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Abschlussbericht zur Evaluation des Arbeitsfeldes „Kirchenkreissozialarbeit“ in Niedersachsen
(2019)
Die Kirchenkreissozialarbeit ist ein seit Jahrzehnten bewährtes und gleichzeitig zukunftsweisendes kirchlich-diakonisches Handlungsfeld. Rund einhundert motivierte Kirchenkreissozialarbeiter_innen halten flächendeckend ein wichtiges bedarfsorientiertes Angebot in hoher Qualität vor. Nach der Rahmenkonzeption sind die drei Kernaufgaben der Kirchenkreissozialarbeit Allgemeine Sozialberatung, Gemeinwesendiakonie und politische Arbeit.
In diesem Kapitel steht die frühe Kindheit (ab der Geburt bis etwa zum dritten Geburtstag) im Fokus. In dieser ganz frühen Phase der Kindheit - die damit ja auch die Phase der nun erst entstehenden neuen Familie ist - sind es oft weniger die Kinder, welche außergewöhnliche Schwierigkeiten und Herausforderungen stemmen müssen und deswegen Gast in den Beratungseinrichtungen sind, sondern eher die Eltern bzw. das gesamte neue familiäre System. Diesem Umstand sollte in der Beratungssituation natürlich Rechnung getragen werden und daher stehen hier auch insbesondere die neu gewordenen Eltern und ihr Erleben der Situation im Mittelpunkt.
Im Rahmen einer umfassenden Organisationanalyse durch das Projekt "Inklusive Beratung und Begleitung" der Hochschule Hannover wurde die Konzeptionalisierung und Praxis der Kooperationen der Jakob-Muth-Schule, anerkannte Tagesbildungsstätte aus Meppen einer näheren Betrachtung unterzogen und auf ihren Mehrwert im Kontext einer inklusiven Schullandschaft reflektiert. Anhand von Einzel- und Gruppeninterviews mit Lehrer*innen sowie pädagogischen Fachkräften konnten inklusionsförderliche und -hemmende Aspekte herausgearbeitet werden. Im Zuge einer resümierenden Betrachtung werden Ansatzpunkte zur Verbesserung der Zusammenarbeit und pädagogischen Praxis formuliert und zur Diskussion gestellt.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
An acht deutschen Hochschulen besteht heute die Möglichkeit, einen grundständigen Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik zu absolvieren, der je nach landeskirchlicher Tradition die kirchliche Berufsanerkennung als Diakon/in bzw. Gemeindepädagoge/-pädagogin ermöglicht. An fünf Standorten kann diese Qualifikation mit einem zweiten Abschluss in Sozialer Arbeit verbunden werden, der zu einer staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge führt. Welche Erfahrungen machen Studierende im Laufe eines Studiums der Religions- und Gemeindepädagogik? Wie gut fühlen sie sich durch das Studium auf eine anschließende eigenständige Berufstätigkeit vorbereitet? Welche Vorstellungen haben sie von den Arbeitsfeldern und Aufgabenbereichen in denen sie später arbeiten wollen? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten wurden die Studierenden zum Ende ihres Studiums befragt. Der vorliegende Bericht fasst zentrale Ergebnisse für den Studienstandort Hannover zusammen und vergleicht diese mit jenen anderer Hochschulstandorte.
Foucault im Jobcenter : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 2)
(2018)
Ziel dieses zweiten Teils ist eine ausführliche (struktur-)hermeneutische Rekonstruktion und Interpretation des Falles, den wir 2017 im ersten Teil dieses Artikels zur Illustration einer historischen, gesellschaftskritischen und makrosoziologischen Perspektive auf den Wandel der Arbeitswelt und den aktivierenden Sozialstaat verwendet hatten. Diese Perspektive tritt nun zugunsten biografischer, sozialwissenschaftlicher und pädagogischer sowie institutions- und organisationstheoretischer Interpretationen und Analysen des Feldes Jobcenter zurück. In ihm spiegeln sich die im ersten Teil beschriebenen Desintegrationsdynamiken wie in einem Brennglas wider. Die biografische Interpretation baut auf der Gestaltmehrdeutigkeit von Biografien nach Rosenthal auf, sie thematisiert die biografischen Übergänge, die eng mit der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben korrelieren. Darüber hinaus werden sozialwissenschaftlich sowohl psychoanalytische als auch rollen-, habitus- und machttheoretische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. In der institutions- und organisationstheoretischen Interpretation werden die Strukturen und das Beratungsverständnis der Jobcenter als gesellschaftliche Institution analysiert. Beratungswissenschaftlich und supervisionstheoretisch bedeutsam aus der Sicht der Autoren ist, dass sowohl Supervisor_innen als auch die Mitarbeitenden in den Jobcentern über biografietheoretische, sozialwissenschaftliche und sozial-pädagogischen Wissensbestände verfügen sollten, damit sie die komplexen, unverstandenen und aufgrund der Aktenlage häufig fragmentierten Biografien ihrer ‚Kund_innen‘ besser verstehen und beurteilen können. Nur dann scheint auch eine advokatorische Ethik greifen zu können, die das unverstandene Material nicht zu Ungunsten ihrer Klient_innen auslegt. Ziel dieses Artikels ist es, einen sozial- und strukturhermeneutischen Verstehenszugang in dieses für die Supervision interessante Feld zu eröffnen, der zugleich homologe Übertragungsmöglichkeiten in andere gesellschaftliche Felder ermöglichen kann.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Zielen sozialpädagogischer Intervention und Prävention im Spannungsfeld zwischen Individualität und sozialer Verbundenheit. Die Zielsetzung einer Intervention der Sozialen Arbeit basiert entscheidend auf ihrem theoretischen Verständnis, das auf sehr unterschiedlichen Ansätzen beruht. Je nach theoretischem Verständnis, wird der Auftrag bzw. werden die Aufträge formuliert und damit die Zielsetzung bestimmt. Die Auseinandersetzung soll durch die Konfrontation von Fabian Kessls Theorieansatz der Gouvernementalität Sozialer Arbeit und den kultursensitiven Erkenntnissen aus den Analysen von Alltagskulturen der Erziehung von Heidi Keller vollzogen werden.
Das Potenzial von Kessls Theorie der Gouvernementalität liegt in der Verbindung zwischen systematischen Analysen abstrakter politischer Rationalitäten und Führungsformen und den individuellen Alltags- und Selbstpraktiken, sowie der radikal (selbst-)kritischen Haltung und der unermüdlichen Herangehensweise, die Legitimationstraditionen sozialpädagogischer Interaktion zu analysieren und zu reflektieren. Die Arbeiten Kessls werden aber in (alltags-)kultureller Hinsicht nicht explizit genug reflektiert und bleiben daher im Spektrum westlicher (stark auf Kognition zentrierter) Autonomieorientierungen, in der Tradition der Aufklärung.
