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Foucault im Jobcenter : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 2)
(2018)
Ziel dieses zweiten Teils ist eine ausführliche (struktur-)hermeneutische Rekonstruktion und Interpretation des Falles, den wir 2017 im ersten Teil dieses Artikels zur Illustration einer historischen, gesellschaftskritischen und makrosoziologischen Perspektive auf den Wandel der Arbeitswelt und den aktivierenden Sozialstaat verwendet hatten. Diese Perspektive tritt nun zugunsten biografischer, sozialwissenschaftlicher und pädagogischer sowie institutions- und organisationstheoretischer Interpretationen und Analysen des Feldes Jobcenter zurück. In ihm spiegeln sich die im ersten Teil beschriebenen Desintegrationsdynamiken wie in einem Brennglas wider. Die biografische Interpretation baut auf der Gestaltmehrdeutigkeit von Biografien nach Rosenthal auf, sie thematisiert die biografischen Übergänge, die eng mit der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben korrelieren. Darüber hinaus werden sozialwissenschaftlich sowohl psychoanalytische als auch rollen-, habitus- und machttheoretische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. In der institutions- und organisationstheoretischen Interpretation werden die Strukturen und das Beratungsverständnis der Jobcenter als gesellschaftliche Institution analysiert. Beratungswissenschaftlich und supervisionstheoretisch bedeutsam aus der Sicht der Autoren ist, dass sowohl Supervisor_innen als auch die Mitarbeitenden in den Jobcentern über biografietheoretische, sozialwissenschaftliche und sozial-pädagogischen Wissensbestände verfügen sollten, damit sie die komplexen, unverstandenen und aufgrund der Aktenlage häufig fragmentierten Biografien ihrer ‚Kund_innen‘ besser verstehen und beurteilen können. Nur dann scheint auch eine advokatorische Ethik greifen zu können, die das unverstandene Material nicht zu Ungunsten ihrer Klient_innen auslegt. Ziel dieses Artikels ist es, einen sozial- und strukturhermeneutischen Verstehenszugang in dieses für die Supervision interessante Feld zu eröffnen, der zugleich homologe Übertragungsmöglichkeiten in andere gesellschaftliche Felder ermöglichen kann.
„Foucault im Jobcenter“ : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 1)
(2017)
Erwerbsarbeit ist nach wie vor der wichtigste Faktor gesellschaftlicher Teilhabe. Jobcenter erfüllen aus diesem Grund eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Aufgrund ihrer verwickelten und konfliktreichen Geschichte ist ihre gesellschaftliche Verortung schwierig. Jobcenter sind bisher, trotz ihrer Größe und gesellschaftlichen Relevanz für maßgebliche Bevölkerungsteile, kaum beratungswissenschaftlich untersucht worden. Unserer Ansicht scheint es notwendig zu sein, sich intensiver mit dem gesellschaftlichen Feld der Jobcenter zu beschäftigten: Zum einen, weil Beratung selbst eine herausgehobene Bedeutung im Jobcenter besitzt und zum anderen, weil die Jobcenter ein wichtiges Feld für die Supervision werden könnten. Dieser Artikel soll daher eine erste kasuistische Grundlage für eine kritische Reflexion bieten und wird in zwei Teilen erscheinen. Der erste Teil wird eine grundlagentheoretische Einführung in das Thema sein. Darauf aufbauend rekonstruieren wir in einem zweiten Teil einen Fall aus dem Jobcenter, der in der nächsten Ausgabe der FoRuM Supervision unter dem Titel ‚Fallverstehen und Fallrekonstruktion‘ analysiert und reflektiert werden wird.
