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Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
Ausgangslage: Vor dem Hintergrund der vielfältigen Möglichkeiten des Settings Hochschule, die gesundheitlichen Belange von derzeit 719.203 Beschäftigten und 2,9 Millionen Studierenden zu gestalten und auf diese einzuwirken, bauen immer mehr Hochschulen interne Strukturen zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Lehr-/ Lernumgebung auf. Besonders die Gesundheit von Studierenden ist in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus gerückt, sodass Projekte des Studentischen Gesundheitsmanagements, die die Vermittlung von Gesundheitsförderung an alle Studierende als Aufgabe für den zukünftigen beruflichen Wirkungsbereich beabsichtigen, zunehmend vorangetrieben werden. Bislang gibt es jedoch keine empirischen Untersuchungen, die die MultiplikatorInnenrolle von AbsolventInnen in beruflichen Handlungsfeldern bestätigen.
Ziel der Studie: Ziel der Studie war es herauszufinden, ob und zu welchem Anteil die hochschulisch erworbenen Kompetenzen zum BGM bzw. zur BGF in den beruflichen Handlungsfeldern Anwendung finden und ob sich die AbsolventInnen als MultiplikatorInnen eigeninitiativ an der Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Settings beteiligen.
Methoden: Im Rahmen einer als Querschnittsstudie angelegten AbsolventInnen-Befragung zum beruflichen Verbleib beteiligten sich n = 125 AbsolventInnen aus Studiengängen für Pflege- und Gesundheitsberufe. Die Auswertung und Diskussion der Ergebnisse fokussierte sich auf den Befragungsteil zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Ergebnisse: Die AbsolventInnen setzen insbesondere verhaltens- und verhältnisbezogene Maßnahmen in ihrem Berufsalltag um und fühlen sich durch ihr Studium gut darauf vorbereitet, Aufgaben zur Ausgangsbestimmung, Maßnahmenentwicklung sowie Evaluationen und Wirksamkeitsnachweise in Bereichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der Betrieblichen Gesundheitsförderung zu übernehmen. Der Transfer des gesundheitsförderlichen Wissens und Handelns im Sinne der MultiplikatorInnenrolle zeigt jedoch Handlungsbedarf.
Schlussfolgerungen: Es bedarf einer vertiefenden Reflexion und Stärkung des persönlichen Selbstverständnisses und der professionellen Identität der Gesundheits- und Pflegeberufe mit Blick auf die Betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbezug der kontextspezifischen Rahmenbedingungen der Hochschulen und des Gesundheitswesens.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
In Teil I der Arbeit wird im ersten Kapitel eine Analyse der krankenpflegerischen Ausbildungssituation vorgenommen, der dann eine Konkretisierung der didaktisch-curriculumtheoretischen Standortbestimmung des Projekts folgt (zweites Kapitel. Im Begründungszusammenhang dieser Erörterungen werden im dritten Kapitel die grundlegenden Ziel- und Inhaltsentscheidungen, die in Zusammenarbeit mit den Praktikern entstanden sind, dargestellt. Das vierte Kapitel enthält einen Rückblick über den curricularen Entwicklungsprozeß und leitet daraus Schlußfolgerungen ab. Teil II besteht im wesentlichen aus dem "offenen, fächerintegrativen Curriculum für die theoretische Krankenpflegeausbildung", in dessen Anwendung vorher kurz eingeführt wird und dessen Umsetzung am Beispiel der Krankenpflegeschule, an der es entwickelt worden ist, im Anhang verdeutlicht wird.
In Teil I der Arbeit wird im ersten Kapitel eine Analyse der krankenpflegerischen Ausbildungssituation vorgenommen, der dann eine Konkretisierung der didaktisch-curriculumtheoretischen Standortbestimmung des Projekts folgt (zweites Kapitel. Im Begründungszusammenhang dieser Erörterungen werden im dritten Kapitel die grundlegenden Ziel- und Inhaltsentscheidungen, die in Zusammenarbeit mit den Praktikern entstanden sind, dargestellt. Das vierte Kapitel enthält einen Rückblick über den curricularen Entwicklungsprozeß und leitet daraus Schlußfolgerungen ab. Teil II besteht im wesentlichen aus dem "offenen, fächerintegrativen Curriculum für die theoretische Krankenpflegeausbildung", in dessen Anwendung vorher kurz eingeführt wird und dessen Umsetzung am Beispiel der Krankenpflegeschule, an der es entwickelt worden ist, im Anhang verdeutlicht wird.
Akademisierung von Pflege
(1994)
Szenisches Spiel
(2009)
Die alltägliche Konfrontation mit gesellschaftlichen Tabus wie Alter, Krankheit, Tod, die Arbeit zwischen "Macht und Ohnmacht" verlangt von den Pflegenden ein hohes Maß an sozialer und personaler Kompetenz. Das szenische Lernen bzw. Spiel ist ein Ansatz, der sich hervorragend zur Förderung dieser Schlüsselqualifikationen eignet. In diesem Aufsatz werden zunächst die allgemein didaktischen Ursprünge und Hintergründe szenischen Lernens bzw. Spiels dargestellt, um anschließend seine pflegedidaktische Auslegung und Akzentuierung zu charakterisieren. Zum Schluss wird anhand der Lerneinheit „Reflexion der praktischen Ausbildung“ aufgezeigt, wie mit ausgewählten szenischen Spielverfahren in der pflegepädagogischen Praxis gearbeitet werden kann.
Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28. 6. 2002 können Hochschulen außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium anrechnen, wobei die außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen maximal 50% eines Hochschulstudiums ersetzen können. Im Folgenden werden acht Module vorgestellt, die einerseits im Rahmen der jetzigen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeausbildung gemäß AltPflG/AltPflAPrV (2003) bzw. KrPflG/KrPflAPrV (2003) umgesetzt werden können, andererseits aber auch als curriculare Bausteine einer (novellierten) generalistischen oder integrativen Pflegeausbildung Verwendung finden können.