Durch die Konfrontation mit Kellers Modellen kultureller Alltagsstrategien, wird deutlich, wie weit das gesamte Spektrum möglicherweise ist und welche Anteile bisher wenig Beachtung gefunden hat. Dabei ist dies für Soziale Arbeit nicht nur interessant in Hinsicht auf Migrationsbewegungen. Interessant ist vor allem die Tatsache der Abhängigkeit vom formalen Bildungsniveau und dem sozioökonomischen Standard, die die Modelle der hierarchischen Verbundenheit und der psychologischen Autonomie für Soziale Arbeit im wohlfahrtsstaatlichen Arrangements beachtenswert macht. Allerdings fehlen in den Arbeiten von Keller die machtanalytischen Reflexionen, wodurch sich der Bogen zu Kessl wieder schließen lässt; nun auf einer (alltags-)kulturell erweiterten Ebene.
Die Konfrontation der beiden Ansätze knüpft an Analogien an, die sich in den Polen von Selbstbestimmung und sozialem Verwobensein widerspiegeln und in den Analysen der gesellschaftlichen Veränderungsphase seit den 1970er Jahren. Während Kessl das theoretisch-philosophische Fundament für das hier eingenommene Verständnis von Sozialer Arbeit bereitstellt, veranschaulichen Kellers Erkenntnisse die kulturelle Bedingtheit der von Kessl benannten dominierenden Denk-, Deutungs- und Handlungsweisen von Sozialer Arbeit im Bereich der Erziehung und Subjektwerdungs- prozesse. Mit den Erkenntnissen aus der Konfrontation der beiden Ansätze soll die machtanalytische Perspektive Sozialer Arbeit kultursensitiv erweitert werden und die Arbeiten von Heidi Keller für die Soziale Arbeit (machtanalytisch) fruchtbar gemacht werden.
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz hat der Gesetzgeber 2008 die Möglichkeit zur finanziellen Umstrukturierung von psychiatrischen und psychosomatischen voll- und teilstationären Kliniken geschaffen, nachdem seit 2003 bereits für allgemeine und somatische Krankenhäuser durch das German Diagnosis Related Groups-System (G-DRG-System) eine Umstellung der Abrechnung auf Fallpauschalen erfolgte. Nach heftiger Kritik diverser Fach- und Selbsthilfeverbände wurde das Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) 2016 überarbeitet. Entstanden ist das Psych-Entgeltsystem, welches zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Masterarbeit ist die Erfassung des Informationsstandes von Ergotherapeuten über das neue System und die Entwicklung von Hypothesen über die Auswirkungen des Psych-Entgelt auf die Arbeit von Ergotherapeuten im Fachbereich teil- und vollstationäre Psychiatrie. Dafür wurden sechs teilstrukturierte, Leitfaden gestützte qualitative Experteninterviews durchgeführt und die Ergebnisse hinsichtlich auf das Wissen der Therapeuten ausgewertet und interpretiert. Weiterhin wurde eine umfassende Literaturrecherche in deutschen Datenbanken, Fachzeitschriften und Monographien durchgeführt, um den aktuellen State of the Art der Forschungsliteratur darzustellen. Trotz großer Medienberichterstattung in der allgemeinen Presse und Fachliteratur anderer Berufsgruppen ist das Thema sowohl in der ergotherapeutischen Fachdiskussion als auch bei den Ergotherapeuten in den psychiatrischen Kliniken wenig präsent. Der Wissensstand der Ergotherapeuten variiert und ist abhängig von der Informationspolitik der Kliniken. Die Auswirkungen des neuen Finanzierungsmodells auf die Arbeit der Ergotherapeuten sind noch nicht absehbar, jedoch vermuten die Interviewpartner gravierende Veränderungen. Das neue Finanzierungsmodell wird in den nächsten Jahren zu einem Wandel in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken führen. Für die Ergotherapie besteht eine Chance zur inhaltlichen Neuausrichtung und Neuaufstellung innerhalb der hierarchischen Strukturen der Einrichtungen.
Forschungsgegenstand der Bachelorarbeit ist der politisch gefärbte und direktiv gestaltete Aushandlungs- und Planungsprozess für die Bebauung eines zentralen innerstädtischen Platzes in Hannover. Entlang der Leitfrage, wie der demokratische Anspruch nach Bürger*innenbeteiligung in Stadtentwicklungsprozessen aus den Konzepten in die Umsetzung gelangt und welche Bevölkerungsgruppen in eben diesen Prozessen Ein- und Ausschlüsse erfahren, welche sie reproduzieren, finden eine mehrschichtige Verlaufsuntersuchung und eine Rückbindung in mögliche Betätigungsfelder der Sozialen Arbeit statt.
Der Bachelorarbeit vorangegangen ist ein Praxisseminar zur Gemeinwesenarbeit und Öffentlichkeit, in welchem eine Feldanalyse stattfand. Anhand von angekündigten leitfadengestützen Expert*inneninterviews und qualitativen Interviews auf dem besagten Platz kristallisierte sich die offensichtliche Unkenntnis der Passant*innen über die Bebauungspläne heraus: Ein von offizieller Seite betontes Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung ist den Nutzer*innen vielfach nicht bekannt gewesen.
Methodisch wurde anhand des Governancekonzepts nach Baum (2012), Klöti (2016) und Walk (2011) und der „unternehmerischen Stadt“ nach Harvey (1989) die Einbindung von Sozialer Arbeit in Stadtentwicklungsprozesse analysiert. Ausgewertet wurden die Dokumentationen der Innenstadtforen im Rahmen des Policykonzepts „Hannover City 2020+“. Festzuhalten gilt, dass die zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit in diesem Zusammenhang benannt werden kann als die Thematisierung von sozialem Ausschluss (Anhorn & Bettinger 2005) und den hohen Voraussetzungen für den Zugang zu Beteiligung und Mitgestaltung des öffentlichen Raumes. Gezeigt wird, dass das erste Beteiligungsverfahren einer Scheinbeteiligung (Arnstein 1969) zur Legitimation von Ergebnissen aus Behörden- und Expert*innenenrunden diente; viele der eigentlichen Nutzer*innen des Platzes wurden nicht erreicht und beteiligt, da die Strukturen des Partizipationsangebotes zu hochschwellig und exklusiv angelegt waren. Es wird deutlich, dass die öffentlichen Verfahren bestenfalls der Information gedient haben.
