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Ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Romppel hat zwischen 1.8.2011 und 31.7.2014 die Betreuung von Kindern in der Großtagespflege untersucht.
Mit der Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB VIII zum 1. August 2013 besteht für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf individuelle Förderung. Der erwarteten wachsenden Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren soll neben dem Krippenausbau auch mit einem Ausbau der Kindertagespflege, in Niedersachsen besonders auch der Großtagespflege, begegnet werden. Großtagespflegestellen sind rechtlich ein gleichwertiges Angebot zur Krippe. Die vorliegende Untersuchung in Niedersachsen geht zum einen der Frage nach, ob die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Großtagespflegestellen diesem Anspruch genügen kann. Mit der TAS-R, einem Beobachtungs- und Bewertungsverfahren werden ausgewählte Großtagespflegestellen beurteilt und mit strukturierten Interviews zu ihrer Arbeit befragt. Zudem wird die telefonische und schriftliche Befragung aller Jugendämter Niedersachsens zur Organisation der Fachberatung sowie zur Struktur der finanziellen und fachlichen Unterstützung der Großtagespflegestellen vor Ort vorgestellt. Die Ergebnisse und Empfehlungen für die Verantwortlichen verweisen auf Handlungsbedarf.
Im Rahmen einer umfassenden Organisationanalyse durch das Projekt "Inklusive Beratung und Begleitung" der Hochschule Hannover wurde die Konzeptionalisierung und Praxis der Kooperationen der Jakob-Muth-Schule, anerkannte Tagesbildungsstätte aus Meppen einer näheren Betrachtung unterzogen und auf ihren Mehrwert im Kontext einer inklusiven Schullandschaft reflektiert. Anhand von Einzel- und Gruppeninterviews mit Lehrer*innen sowie pädagogischen Fachkräften konnten inklusionsförderliche und -hemmende Aspekte herausgearbeitet werden. Im Zuge einer resümierenden Betrachtung werden Ansatzpunkte zur Verbesserung der Zusammenarbeit und pädagogischen Praxis formuliert und zur Diskussion gestellt.