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Foucault im Jobcenter : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 2)
(2018)
Ziel dieses zweiten Teils ist eine ausführliche (struktur-)hermeneutische Rekonstruktion und Interpretation des Falles, den wir 2017 im ersten Teil dieses Artikels zur Illustration einer historischen, gesellschaftskritischen und makrosoziologischen Perspektive auf den Wandel der Arbeitswelt und den aktivierenden Sozialstaat verwendet hatten. Diese Perspektive tritt nun zugunsten biografischer, sozialwissenschaftlicher und pädagogischer sowie institutions- und organisationstheoretischer Interpretationen und Analysen des Feldes Jobcenter zurück. In ihm spiegeln sich die im ersten Teil beschriebenen Desintegrationsdynamiken wie in einem Brennglas wider. Die biografische Interpretation baut auf der Gestaltmehrdeutigkeit von Biografien nach Rosenthal auf, sie thematisiert die biografischen Übergänge, die eng mit der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben korrelieren. Darüber hinaus werden sozialwissenschaftlich sowohl psychoanalytische als auch rollen-, habitus- und machttheoretische Aspekte eine wichtige Rolle spielen. In der institutions- und organisationstheoretischen Interpretation werden die Strukturen und das Beratungsverständnis der Jobcenter als gesellschaftliche Institution analysiert. Beratungswissenschaftlich und supervisionstheoretisch bedeutsam aus der Sicht der Autoren ist, dass sowohl Supervisor_innen als auch die Mitarbeitenden in den Jobcentern über biografietheoretische, sozialwissenschaftliche und sozial-pädagogischen Wissensbestände verfügen sollten, damit sie die komplexen, unverstandenen und aufgrund der Aktenlage häufig fragmentierten Biografien ihrer ‚Kund_innen‘ besser verstehen und beurteilen können. Nur dann scheint auch eine advokatorische Ethik greifen zu können, die das unverstandene Material nicht zu Ungunsten ihrer Klient_innen auslegt. Ziel dieses Artikels ist es, einen sozial- und strukturhermeneutischen Verstehenszugang in dieses für die Supervision interessante Feld zu eröffnen, der zugleich homologe Übertragungsmöglichkeiten in andere gesellschaftliche Felder ermöglichen kann.
Im Rahmen einer umfassenden Organisationanalyse durch das Projekt "Inklusive Beratung und Begleitung" der Hochschule Hannover wurde die Konzeptionalisierung und Praxis der Kooperationen der Jakob-Muth-Schule, anerkannte Tagesbildungsstätte aus Meppen einer näheren Betrachtung unterzogen und auf ihren Mehrwert im Kontext einer inklusiven Schullandschaft reflektiert. Anhand von Einzel- und Gruppeninterviews mit Lehrer*innen sowie pädagogischen Fachkräften konnten inklusionsförderliche und -hemmende Aspekte herausgearbeitet werden. Im Zuge einer resümierenden Betrachtung werden Ansatzpunkte zur Verbesserung der Zusammenarbeit und pädagogischen Praxis formuliert und zur Diskussion gestellt.
An acht deutschen Hochschulen besteht heute die Möglichkeit, einen grundständigen Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik zu absolvieren, der je nach landeskirchlicher Tradition die kirchliche Berufsanerkennung als Diakon/in bzw. Gemeindepädagoge/-pädagogin ermöglicht. An fünf Standorten kann diese Qualifikation mit einem zweiten Abschluss in Sozialer Arbeit verbunden werden, der zu einer staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge führt. Welche Erfahrungen machen Studierende im Laufe eines Studiums der Religions- und Gemeindepädagogik? Wie gut fühlen sie sich durch das Studium auf eine anschließende eigenständige Berufstätigkeit vorbereitet? Welche Vorstellungen haben sie von den Arbeitsfeldern und Aufgabenbereichen in denen sie später arbeiten wollen? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten wurden die Studierenden zum Ende ihres Studiums befragt. Der vorliegende Bericht fasst zentrale Ergebnisse für den Studienstandort Hannover zusammen und vergleicht diese mit jenen anderer Hochschulstandorte.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.