Diese Arbeit ist ein Plädoyer für eine planungsbezogene Soziale Arbeit (Drilling & Oehler 2013), welche sich räumlich-reflexiv und aktiv in die Gestaltung und Planung von Stadt einbringt, anstatt nur im Nachhinein daraus entstandene Konflikte und Probleme wie Ausschluss und Verdrängung von Randgruppen zu bearbeiten. Im bisherigen Prozess hat Soziale Arbeit die Aufgabe, sich kritisch im Interesse der marginalisierten Nutzer*innengruppen einzubringen und advokatisch tätig zu sein, bzw. darüber hinaus diese dabei zu unterstützen sich wirkungsvoll einzubringen, nicht wahrgenommen. In dem kommenden Verfahren 2018 bietet sich die Chance einer inkludierenderen Beteiligung durch Methoden der Bürger*innenbeteiligung wie bspw. der Zukunftswerkstatt (Dienel 2011: 208ff) direkt auf dem Platz, in denen gegebenenfalls mehr Menschen zu Wort kommen als bei den bisherigen Verfahren.
„Foucault im Jobcenter“ : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 1)
(2017)
Erwerbsarbeit ist nach wie vor der wichtigste Faktor gesellschaftlicher Teilhabe. Jobcenter erfüllen aus diesem Grund eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Aufgrund ihrer verwickelten und konfliktreichen Geschichte ist ihre gesellschaftliche Verortung schwierig. Jobcenter sind bisher, trotz ihrer Größe und gesellschaftlichen Relevanz für maßgebliche Bevölkerungsteile, kaum beratungswissenschaftlich untersucht worden. Unserer Ansicht scheint es notwendig zu sein, sich intensiver mit dem gesellschaftlichen Feld der Jobcenter zu beschäftigten: Zum einen, weil Beratung selbst eine herausgehobene Bedeutung im Jobcenter besitzt und zum anderen, weil die Jobcenter ein wichtiges Feld für die Supervision werden könnten. Dieser Artikel soll daher eine erste kasuistische Grundlage für eine kritische Reflexion bieten und wird in zwei Teilen erscheinen. Der erste Teil wird eine grundlagentheoretische Einführung in das Thema sein. Darauf aufbauend rekonstruieren wir in einem zweiten Teil einen Fall aus dem Jobcenter, der in der nächsten Ausgabe der FoRuM Supervision unter dem Titel ‚Fallverstehen und Fallrekonstruktion‘ analysiert und reflektiert werden wird.
Am 26.11.2014, fast auf den Tag genau ein Jahr nach seinem Tod, fand in Hannover, in den Räumen der Werk-statt-Schule e.V. Hannover ein Symposium zum Gedenken an Arnulf Bojanowski statt. Dieses Editorial der bwp@-Spezialausgabe umreißt Bojanowskis Wirken und fasst die in dieser Ausgabe enthaltenen Beiträge zusammen.
Wie die Pädagogische Idee der Produktionsschule anlässlich des Symposiums zum Gedenken an Arnulf Bojanowski debattiert wurde:
Produktionsschulen als pädagogische Idee und Ort von Erfahrungen haben im wissenschaftlichen Arbeiten von Arnulf Bojanowski eine herausragende Rolle gespielt. Er sah und nutzte sie einerseits als pädagogisch-utopisches Experimentierfeld. Damit standen sie seiner insgesamt pessimistischen Sicht auf die Entwicklung der Beruflichen Förderpädagogik im Zeichen sozialer Kälte und Ungleichheit gegenüber, die seine analytische Weltsicht bis in den Stil seiner Texte hinein konterkarierte. Andererseits waren sie für ihn Ort und Anlass kommunikativer Zusammenkünfte, die er immer wieder initiierte und an denen sich Ideen und pädagogische Praktiken jenseits – und doch auch immer in kritischer Auseinandersetzung – mit gegebenen Sachzwängen produktiv entwickeln konnten.
Dass im Rahmen des Symposiums zu seinem Gedenken am 26.11.2014 ein Workshop zum Thema „Pädagogische Idee der Produktionsschule“ stattfand, lag darum auf der Hand. Schwerlich konnte hierin die Komplexität all der Gedanken und Ideen abgebildet und weiter gedacht werden, die mit und um Arnulf Bojanowski in die Welt kamen. Zu kurz war die Zeit und zu begrenzt das Spektrum der Teilnehmer_innen. Es konnte jedoch noch einmal nachvollzogen werden, welche Form von lebhaften Diskursen mit ihm entstanden und damit zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Dialog- und Debattenkultur über seinen Tod hinaus fortbesteht.
Der folgende Text gibt die Ergebnisse einer offenen Diskussion wieder. Er basiert auf protokollarischen Aufzeichnungen und Ausarbeitungen, die einzelne Teilnehmer_innen im Anschluss an diesen Disput vorgelegt haben. Entfaltet hat sich dabei ein fragmentarisches Tableau diskursiver Produkte. Ein Tableau, das wir zunächst sichteten, um dann im Nachgang zu versuchen, die einzelnen Gedankenstränge nachzubilden. Vor dem Hintergrund dieses Entstehens erhebt der Text weder einen Ansspruch auf Wissenschaftlichkeit noch ist er eine detaillierte Wiedergabe des damaligen Austausches. Er behauptet auch nicht, Neuartiges hervorzubringen: Er ist vielmehr eine exemplarische Spiegelung davon, wie sich das, was Arnulf Bojanowski inhaltlich und kulturell in und zwischen Menschen hinterlassen hat, fortsetzt.
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones revolutionieren unseren (Arbeits-)Alltag. Realität und Virtualität verschmelzen, und das Begriffspaar drückt keinen Gegensatz mehr aus. Sogenannte virtuelle Teams sind weit verbreitet und bisher überwiegend in Hinblick auf Führungsthematiken bearbeitet. Gruppen, die computergestützt kommunizieren, existieren aber inzwischen in allen Lebensbereichen. Damit überträgt sich das „Hier und Jetzt“-Prinzip der Gruppendynamik in die computervermittelte Kommunikationswelt. Diese Verlagerung ist auch
unter gruppendynamischen Aspekten weiter zu erforschen.
Die dargestellte Kompetenzmatrix beschreibt die in reliigons- und gemeindepädagogischen Bachelorstudiengängen zu erwerbenden Kompetenzen entlang von fünf inhaltlichen Kompetenzfeldern und orientiert sich dabei an den Kompetenzkategorien (Wissen - Fertigkeiten - Personale Kompetenz) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Diese Kompetenzmatrix ist Grundlage des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs „Religionspädagogik und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover, der gleichermaßen für eine Berufstätigkeit als DiakonIn bzw. GemeindepädagogIn und als SozialarbeiterIn qualifiziert.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Romppel hat zwischen 1.8.2011 und 31.7.2014 die Betreuung von Kindern in der Großtagespflege untersucht.
