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Der Bericht über die Mitgliederversammlung gliedert sich in vier Teile: Einen kurzen Bericht über die formalen Anteile der Versammlung (1), die kurze Vorstellung der mit dem Cora-Baltussen-Förderpreis ausgezeichneten Abschlussarbeiten (2), eine Paraphrase des Vortrags von Armin Nassehi (3) sowie eine kritisch-kommentierende Diskussion des Fishbowls über Führungskräfte in der klinischen Pflege (4).
Zu den Phänomenen digitalisierter Kommunikation ist inzwischen auch die Chatberatung zu zählen. Vor diesem Hintergrund zeigt sich die Notwendigkeit, Kommunikation via Chat phänomenologisch zu durchdringen, sozialtheoretisch einzuordnen und beratungsethisch kritisch zu reflektieren. Dies geschieht am Beispiel der Chatseelsorge, die zugleich von Beratung unterschieden wird.
Ziel dieser Bachelorarbeit ist es Empfehlungen für eine Neukonzeption zur Förderung von Informationskompetenzen an Spezialbibliotheken mit der Hauptzielgruppe Wissenschaftler*innen am Beispiel der Forschungsbibliothek des Leibniz-Institut für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Instituts (GEI) unter Berücksichtigung der Wissenskulturen zu formulieren.
Es wird festgestellt, dass die lebenslange Weiterbildung der Informationskompetenz bei Wissenschaftler*innen unabdingbar ist und im Einklang mit der Steigerung der Forschungsproduktivität steht. Trotz dieser Erkenntnisse gibt es in der Fachliteratur bisher kaum nennenswerte Konzepte zur Förderung der Informationskompetenz der Forschenden in Spezialbibliotheken. Mit Hilfe der wissenskulturellen Analyse, basierend auf den Ansätzen der KIBA-Gruppe zu Informationsdidaktik und der Wissenskulturen von Karin Knorr-Cetina, wird ein Interview-Leitfaden entwickelt, mit Hilfe dessen bei 10 Mitarbeitenden des GEI eine Analyse der Wissenskultur und der Bedürfnisse durchgeführt wird. Die Ergebnisse zeigen, dass für die Förderung von Informationskompetenz ein ganzheitliches Konzept benötigt wird, welches sich nicht nur ausschließlich auf reine Schulungen beschränkt. Es sind verschiedene Formate notwendig, um die individuellen Bedürfnisse der Forschenden abzudecken. Besonders virtuelle Angebote sollen integriert werden. Die Ergebnisse lassen sich allerdings nicht auf andere Spezialbibliotheken deckungsgleich übertragen. Die wissenskulturelle Analyse kann jedoch als Grundlage angewendet werden, um auch in anderen Spezialbibliotheken ein neues Konzept zur Förderung der Informationskompetenz bei Wissenschaftler*innen zu entwickeln.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Strafvollzug dem sogenannten Trennungsprinzip. Das bedeutet, männliche und weibliche Gefangene werden getrennt voneinander in gesonderten Anstalten bzw. Abteilungen untergebracht. Gerechtfertigt wird das sogenannte Trennungsprinzip durch den grundrechtlichen Schutz des Intim- und Sexualbereichs. Das Gefängnis ist somit eine nach Geschlecht differenzierte totale Institution. Zugleich ist es eine Institution sozialer Kontrolle und in kaum einem anderen Feld halten sich Geschlechterstereotypien und Zuschreibungen von Geschlechterdifferenz so hartnäckig wie im Bereich sozialer Kontrolle. Für die Strafvollzugswissenschaften bringt dies die Herausforderung mit sich, in der Forschung Geschlechterdifferenz nicht als Vorannahme zu unterstellen und immer wieder zu reproduzieren, indem Frauen und Männer betrachtet werden, sondern geschlechtertheoretische Perspektiven einzunehmen und Geschlecht als komplexe Kategorie zu fassen, die verschiedene Dimensionen aufweist. Durch diese geschlechtertheoretischen Perspektivwechsel und -verschiebungen werden Ausblendungen in der Strafvollzugswissenschaft sichtbar, die im Folgenden systematisch betrachtet werden. Dem Beitrag liegt die These zugrunde, dass der Strafvollzug nicht nur nach Geschlechtern getrennt organisiert ist, sondern dass Gefängnisse als totale Institutionen Konstruktionen von Geschlecht und Geschlechterdifferenz hervorbringen. Um der These nachzugehen, werden in einem ersten Schritt kurz die rechtlichen Regelungen und die Vollzugsgestaltung dargelegt. Vor diesem Hintergrund werden die Dimensionen der Kategorie Geschlecht mit Bezug auf ausgewählte Ergebnisse in der Strafvollzugswissenschaft vorgestellt, um dann in einem Ausblick die geschlechtertheoretischen Herausforderungen für die Strafvollzugswissenschaft zu benennen.