Ein Konferenzrückblick:
Das DFG-Forschungskolleg „Postwachstumsgesellschaften“ hatte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) zu einer gemeinsamen fünftägigen Konferenz vom 23. bis 27. September 2019 an die Friedrich Schiller-Universität Jena geladen, und rund 700 Wissenschaftler*innen und Studierende kamen aus dem In- und Ausland, um an den rund 150 Veranstaltungen teilzunehmen. Begleitet wurde die Konferenz von einem umfänglichen Kulturprogramm mit Konzerten, Kinofilmen und Kunst, und rechtzeitig zur Konferenz erschien als Tagungsband auch eine lesenswerte 600-seitige Sonderausgabe des Berliner Journals für Soziologie (Dörre et al. 2019).
Das Konferenzprogramm stand einerseits unter der Thematik der „Great Transformation“, also der auf Karl Polanyi (1886-1964) zurückgehenden These einer zunehmenden Vermarktlichung und Verselbstständigung der Wirtschaft gegenüber der Gesellschaft (vgl. Polanyi 1944), die das DFG-Forschungskolleg rund um die Soziologen Klaus Dörre, Hartmut Rosa und Stefan Lessenich als Titel gewählt hat. Andererseits tagten einige Sektionen der DGS als Regionalkonferenz, um sektionsspezifische Panels durchzuführen.
Der vorliegende Sammelband hochschulischer Abschlussarbeiten, d. h. wissenschaftlich besonders ansprechende Bachelor- und Masterarbeiten und aktuelle Beiträge von ProjektmitarbeiterInnen, hat sich die Aufgabe gestellt, Beiträge des wissenschaftlichen Nachwuchses der Pflege- und Gesundheitswissenschaften aus den drei beteiligten Hochschulen Hannover, Esslingen und Bielefeld zur Diskussion zu stellen. Dabei haben die drei Herausgebenden dieser Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die einschlägige Studiengänge für Gesundheits- und Pflegeberufe anbieten, die hier veröffentlichten Beiträge jeweils an den entsprechenden Hochschulstandorten begleitet. Zusätzlich wurden alle Beiträge auch einem wechselseitigen Review durch die drei Herausgebenden unterzogen, um abschließend eine einheitliche Formatierung von hochschulisch zwar durchaus ähnlichen ggfs. aber in den Details etwas unterschiedlichen Standards wissenschaftlichen Arbeitens in den Beiträgen umzusetzen.
Im Ergebnis sind so im Zeitraum von Dezember 2017 bis Mai 2019 insgesamt 13 pflege- und gesundheitswissenschaftliche Beiträge, d. h. 14 Bachelor- und Masterarbeiten (hier drei kooperative Arbeiten von jeweils zwei AutorInnen) und zwei Drittmittelprojekte unter Beteiligung von NachwuchswissenschaftlerInnen sehr verbindlich und konzentriert bearbeitet worden, die nun hier unter einer jeweils gemeinsamen Kapitelüberschrift nach den drei Standorten kurz vorgestellt und gewürdigt werden sollen.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
An acht deutschen Hochschulen besteht heute die Möglichkeit, einen grundständigen Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik zu absolvieren, der je nach landeskirchlicher Tradition die kirchliche Berufsanerkennung als Diakon/in bzw. Gemeindepädagoge/-pädagogin ermöglicht. An fünf Standorten kann diese Qualifikation mit einem zweiten Abschluss in Sozialer Arbeit verbunden werden, der zu einer staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge führt. Welche Erfahrungen machen Studierende im Laufe eines Studiums der Religions- und Gemeindepädagogik? Wie gut fühlen sie sich durch das Studium auf eine anschließende eigenständige Berufstätigkeit vorbereitet? Welche Vorstellungen haben sie von den Arbeitsfeldern und Aufgabenbereichen in denen sie später arbeiten wollen? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten wurden die Studierenden zum Ende ihres Studiums befragt. Der vorliegende Bericht fasst zentrale Ergebnisse für den Studienstandort Hannover zusammen und vergleicht diese mit jenen anderer Hochschulstandorte.