Mit der Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB VIII zum 1. August 2013 besteht für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf individuelle Förderung. Der erwarteten wachsenden Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren soll neben dem Krippenausbau auch mit einem Ausbau der Kindertagespflege, in Niedersachsen besonders auch der Großtagespflege, begegnet werden. Großtagespflegestellen sind rechtlich ein gleichwertiges Angebot zur Krippe. Die vorliegende Untersuchung in Niedersachsen geht zum einen der Frage nach, ob die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Großtagespflegestellen diesem Anspruch genügen kann. Mit der TAS-R, einem Beobachtungs- und Bewertungsverfahren werden ausgewählte Großtagespflegestellen beurteilt und mit strukturierten Interviews zu ihrer Arbeit befragt. Zudem wird die telefonische und schriftliche Befragung aller Jugendämter Niedersachsens zur Organisation der Fachberatung sowie zur Struktur der finanziellen und fachlichen Unterstützung der Großtagespflegestellen vor Ort vorgestellt. Die Ergebnisse und Empfehlungen für die Verantwortlichen verweisen auf Handlungsbedarf.
Die vorliegende Ausführung bezieht sich ausschließlich auf die, im Rahmen des Forschungsprojekts „Großtagespflegestellen in Niedersachsen“ durchgeführte, Hauptuntersuchung zur pädagogischen Qualität in sieben Großtagespflegestellen. Die Ergebnisse der darüber hinaus stattgefundenen schriftlichen Befragungen der kommunalen Träger werden nur im Kontext zu den untersuchten Betreuungssettings berücksichtigt. Neben der Datenerhebung mittels der Tagespflegeskala-R wurde im Anschluss an die Beobachtungen ein leitfadengestütztes Interview mit den anwesenden Kindertagespflegepersonen geführt. Weitere Informationen wurden aus Dokumenten wie Satzungen, Konzeption, Flyer und Internetauftritt gewonnen.
Die Ergebnisse werden in diesem Bericht in Form von sieben Thesen dargestellt. Die Erste These bezieht sich ausschließlich auf die Daten der TAS-R Untersuchung. Die Thesen zwei bis sieben wurden aus dem o.g. gesamten empirischen Material abgeleitet.
Als Instrument zur Erfassung der pädagogischen Qualität in den ausgewählten Großtagespflegestellen (GTPS) wurde die Tagespflegeskala-R (Tietze, Knobeloch, Gerszonowiec, 2011, überarbeitete Version) eingesetzt. Die TAS-R basiert auf der Family Day Care Rating Scale (FDCRS) von Harms, Cryer und Clifford (2003). Sie wurde bereits in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Studien genutzt und ist als internationales Instrument zur Erfassung von pädagogischer Qualität in Kindertagespflegestellen anerkannt.
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones spielen eine wichtige Rolle für die Effizienzsteigerung, Verdichtung und Subjektivierung von Arbeit. Sie entgrenzen vielfach und haben Einfluss auf die Arbeitsorganisation wie auf Erschöpfung und Erholung. Gesetzliche Regelungen werden in Organisationen nicht umgesetzt oder passen nicht. Organisationen fällt es schwer, selbst Regelungen zu finden, weil zahlreiche Widersprüche bestehen. Dennoch ist es für Organisationen sowohl unter Wettbewerbsaspekten wie in Fragen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ratsam, Klärungsprozesse zu Erreichbarkeitszeiten durchzuführen. Beratung kann Aushandlungsprozesse unterstützen.
Macht ist ein vielschichtiges soziales Grundphänomen, welches einer starken Tabuisierung innerhalb der Gesellschaft und der Pflege unterliegt. Weiterhin scheint es dialektisch mit dem Begriff der Bildung verbunden zu sein. Aufgrund dessen erfordert es einer besonderen Aufmerksamkeit innerhalb der Ausbildung in einem sozialen, auf Interaktion basierenden Beruf wie der Pflegeausbildung. Im Rahmen einer Masterarbeit wurden vier ausgewählte Curricula und Lehrbücher der Pflegeausbildung dahingehend analysiert, in welcher Art und in welchem Umfang das Thema Macht in der pflegerischen Ausbildung aufgegriffen und berücksichtigt wird und es wurde der Versuch unternommen, hemmende und begünstigende Faktoren bezüglich des Umgangs mit dem Thema zu identifizieren.
Ziel der durchgeführten Untersuchung war es, Einsichten in die Studienmotivation und Berufserwartungen von Studienanfängern und -anfängerinnen der Evangelischen Religionspädagogik / Gemeindepädagogik zu erhalten. Heute bieten acht (Fach-) Hochschulen einen grundständigen, also in vollem Umfang berufsqualifizierenden Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik an, der zum kirchlichen Beruf einer Gemeindepädagogin oder eines Gemeindepädagogen bzw. eines Diakons oder einer Diakonin führen kann. Sechs dieser Studiengänge sehen heute eine Kombinationsmöglichkeit mit dem Studium der Sozialen Arbeit vor, die auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin ermöglicht. Inwieweit sich dies auch auf die Wahl des Studienfachs Religions- und Gemeindepädagogik und auf die Studienmotivation auswirkt, war Gegenstand einer im Wintersemester 2011/12 durchgeführten Untersuchung. Warum entscheiden sich heute (zumeist) junge Menschen für ein religions- und gemeindepädagogisches Studium und welche Vorstellungen über ihre spätere Berufspraxis haben sie? Welche Rolle spielt für die Studienfachentscheidung die Möglichkeit des Erwerbs einer doppelten Qualifikation, die nicht notwendigerweise in eine spätere kirchliche Berufstätigkeit führen muss, sondern auch für den Bereich sozialer Arbeit in staatlichen Einrichtungen und bei freien Trägern qualifiziert? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten, wurden in einer Fragebogen-Erhebung die Studienanfänger und -anfängerinnen an acht Hochschulstandorten (Berlin, Bochum, Freiburg, Hannover, Kassel, Ludwigsburg, Moritzburg, Nürnberg) befragt. 221 von insgesamt 250 Studierenden im ersten Fachsemester beteiligten sich daran (88,4%).
