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Die fortschreitende Digitalisierung unserer modernen Welt betrifft zwangsläufig auch den Bereich der Nachlässe. Fast jede verstorbene Person hinterlässt nicht nur Hausrat, Bücher, Bargeld oder Wohnungen, sondern auch digitale Spuren in Form von Daten auf heimischen Computern sowie E-Mail Konten, Chatverläufe in Nachrichtensofortdiensten auf Smartphones, Online-Bankkonten, Konten bei Bezahldiensten, Internethandelsplattformen, sozialen Netzwerken, sowie Daten unterschiedlichster Art in Cloudspeicherorten oder in anderer nicht genannter Form im World-Wide-Web. Wahrscheinlich werden diese digitalen Speicherorte oder Zugangsdaten deshalb noch nicht grundsätzlich in Vorsorgevollmachten bzw. Testamenten benannt, weil sie noch nicht im nachlass-verwaltenden Bewusstsein der Bevölkerung verankert sind. Der nahezu selbstverständlich gewordene Umgang mit den digitalen Formaten sollte diese jedoch in die Auflistung des Nachlasses miteinschließen, damit eine Erbengemeinschaft die Möglichkeit erhält, sich auch um diesen Teil des Nachlasses adäquat kümmern zu können.