Im Rahmen einer umfassenden Organisationanalyse durch das Projekt "Inklusive Beratung und Begleitung" der Hochschule Hannover wurde die Konzeptionalisierung und Praxis der Kooperationen der Jakob-Muth-Schule, anerkannte Tagesbildungsstätte aus Meppen einer näheren Betrachtung unterzogen und auf ihren Mehrwert im Kontext einer inklusiven Schullandschaft reflektiert. Anhand von Einzel- und Gruppeninterviews mit Lehrer*innen sowie pädagogischen Fachkräften konnten inklusionsförderliche und -hemmende Aspekte herausgearbeitet werden. Im Zuge einer resümierenden Betrachtung werden Ansatzpunkte zur Verbesserung der Zusammenarbeit und pädagogischen Praxis formuliert und zur Diskussion gestellt.
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz hat der Gesetzgeber 2008 die Möglichkeit zur finanziellen Umstrukturierung von psychiatrischen und psychosomatischen voll- und teilstationären Kliniken geschaffen, nachdem seit 2003 bereits für allgemeine und somatische Krankenhäuser durch das German Diagnosis Related Groups-System (G-DRG-System) eine Umstellung der Abrechnung auf Fallpauschalen erfolgte. Nach heftiger Kritik diverser Fach- und Selbsthilfeverbände wurde das Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) 2016 überarbeitet. Entstanden ist das Psych-Entgeltsystem, welches zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Masterarbeit ist die Erfassung des Informationsstandes von Ergotherapeuten über das neue System und die Entwicklung von Hypothesen über die Auswirkungen des Psych-Entgelt auf die Arbeit von Ergotherapeuten im Fachbereich teil- und vollstationäre Psychiatrie. Dafür wurden sechs teilstrukturierte, Leitfaden gestützte qualitative Experteninterviews durchgeführt und die Ergebnisse hinsichtlich auf das Wissen der Therapeuten ausgewertet und interpretiert. Weiterhin wurde eine umfassende Literaturrecherche in deutschen Datenbanken, Fachzeitschriften und Monographien durchgeführt, um den aktuellen State of the Art der Forschungsliteratur darzustellen. Trotz großer Medienberichterstattung in der allgemeinen Presse und Fachliteratur anderer Berufsgruppen ist das Thema sowohl in der ergotherapeutischen Fachdiskussion als auch bei den Ergotherapeuten in den psychiatrischen Kliniken wenig präsent. Der Wissensstand der Ergotherapeuten variiert und ist abhängig von der Informationspolitik der Kliniken. Die Auswirkungen des neuen Finanzierungsmodells auf die Arbeit der Ergotherapeuten sind noch nicht absehbar, jedoch vermuten die Interviewpartner gravierende Veränderungen. Das neue Finanzierungsmodell wird in den nächsten Jahren zu einem Wandel in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken führen. Für die Ergotherapie besteht eine Chance zur inhaltlichen Neuausrichtung und Neuaufstellung innerhalb der hierarchischen Strukturen der Einrichtungen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Zielen sozialpädagogischer Intervention und Prävention im Spannungsfeld zwischen Individualität und sozialer Verbundenheit. Die Zielsetzung einer Intervention der Sozialen Arbeit basiert entscheidend auf ihrem theoretischen Verständnis, das auf sehr unterschiedlichen Ansätzen beruht. Je nach theoretischem Verständnis, wird der Auftrag bzw. werden die Aufträge formuliert und damit die Zielsetzung bestimmt. Die Auseinandersetzung soll durch die Konfrontation von Fabian Kessls Theorieansatz der Gouvernementalität Sozialer Arbeit und den kultursensitiven Erkenntnissen aus den Analysen von Alltagskulturen der Erziehung von Heidi Keller vollzogen werden.