Was bedeutet es beratungswissenschaftlich und beratungspraktisch, wenn
wie bei Astrid Schreyögg Coaching als Instrument einer Personalentwicklung im Sinne Oswald Neubergers verstanden wird, der ausdrücklich betont: „Der Mensch ist Mittel. Punkt.“ Wie ist ein solches Coachingverständnis diskursanalytisch zuzuordnen, in dem eine bestimmte Arbeits‐ und Organisationspsychologie sich in den Dienst eines bestimmten Verständnisses von Personalwirtschaft stellt? Wie wirkt sich dies in der konkreten Beratungspraxis aus? Welches Menschenbild liegt einem solchen Coaching zugrunde? Lassen sich historisch Modelle rekonstruieren, in denen psychologische Methoden und Techniken im Interesse einer bestimmten ökonomistischen Weltanschauung und Haltung instrumentalisiert wurden? Der Autor vertritt die These, dass „Psychotechnik“ und „Menschenökonomie“ aus den 1910er‐ und 1920er‐Jahren charakteristische Ähnlichkeiten mit einem personalentwicklungsorientierten Coaching aufweisen, wie es Schreyögg unter Rückgriff auf Neubergers Lehrbuch vertritt.
Soziale Arbeit als kritische Handlungswissenschaft : Beiträge zur (Re-)Politisierung Sozialer Arbeit
(2013)
Soziale Arbeit ist politisch. Von diesem grundlegenden Sachverhalt ausgehend, entwickelt der Sammelband Perspektiven für eine professionelle und wissenschaftliche Selbstbestimmung. Renommierte Sozialarbeitswissenschaftler/innen stellen Modelle einer Sozialen Arbeit als kritischer Handlungswissenschaft vor. Konstitutiv für diese sind die Leid- und Unrechtserfahrungen, die Menschen in ihrem alltäglichen Leben machen, und das emanzipatorische Interesse an gerechteren und freieren gesellschaftlichen Verhältnissen.
Die Beiträge des Bandes lassen sich als Einführungen in ein kritisches Verständnis von Sozialer Arbeit lesen. Darüber hinaus dokumentieren sie die Vielfalt von Positionen im Diskurs über eine zeitgemäße, demokratische und reflexive Soziale Arbeit. Grundlinien kritischer Sozialer Arbeit werden ebenso deutlich wie Differenzen, Kontroversen und offene Fragen. Der Band spricht Praktiker/innen, Wissenschaftler/innen wie Studierende der Sozialen Arbeit gleichermaßen an
Seit einigen Jahren wird zunehmend intensiver über das Angebot und den Bedarf an Fachkräften in der Pflege diskutiert. Dazu wurden bereits eine Reihe von Studien und Prognosen veröffentlicht, die allerdings zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen. In der öffentlichen wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion sind deshalb gegenwärtig eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlen anzutreffen. Die Unterschiede sind allerdings nicht nur auf methodische Unterschiede zurückzuführen, sondern vor allem auch darauf, dass es bislang an zuverlässigen und ausreichend differenzierten Daten amtlicher Statistiken zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen mangelt. Zwar bietet die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) des Statistischen Bundesamtes einrichtungsübergreifende Angaben zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen, diese sind jedoch zum einen nicht ausreichend differenziert und basieren zum anderen zu einem wesentlichen Teil auf einer Hochrechnung von Ergebnissen der 1 %-Haushaltsstichprobe des Mikrozensus. Die Angaben der GPR sind darum mit dem Risiko behaftet, dass sie aufgrund von Schätzfehlern die tatsächliche Zahl der Beschäftigten über- oder unterschätzen. Zuverlässigere Angaben zur Beschäftigung in Pflegeberufen bieten Teilstatistiken des Gesundheitswesens, die ihre Daten auf dem Wege einer Vollerhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht der befragten Einrichtungen gewinnen. Dies sind die Krankenhausstatistik, die Statistik der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und die Pflegestatistik. In der vorliegenden Studie werden deren Daten erstmals zu einer Gesamtstatistik der Pflegeberufe zusammengeführt. Das Ergebnis ist eine Datenaufbereitung zur Entwicklung und zum Stand der Beschäftigung in Pflegeberufen in Deutschland im Zeitraum 1999-2009, die nicht nur Zahlen zur Gesamtbeschäftigung bietet, sondern auch differenziert nach einzelnen Pflegeberufen und Versorgungsbereichen (Krankenhaus, Rehabilitationsbereich, ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime). Die Analyse der zusammengeführten Daten führt zu einer Reihe von Ergebnissen, die insbesondere auch für die gesundheitspolitische Diskussion von Bedeutung sind.
Abhandlung über Symbole verschiedener Religionen und deren mögliches Konfliktpotential (auch in Gerichtsverfahren in Deutschland). Außerdem findet sich eine Beschreibung von Räumen der Stille, welche, abhängig von ihrer Gestaltung und Ausrichtung, symbol-frei und daher offen für alle Religionen gestaltet sein können.
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob pastoralpsychologisch ausgebildete Seelsorger/innen besonders geeignet sind, Mitarbeitende in Kirche und Diakonie zu supervidieren? In der Auseinandersetzung mit Vertretern der pastoralpsychologischen Supervision kommt er zu dem Ergebnis, dass die postulierten Vorteile nur dann zum Tragen kommen, wenn die Supervisoren ihre berufsbezogene Beratungstätigkeit von der theologischen Arbeit zu unterscheiden und zu trennen wissen.
Der noch relativ junge Begriff Gemeinwesendiakonie signalisiert das notwendige Nachdenken über ein neues Verhältnisses zwischen Kirchengemeinde, Diakonie und weiteren Akteuren im Gemeinwesen. Es geht um die Entwicklung eines neuen Zusammenwirkens von diakonischer Gemeinde und gemeinwesenorientierter Diakonie, in Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren.
Diakonie bildet Gemeinde, dies gilt dabei in zweierlei Hinsicht: Zum einen kann gemeinwesendiakonisches Engagement eine Bildungswirkung für die in Projekten und Initiativen Beteiligten entfalten wie auch den Prozess der Gemeindebildung befördern. Zum anderen bilden die in gemeinwesendiakonischen Projekten und Initiativen Beteiligten selbst Gemeinde.
Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28. 6. 2002 können Hochschulen außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium anrechnen, wobei die außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen maximal 50% eines Hochschulstudiums ersetzen können. Im Folgenden werden acht Module vorgestellt, die einerseits im Rahmen der jetzigen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeausbildung gemäß AltPflG/AltPflAPrV (2003) bzw. KrPflG/KrPflAPrV (2003) umgesetzt werden können, andererseits aber auch als curriculare Bausteine einer (novellierten) generalistischen oder integrativen Pflegeausbildung Verwendung finden können.
