculumtheoretischen Standortbestimmung des Projekts folgt (zweites Kapitel. Im Begründungszusammenhang dieser Erörterungen werden im dritten Kapitel die grundlegenden Ziel- und Inhaltsentscheidungen, die in Zusammenarbeit mit den Praktikern entstanden sind, dargestellt. Das vierte Kapitel enthält einen Rückblick über den curricularen Entwicklungsprozeß und leitet daraus Schlußfolgerungen ab. Teil II besteht im wesentlichen aus dem "offenen, fächerintegrativen Curriculum für die theoretische Krankenpflegeausbildung", in dessen Anwendung vorher kurz eingeführt wird und dessen Umsetzung am Beispiel der Krankenpflegeschule, an der es entwickelt worden ist, im Anhang verdeutlicht wird.
Ein zentraler Ausgangs- und Bezugspunkt schulischer Reform- sowie Qualitätsentwicklungsprozesse ist die Klärung der Frage: Welche Ziele verfolgen wir mit unseren pädagogischen Bemühungen? Zur Beantwortung dieser Frage stellt sich speziell bei Lehrenden an Schulen des Gesundheitswesens eine nächste Grundsatzfrage: Zielen wir darauf ab, unsere SchülerInnen ausschließlich für berufliche Tätigkeiten zu qualifizieren, oder möchten wir sie auch in ihrer Persönlichkeit bilden? Dass sie sich diese Qualifizierungs- bzw. Bildungsfrage stellen können und ihnen die Antwortoptionen tatsächlich offen stehen, hängt mit der Sonderstellung der Schulen des Gesundheitswesens im bundesdeutschen Bildungssystem zusammen. Für alle anderen Lehrenden an öffentlichen berufsbildenden Schulen gibt es diesbezüglich keine Wahl: Für sie ist ein Bildungsauftrag über die Schulgesetze der Länder verpflichtend, und die von der Kultusministerkonferenz (KMK) erlassenen Rah-<br /> menlehrpläne geben ihnen sowohl Bildungs- als auch Qualifizierungsziele vor. <br /> <br /> Die vorliegenden Ausführungen sollen den Teams an den Schulen des Gesundheitswesens eine Orientierungsgrundlage bei der Klärung und - möglichst konsensuellen – Bestimmung ihrer eigenen Bildungs- und/oder Qualifizierungsziele bieten.