Das Potenzial von Kessls Theorie der Gouvernementalität liegt in der Verbindung zwischen systematischen Analysen abstrakter politischer Rationalitäten und Führungsformen und den individuellen Alltags- und Selbstpraktiken, sowie der radikal (selbst-)kritischen Haltung und der unermüdlichen Herangehensweise, die Legitimationstraditionen sozialpädagogischer Interaktion zu analysieren und zu reflektieren. Die Arbeiten Kessls werden aber in (alltags-)kultureller Hinsicht nicht explizit genug reflektiert und bleiben daher im Spektrum westlicher (stark auf Kognition zentrierter) Autonomieorientierungen, in der Tradition der Aufklärung.
Durch die Konfrontation mit Kellers Modellen kultureller Alltagsstrategien, wird deutlich, wie weit das gesamte Spektrum möglicherweise ist und welche Anteile bisher wenig Beachtung gefunden hat. Dabei ist dies für Soziale Arbeit nicht nur interessant in Hinsicht auf Migrationsbewegungen. Interessant ist vor allem die Tatsache der Abhängigkeit vom formalen Bildungsniveau und dem sozioökonomischen Standard, die die Modelle der hierarchischen Verbundenheit und der psychologischen Autonomie für Soziale Arbeit im wohlfahrtsstaatlichen Arrangements beachtenswert macht. Allerdings fehlen in den Arbeiten von Keller die machtanalytischen Reflexionen, wodurch sich der Bogen zu Kessl wieder schließen lässt; nun auf einer (alltags-)kulturell erweiterten Ebene.
Die Konfrontation der beiden Ansätze knüpft an Analogien an, die sich in den Polen von Selbstbestimmung und sozialem Verwobensein widerspiegeln und in den Analysen der gesellschaftlichen Veränderungsphase seit den 1970er Jahren. Während Kessl das theoretisch-philosophische Fundament für das hier eingenommene Verständnis von Sozialer Arbeit bereitstellt, veranschaulichen Kellers Erkenntnisse die kulturelle Bedingtheit der von Kessl benannten dominierenden Denk-, Deutungs- und Handlungsweisen von Sozialer Arbeit im Bereich der Erziehung und Subjektwerdungs- prozesse. Mit den Erkenntnissen aus der Konfrontation der beiden Ansätze soll die machtanalytische Perspektive Sozialer Arbeit kultursensitiv erweitert werden und die Arbeiten von Heidi Keller für die Soziale Arbeit (machtanalytisch) fruchtbar gemacht werden.
Background: Given both the increase of nursing home residents forecast and challenges of current interprofessional interactions, we developed and tested measures to improve collaboration and communication between nurses and general practitioners (GPs) in this setting. Our multicentre study has been funded by the German Federal Ministry of Education and Research (FK 01GY1124).
Methods: The measures were developed iteratively in a continuous process, which is the focus of this article. In part 1 “exploration of the situation”, interviews were conducted with GPs, nurses, nursing home residents and their relatives focusing on interprofessional interactions and medical care. They were analysed qualitatively. Based on these results, in part 2 “development of measures to improve collaboration”, ideas for improvement were developed in nine focus groups with GPs and nurses. These ideas were revisited in a final expert workshop. We analysed the focus groups and expert workshop using mind mapping methods, and finally drew up the compilation of measures. In an exploratory pilot study "study part 3" four nursing homes chose the measures they wanted to adopt. These were tested for three months. Feasibility and acceptance of the measures were evaluated via guideline interviews with the stakeholders which were analysed by content analyses.
Results: Six measures were generated: meetings to establish common goals, main contact person, standardised pro re nata medication, introduction of name badges, improved availability of nurse/GP and standardised scheduling/ procedure for nursing home visits. In the pilot study, the measures were implemented in four nursing homes. GPs and nurses reviewed five measures as feasible and acceptable, only the designation of a “main contact person” was not considered as an improvement.
Conclusions: Six measures to improve collaboration and communication could be compiled in a multistep qualitative process respecting the perspectives of involved stakeholders. Five of the six measures were positively assessed in an exploratory pilot study. They could easily be transferred into the daily routine of other nursing homes, as no special models have to exist in advance. Impact of the measures on patient oriented outcomes should be examined in further research.
Trial registration: Not applicable.