Kirche und Religion begleiten Menschen an bestimmten biografischen Wendepunkten ihres Lebens, sie sind traditionelle Übergangsbegleiter insbesondere in Form der Kasualien. Angesichts zahlreicher weiterer Lebensübergänge auch jenseits der Kasualien, für die es typisch ist, dass sie individuell höchst ungleichzeitig auftreten, stellt sich die Frage, wie die gemeindepädagische Bildungsarbeit Menschen in biografischen Lebensumbrüchen bei der Bewältigung und Gestaltung solcher Lebensübergänge begleiten kann.
Seit einigen Jahren ist die Diskussion über das Lernfeldkonzept in der Pflegedidaktik angekommen und es gibt mannigfaltige Veröffentlichungen von diversen Autorinnen und Autoren. Daneben entwickeln immer mehr Bundesländer verbindliche lernfeldorientierte Rahmenlehrpläne für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen. Andernorts sind Schulteams vom Lernfeldkonzept überzeugt und denken an eine eigenständige curriculare Neuentwicklung im Sinne des Lernfeldkonzepts. Unter dieser Ausgangslage erscheint es hilfreich, einen Blick auf publizierte Umsetzungserfahrungen zu werfen. Diese können sowohl als Inspiration als auch als "Problemdetektor" dienlich sein. Grundlage hierfür ist eine Literaturanalyse, die auf Publikationen aus dem Bereich der Berufs- und Wirtschaftspädagogik sowie der Pflegedidaktik der letzten zehn Jahre zum Lernfeldkonzept beruht. Daraus ergeben sich folgende zu bearbeitende Fragestellungen: 1.Wie wird das Lernfeldkonzept in der berufs- und wirtschaftspädagogischen Fachwelt bewertet?<br /> 2.Welche Erfahrungen sind bezüglich der Einführung des Lernfeldkonzepts im Bereich der Berufs- und Wirtschaftpädagogik gemacht worden?<br /> 3.Können die Erfahrungen nutzbringend auf die Pflegeausbildung übertragen werden?<br /> 4.Gibt es schon Umsetzungserfahrungen innerhalb der Pflegdidaktik?<br /> 5.Wie können die verschiedenen Erfahrungen sinnvoll miteinander verknüpft werden?<br /> Als Ergebnis dieser Fragestellungen wird dann ein Leitfaden zur Umsetzung des Lernfeldkonzepts in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung entwickelt.
Die vorliegende Arbeit ist entstanden im Rahmen eines von Michael Simon betreuten studentischen Projektes im Studiengang Diplom-Pflegemanagement. Ziel des gemeinsamen Projektes war eine Bestandsaufnahme und Evaluation internetbasierter Krankenhaussuchmaschinen. Das Projekt bestand aus drei Teilprojekten, startete im Wintersemester 2006/2007 und schloss im Frühjahr 2008 mit einem gemeinsamen Projektbericht ab. Die jetzt vorgelegte Veröffentlichung ist eine überarbeitete Fassung des Projektberichts, aktualisiert auf den Stand von Mitte 2009.
Enthält: "Der Bedarf von Patienten an Informationen über die Qualität der Krankenhausbehandlung" von Gert Freiwald, "Qualitätsdimensionen und Qualitätsindikatoren der Krankenhausbehandlung" von Jörn Magdeburg und "Anforderungen an und Qualitätskriterien für Krankenhaus-Suchmaschinen" von Frank Fihlon
Ein zentraler Ausgangs- und Bezugspunkt schulischer Reform- sowie Qualitätsentwicklungsprozesse ist die Klärung der Frage: Welche Ziele verfolgen wir mit unseren pädagogischen Bemühungen? Zur Beantwortung dieser Frage stellt sich speziell bei Lehrenden an Schulen des Gesundheitswesens eine nächste Grundsatzfrage: Zielen wir darauf ab, unsere SchülerInnen ausschließlich für berufliche Tätigkeiten zu qualifizieren, oder möchten wir sie auch in ihrer Persönlichkeit bilden? Dass sie sich diese Qualifizierungs- bzw. Bildungsfrage stellen können und ihnen die Antwortoptionen tatsächlich offen stehen, hängt mit der Sonderstellung der Schulen des Gesundheitswesens im bundesdeutschen Bildungssystem zusammen. Für alle anderen Lehrenden an öffentlichen berufsbildenden Schulen gibt es diesbezüglich keine Wahl: Für sie ist ein Bildungsauftrag über die Schulgesetze der Länder verpflichtend, und die von der Kultusministerkonferenz (KMK) erlassenen Rah-<br /> menlehrpläne geben ihnen sowohl Bildungs- als auch Qualifizierungsziele vor. <br /> <br /> Die vorliegenden Ausführungen sollen den Teams an den Schulen des Gesundheitswesens eine Orientierungsgrundlage bei der Klärung und - möglichst konsensuellen – Bestimmung ihrer eigenen Bildungs- und/oder Qualifizierungsziele bieten.
Opfer sexueller Gewalt erleiden einen massiven Eingriff in ihre persönliche Entwicklung. Dieses Trauma zu bewältigen und als Erfahrung zu integrieren ist eine gewaltige Herausforderung für die Betroffenen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nicht primär mit der Grausamkeit "sexuellen Missbrauchs" und den Folgen für die Betroffenen, sondern zeigt individuelle Wege der Verarbeitung traumatisierender Erfahrungen. Nach einer Einführung in die Psychotraumatologie werden Dimensionen sexueller Gewalt beleuchtet. In der Auseinandersetzung mit Bewältigungsressourcen der Betroffenen werden die theoretischen Konzepte der Salutogenese, der Schutzfaktoren und Copingstrategien diskutiert. Die individuellen Bewältigungsstrategien werden in Interviews mit Frauen anschaulich, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Eine kompetente Unterstützung durch die Soziale Arbeit wird nur dann gelingen können, wenn sie der ressourcenorientierten Perspektive folgt, wie sie hier von Sabine Lakota entwickelt wird.
Welche Rolle zwischen Anpassung und Widerstand spielten die deutschen evangelischen Kirchen in der Zeit des Nationalsozialismus? Kämpften sie allein um ihre Selbsterhaltung als Organisation oder auch für die Wahrung der Menschenrechte außerhalb der Kirchenmauern? Wie gingen sie nach dem Ende des NS-Regimes mit ihrem eigenen Verhalten in den Jahren 1933-1945 um?
