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Die vorliegende Studienarbeit geht der Fragestellung nach, ob Hochschulabsolventen mit Migrationshintergrund, im Gegensatz zu Hochschulabsolventen ohne Migrationshintergrund, in einem fiktiven Bewerbungsprozess benachteiligt werden. Es erfolgte eine Untersuchung hinsichtlich der mittleren Einstellungswahrscheinlichkeit. Dazu wurden eine fiktive Stellenanzeige und Bewerbungsunterlagen erstellt. Diese unterscheiden sich lediglich in den Namen der Bewerber, welche verschiedenen Nationalitäten zuzuordnen sind. Anschließend sollten Studierende der Hochschule Hannover anhand dieser Studienunterlagen beurteilen, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie den Bewerber einstellen würden. Die Analyse der Ergebnisse ergab, dass sich der Mittelwert der Einstellungswahrscheinlichkeit nicht signifikant unterschied. Somit konnte keine Benachteiligung der Hochschulabsolventen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu denjenigen ohne Migrationshintergrund durch Studierende der Hochschule Hannover festgestellt werden.
Die Gewaltschutzarbeit mit Betroffenen, die auf das Asylsystem angewiesen sind, birgt regelmäßig widersprüchliche Logiken: Feministische Systemkritik an patriarchalen gesellschaftlichen Strukturen stößt auf die primär funktionale Logik institutionalisierter Sozialer Arbeit. Diese mehrheitlich von einer weißen# Dominanzgesellschaft bestimmten unterstützungsgebenden Strukturen, reproduzieren strukturelle sowie institutionelle Alltagsrassismen und vervielfältigen somit soziale Ungleichheit. Feministische Arbeit zeichnet sich jedoch durch den Abbau eben dieser aus. Entsprechend ist das Thematisieren von intersektionalen Unterdrückungsstrukturen, die sich gegenseitig verstärken für eine feministisch orientierte Frauen*hausarbeit obligatorisch.
Es geht in der Frauen*hausarbeit nicht mehr nur um das Schaffen eines Schutzraumes, sondern um viele weitere Aspekte die z. T. auf den ersten Blick diffus wirken. Umso wichtiger scheint es, sich mit aktuellem sozialarbeiterischem Fachwissen auseinanderzusetzen, damit die kritisch feministische Arbeit den erwünschten Effekt erzielt. Was genau dieser Effekt sein soll und kann, könnte durch ein adäquates Konzept zur Qualitätssicherung gemeinsam mit den beteiligten Akteur*innen bestimmt werden.
In dieser Untersuchung wird der Frage nachgegangen mit welchen Mitteln eine Qualitätssicherung aus der Perspektive eines rassismuskritisch systemischen Professionsverständnisses in Autonomen Frauenhäusern dauerhaft unter Berücksichtigung der Souveränität gelingen kann.
Öffentliche Bibliotheken haben die Aufgabe, Medien und Veranstaltungen für alle zur Ausleihe und Nutzung bereitzustellen. Das Angebot der Informationseinrichtungen soll die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln und Schwarze, Indigene und People of Color (kurz BIPoC – Black, Indigenous, People of Color) im Bestand repräsentieren. In diesem Zusammenhang gibt es Uneinigkeiten darüber, wie Bücher und audiovisuelle Medien behandelt werden sollen, die rassistische Inhalte haben. Ziel der Arbeit ist es, dies mithilfe leitfadengestützter Expert:inneninterviews herauszufinden und auch zu prüfen, wie BIPoC besser im Bibliotheksbestand repräsentiert werden können. Daraus sollen Empfehlungen für die rassismuskritische Bestandsentwicklung abgeleitet werden. In den Leitfadeninterviews nehmen Expert:innen Stellung zu der Frage, wann umstrittene Medien aus dem Bibliotheksbestand ausgesondert werden sollten und wie sie in Veranstaltungen und durch Texte kontextualisiert werden können. Sie nennen auch Kriterien zur Identifikation rassismuskritischer Medien. Dadurch konnte herausgefunden werden, dass Empfehlungslisten nur nach Überprüfung verwendet und Medien von und über BIPoC nicht durch eine Sonderaufstellung, sondern im regulären Bestand aufgestellt werden sollten. Empfehlungen der Bibliothek sollten selbstgewählt sein und in temporäre Ausstellungen eingebunden werden. Die Expertinnen empfehlen die bibliotheksübergreifende Vernetzung und Kooperation mit Menschen, die eine entsprechende Expertise haben. Damit die Angestellten entsprechende Maßnahmen für den Bibliotheksbestand entwickeln können, müssen sie weitergebildet werden. Bei der Medienauswahl und Maßnahmenentwicklung ist in jedem Fall ein machtkritisches Vorgehen notwendig.
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen.
Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will.
Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden.
Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren.