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Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
Ausgangslage: Vor dem Hintergrund der vielfältigen Möglichkeiten des Settings Hochschule, die gesundheitlichen Belange von derzeit 719.203 Beschäftigten und 2,9 Millionen Studierenden zu gestalten und auf diese einzuwirken, bauen immer mehr Hochschulen interne Strukturen zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Lehr-/ Lernumgebung auf. Besonders die Gesundheit von Studierenden ist in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus gerückt, sodass Projekte des Studentischen Gesundheitsmanagements, die die Vermittlung von Gesundheitsförderung an alle Studierende als Aufgabe für den zukünftigen beruflichen Wirkungsbereich beabsichtigen, zunehmend vorangetrieben werden. Bislang gibt es jedoch keine empirischen Untersuchungen, die die MultiplikatorInnenrolle von AbsolventInnen in beruflichen Handlungsfeldern bestätigen.
Ziel der Studie: Ziel der Studie war es herauszufinden, ob und zu welchem Anteil die hochschulisch erworbenen Kompetenzen zum BGM bzw. zur BGF in den beruflichen Handlungsfeldern Anwendung finden und ob sich die AbsolventInnen als MultiplikatorInnen eigeninitiativ an der Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Settings beteiligen.
Methoden: Im Rahmen einer als Querschnittsstudie angelegten AbsolventInnen-Befragung zum beruflichen Verbleib beteiligten sich n = 125 AbsolventInnen aus Studiengängen für Pflege- und Gesundheitsberufe. Die Auswertung und Diskussion der Ergebnisse fokussierte sich auf den Befragungsteil zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Ergebnisse: Die AbsolventInnen setzen insbesondere verhaltens- und verhältnisbezogene Maßnahmen in ihrem Berufsalltag um und fühlen sich durch ihr Studium gut darauf vorbereitet, Aufgaben zur Ausgangsbestimmung, Maßnahmenentwicklung sowie Evaluationen und Wirksamkeitsnachweise in Bereichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der Betrieblichen Gesundheitsförderung zu übernehmen. Der Transfer des gesundheitsförderlichen Wissens und Handelns im Sinne der MultiplikatorInnenrolle zeigt jedoch Handlungsbedarf.
Schlussfolgerungen: Es bedarf einer vertiefenden Reflexion und Stärkung des persönlichen Selbstverständnisses und der professionellen Identität der Gesundheits- und Pflegeberufe mit Blick auf die Betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbezug der kontextspezifischen Rahmenbedingungen der Hochschulen und des Gesundheitswesens.
Objectives
Quality of care largely depends on successful teamwork, which in turn needs effective communication between health professionals. To communicate successfully in a team, health professionals need to strive for the same goals. However, it has been left largely unaddressed which goals professionals consider to be important. In this study, we aim to identify these goals and analyse whether differences between (1) personal and organisational goals, (2) different professions and (3) hierarchical levels exist in neonatal intensive care units (NICUs).
Design
Goals were identified based on a literature review and a workshop with health professionals and tested in a pilot study. Subsequently, in the main study, a cross-sectional employee survey was undertaken.
Setting and participants
1489 nurses and 537 physicians from 66 German NICUs completed the
questionnaire regarding personal and organisational goal importance between May and July 2013. Answers were given based on a 7-point Likert scale varying between none and exceptionally high importance.
Results
Results show that the goals can be subdivided into three main goal dimensions: patients, parents and staff. Furthermore, our results reveal significant differences between different professions and different hierarchical level: physicians rated patient goals with a
mean (95% CI) importance of 6.37 (3.32 to 6.43), which is significantly higher than nurses with a mean (95% CI) importance of 6.15 (6.12 to 6.19) (p<0.01). Otherwise, nurses classified parental goals as more important (p<0.01). Furthermore, professionals in leading positions rate patient goals significantly higher than professionals that are not in leading positions (6.36 (3.28 to 6.44) vs 6.19 (6.15 to 6.22), p<0.01).
Conclusions
Different employee goals need to be considered in decision-making
processes to enhance employee motivation and the effectiveness of teamwork.