Diesen Fragen geht Heinrich Grosse in acht Aufsätzen nach, die zusammenfassende Darstellungen kirchlichen Verhaltens sowie Forschungsergebnisse zu einzelnen Personen enthalten. An den Anfang hat er Untersuchungen über die evangelische Kirche und die Judenverfolgung gestellt, weil sich besonders hier zeigen musste, ob sie Kirche im Sinne Jesu war. Drei der Beiträge sind Studien zur regionalen Kirchengeschichte und konzentrieren sich auf die hannoversche Landeskirche, die größte der sog. intakten Landeskirchen im „Kirchenkampf“. Mit einer Vielzahl von konkreten Belegen fundiert der Verfasser seine Aussagen über die Rolle der Kirchen.
Der Autor teilt die Auffassung Richard von Weizsäckers: „Wer vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart.“ Grosse ist überzeugt, dass die Kirchen an Glaubwürdigkeit und Zukunft gewinnen, wenn sie aufklärend und ehrlich mit ihrer eigenen Geschichte umgehen. Die acht Untersuchungen sollen einen Beitrag dazu leisten.
Zunächst wird der Koalitionsvertrag daraufhin analysiert, welche Aussagen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung darin enthalten sind und welche Vorhaben sich an den betreffenden Aussagen ablesen lassen. Daran schließt sich eine Darstellung des ‚Gesundheitsprämienmodells’ von CDU und FDP an, das darauf folgend einer systematischen Kritik unterzogen wird. Wegen seiner besonderen Stellung in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion wird im Anschluss daran der so genannte ‚Sozialausgleich’ näher betrachtet. Dieser Begriff erweist sich bei näherer Betrachtung als irreführende ‚Fehletikettierung’, denn geplant ist nicht ein umfassender ‚sozialer Ausgleich’, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung gegenwärtig gewährleistet, sondern lediglich ein staatlicher Beitragszuschuss für hilfebedürftige Geringverdiener. Im Rahmen der Erörterung werden auch die zentralen Begründungsmuster für die Einführung eines steuerfinanzierten ‚Sozialausgleichs’ einer systematischen Kritik unterzogen. Dabei wird auch herausgearbeitet, dass die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung keineswegs zwangsläufig zu einer sozial gerechten Verteilung von Finanzierungslasten führt, wie dies von führenden Vertretern der Regierungskoalition behauptet wird.
Inwiefern eignet sich Gemeinde als Ort intergenerationeller Lern- und Bildungsprozesse? Zur Beantwortung dieser Frage werden drei Formen des Generationenverhältnisses sowie drei Grundkonzeptionen intergenerationellen Lernens beschrieben, um anschließend nach den didaktischen Herausforderungen und begünstigenden Rahmenbedingungen zu fragen.
Szenisches Spiel
(2009)
Die alltägliche Konfrontation mit gesellschaftlichen Tabus wie Alter, Krankheit, Tod, die Arbeit zwischen "Macht und Ohnmacht" verlangt von den Pflegenden ein hohes Maß an sozialer und personaler Kompetenz. Das szenische Lernen bzw. Spiel ist ein Ansatz, der sich hervorragend zur Förderung dieser Schlüsselqualifikationen eignet. In diesem Aufsatz werden zunächst die allgemein didaktischen Ursprünge und Hintergründe szenischen Lernens bzw. Spiels dargestellt, um anschließend seine pflegedidaktische Auslegung und Akzentuierung zu charakterisieren. Zum Schluss wird anhand der Lerneinheit „Reflexion der praktischen Ausbildung“ aufgezeigt, wie mit ausgewählten szenischen Spielverfahren in der pflegepädagogischen Praxis gearbeitet werden kann.
Im Frühling 2007 beauftragte die Landeshauptstadt Hannover die damalige Evangelische Fachhochschule Hannover (jetzt: Fachhochschule Hannover, Fakultät V, Soziale Arbeit) mit der Evaluation zur „flächendeckenden Sprachförderung für Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten“. In der Zeit vom Mai 2007 bis zum April 2009 führte Frau Rosemarie Lüters unter Leitung von Joachim Romppel die Forschungsarbeiten durch.
Während des letzten Jahres haben wir als Forschungsteam eine Vielzahl an Informationen durch persönliche Gespräche, Eindrücke vor Ort und Auswertung von Materialien und Berichten erhalten. Der Umfang der Arbeiten führte weit über die ursprüngliche Planung hinaus. Die Vorbereitungsgespräche pendelten zwischen den Anliegen von Politik und Verwaltung einen Überblick einerseits und sehr detaillierte Einblicke andererseits zu erhalten. Dieser Spannbreite haben wir versucht durch Bezug auf die drei Jugendeinrichtungen und auf die Fachgespräche im Jugendforum gerecht zu werden. Mit diesem Bericht stellen wir die wichtigen Ergebnisse heraus, an denen eine Weiterarbeit und Vertiefung von Fachleuten und Aktiven der Stadt in den nächsten Jahren erfolgen kann. Der Bericht enthält Bestandsaufnahmen sowie Vorschläge und Empfehlungen mit weiterführenden Hinweisen. Eine Prioritätensetzung wurde nicht vorgenommen, sondern obliegt den Entscheidern vor Ort.
Stellenabbau im Pflegedienst der Krankenhäuser. Eine Analyse der Entwicklung zwischen 1991 und 2005
(2007)
Hintergrund: Seit Mitte der 1990er Jahre findet ein Stellenabbau in Krankenhäusern statt, von dem insbesondere auch der Pflegedienst betroffen ist. Obwohl die Tatsache seit längerem bekannt ist, fehlt es noch an einer gründlichen Analyse und Aufbereitung der verfügbaren Daten, um sich ein fundiertes Bild über den Umfang, die Entwicklung, Ursachen und Auswirkungen machen zu können. Methoden: Primäre Datengrundlage sind die Daten der Krankenhausstatistik sowie der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistisches Bundesamtes. Ergebnisse: Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass zwischen 1995 und 2005 insgesamt ca. 104.000 Vollzeitstellen für nicht-ärztliches Personal in Allgemeinkrankenhäusern abgebaut wurden. Der ärztliche Dienst wurde hingegen um ca. 19.000 Vollkräfte ausgebaut. Im Saldo ergibt dies einen Gesamtstellenabbau von ca. 85.000 Vollkräften. Der größte Teil des Stellenabbaus entfiel mit ca. 44.000 Vollzeitstellen auf den Pflegedienst. Im Jahr 2005 lag die Zahl der Vollkräfte im Pflegedienst der Allgemeinkrankenhäuser um 13,7 % unter dem Wert des Jahres 1995 und sogar noch unter dem Wert des Jahres 1991, als über einen Pflegenotstand in Krankenhäusern gesellschaftlich diskutiert wurde. Eine Analyse der Kostendaten der Allgemeinkrankenhäuser zeigt, dass der Stellenabbau im Pflegedienst nicht allein durch die Budgetdeckelung und Einführung des DRG-Systems erklärt werden kann. Mehr als die Hälfte des Stellenabbaus wäre auf Grund der allgemeinen Budgetentwicklung nicht erforderlich gewesen, sondern erfolgte offenbar, um im Rahmen einer internen Umverteilung Mittel für andere Zwecke freizusetzen. Gewinner der internen Umverteilung war der ärztliche Dienst. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse zahlreicher internationaler Studien muss davon ausgegangen werden, dass der Stellenabbau bereits negative Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung hat. Die Ergebnisse internationaler Forschung zu diesem Thema weisen darauf hin, dass eine niedrigere Personalbesetzung in Pflegedienst das Risiko erhöht, als Patient im Krankenhaus eine schwerwiegende Komplikation zu erleiden oder sogar zu versterben. Schlussfolgerungen: Es besteht dringender Handlungsbedarf, da sich die Personalbesetzung des Pflegedienstes in Allgemeinkrankenhäusern seit mehr als 10 Jahren in einer Abwärtsspirale befindet und mit weiterem Stellenabbau zu rechnen ist.