Mit der Anwendung der Norm ISO 50001 und der einhergehenden Einführung eines Energiemanagementsystems (kurz EnMS) kann eine sukzessive Erhöhung der Energieeffizienz erreicht werden. Zur Umsetzung von Energie-Monitoring- oder Standby-Management-Funktionalitäten müssen Energiedaten in der Feldebene bereitgestellt werden und auf Edge-Devices oder SPSen mittels eines Energiemanagement-Programms ggf. im Datenformat angepasst, skaliert und auf eine etablierte Kommunikationsschnittstelle (z.B. basierend auf OPC UA- oder MQTT) abgebildet werden. Die Erstellung dieser Energiemanagement-Programme geht mit einem hohen Engineering-Aufwand einher, denn die Feldgeräte aus der heterogenen Feldebene stellen die Energiedaten nicht in einer standardisierten Semantik bereit. Um diesem Engineering-Aufwand entgegenzuwirken, wird ein Konzept für ein universelles Energiedateninformationsmodell (kurz UEDIM) vorgestellt. Dieses Konzept sieht die Bereitstellung der Energiedaten an das EnMS in einer semantisch standardisierten Form vor. Zur weiteren Entwicklung des UEDIM wird im Beitrag näher untersucht, in welcher Form Energiedaten in der Feldebene bereitgestellt werden können und welche Anforderungen für das UEDIM aufzustellen sind.
Der Artikel bespricht den zweiten Teil des Tagungsbands "Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit nach dem Ende des Nationalsozialismus". Der Band wurde von Ralph-Christian Amthor, Carola Kuhlmann und Birgit Bender-Junker herausgegeben und enthält 17 Beiträge. Er beschäftigt sich mit der bisher wenig erforschten Nachkriegs- und Übergangszeit nach dem zweiten Weltkrieg in Bezug auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit.
Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten haben mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 in vielen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtliche Grundlage bekommen. Sexualisierte Gewalt ist dabei eine spezifische Herausforderung, die entsprechende Kompetenzen, Qualifikationen und Strukturen erfordert. Dem Jugendamt kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Hochproblematische Fallverläufe haben zuletzt verdeutlicht, dass diese Schlüsselfunktion einer kritischen Überprüfung und systematischen Stärkung bedarf. Es gilt insbesondere, die Themen Qualifizierung, Hilfeplanung und Schutzkonzepte zu fokussieren. Erforderlich sind praxisnahe und bedarfsgerechte Wissensbestände, eine Stärkung der professionellen Handlungskompetenz, die Weiterentwicklung organisationaler Strukturen sowie die Etablierung eigenständiger Qualitätsstandards. Das Verbundvorhaben „Fokus Jugendamt – Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten im Kontext sexualisierte Gewalt (FokusJA)“ greift diese Desiderate mit einem Forschungs- und Transferansatz auf.
Die gesetzlich vorgesehene Bereitstellung von Digitalisierungsangeboten stellt öffentliche Verwaltungen vor steigende Herausforderungen. Aufgrund der Heterogenität der Nutzerinnen und Nutzer ist es für öffentliche Verwaltungen häufig problematisch, klare Anforderungen zu erheben und zu erfüllen. Hinzukommen strukturelle und organisatorische Gegebenheiten wie beispielsweise ausgeprägte Entscheidungshierarchien, die eine nutzerzentrierte Vorgehensweise erschweren können. Darüber hinaus sieht sich die öffentliche Verwaltung zunehmend mit komplexer werdenden Problemen konfrontiert. Es stellt sich daher die Frage, wie in der öffentlichen Verwaltung ein moderner Ansatz zur Nutzerzentrierung und Problemlösung eingesetzt werden kann. Dieser Artikel präsentiert die Ergebnisse einer Einzelfallstudie bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Wir haben mit einer Fokusgruppe einen Design-Thinking-Workshop durchgeführt, um Potenziale und Anwendungsmöglichkeiten des Ansatzes in der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren. Auf Basis einer SWOT-Analyse haben wir die Ergebnisse untersucht und geben vier konkrete Handlungsempfehlungen für die Einführung sowie Nutzung von Design Thinking.