Musikalische Darbietungen sind in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nichts Ungewöhnliches. Doch werden die vielfältigen psychosozialen Möglichkeiten, die das Medium Musik bietet, außerhalb therapeutischer Settings kaum zu einer intensiven zwischenmenschlichen Kommunikation genutzt. Diese Publikation soll einen Einblick in ein bundesweites Modellprojekt ermöglichen, das unter der Bezeichnung „Interaktives Musizieren“ in Hannover durchgeführt worden ist. Interaktives Musizieren bezeichnet eine unmittelbar gelebte musikalische Praxis, in der die Interaktionsmusizierenden, die Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner sowie alle weiteren Anwesenden aufeinander bezogen sind. Die Interaktionsmusizierenden bereichern klangarme Umgebungen und schaffen Raum für zwischenmenschliche Begegnungen, die sie als einen außergewöhnlichen Moment gestalten. Damit bringen speziell ausgebildete Musikerinnen und Musiker neue ästhetisch-atmosphärische Impulse in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und verbessern die dortige Klang- und Lebenswelt. Das hier vorgestellte Modellprojekt „Interaktives Musizieren“ bietet eine Grundlage für verschiedene Einsatzformen von Musik in Feldern des Gesundheitswesens und der Sozialen Arbeit.
Die Sozialarbeitswissenschaft hat in den letzten Jahrzehnten ein großes Panorama an theoretischen Ansätzen entwickelt. Dem entspricht jedoch nicht das geringe Selbstbewusstsein, diese Ansätze innerhalb der wissenschaftlichen Disziplinen von den Menschen und ihren Beziehungen zu vertreten, was unter anderem daran liegt, dass noch kein Fundament, keine tragfähige Metatheorie existiert. Der Autor legt hier ein Grundmuster für eine Metatheorie vor, das nicht von anderen Disziplinen Häppchen abkupfert, sondern in einer Analyse des Schattens der abendländisch-europäisch-westlichen Kultur und Gesellschaft gründet. Das Grundmuster „Spaltung“, das die Bewusstseine dressiert, vermittelt er durch den Begriff „Trajektivität“. In ihm begegnen sich Subjektivität-Objektivität, Theorie-Praxis, Leib-Gefühl-denkendes Bewusstsein und andere Antinomien. Hier liegt ein Konzept vor, das Exklusion systematisch verdeutlicht und Anschlussstellen für das gesamte Panorama der Sozialarbeitswissenschaft offen hält.
Für Freizeitmaßnahmen mit Jugendlichen sollten anspruchsvolle formale und inhaltliche Standards und Qualitätskriterien gelten. Ebenso gebührt Dokumentation und Evaluation von Freizeiten kontinuierliche Beachtung. Die einzelnen Abschnitte dieses Handbuches unterstützen eine derartige professionelle Arbeit. Die Ausführungen enthalten u. a. Konzepterstellung, Rechtsgrundlagen, Teamarbeit, Mitarbeiterschulung und pädagogische Problemfelder. Die Verfasserin, Absolventin der Studiengänge Religionspädagogik/Diakonie und Sozialarbeit an der Evangelischen Fachhochschule Hannover erläutert außerdem Rechte, Pflichten und Aufgaben von Mitarbeitern auf Freizeiten. Neben den weiteren Themen Öffentlichkeitsarbeit, Reflexion und Nachbereitung von Freizeitmaßnahmen sind Gesetzestexte, Zeitraster und Spielvorschläge in einem Anhang aufgelistet. Die Praxishilfe für Freizeitmaßnahmen richtet sich gleichermaßen an sozialpädagogische wie religionspädagogische Fachkräfte. Letzteren sind einige spezielle Themen wie Rituale, Glaube und Gottesdienst gewidmet.
Der Druck nimmt zu. Je weiter unten in der gesellschaftlichen Hierarchie Menschen nach Alternativen suchen, um ihrem scheinbar vorgezeichneten Leben eine andere Wendung zu geben, desto weniger werden diese Versuche honoriert. Das Scheitern ist die Regel, der Erfolg ist die Ausnahme. Daran wird diese kleine Schrift nichts Grundlegendes ändern, einigen wird es ein Wegweiser sein. Studentinnen und Studenten der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Fachhochschule Hannover haben mit uns diesen Leitfaden erstellt.
Bestrafungen gehören seit „Erfindung“ der Kindheit zu einem wesentlichen Bestandteil der Kindererziehung bis heute. Bestraft werden sowohl Jungen als auch Mädchen, wenn auch für unterschiedliche Taten. Zwar ist z.B. in der jüngeren Geschichte die körperliche Gewalt in der Schule verschwunden und seit kurzem auch zumindest formell im Elternhaus, dennoch werden Kinder immer noch bestraft. Alle Menschen haben als Kinder Strafen am eigenen Leibe und/oder in der eigenen Seele zu spüren bekommen oder waren zumindest Zeugen derselben. Wie also lernen Jungen und Mädchen mit Strafen umzugehen, sie anzunehmen oder sich in bestimmten Fällen zu distanzieren, ohne sie als solche infrage zu stellen? Und welche gesellschaftlichen Regelungen werden über Strafe vermittelt? Diesen Fragen geht die Autorin mit Hilfe der qualitativen empirischen Forschungsmethode der Erinnerungsarbeit (nach Frigga Haug 1990) nach.