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Gemeinwesendiakonie und Digitalisierung: Ein kirchlicher Megatrend und ein gesellschaftlicher Megatrend. Zu beiden Themen einzeln wurde in den vergangenen Jahren viel publiziert. Zu beiden Themen gemeinsam jedoch kaum etwas. Isabelle Willemsen füllt diese Lücke mit dem vorliegenden Band fachkundig und differenziert und liefert zahlreiche Anregungen zum Weiterdenken.
Dieses Buch richtet sich an alle, die sich wissenschaftlich oder praktisch mit dem Thema Gemeinwesendiakonie beschäftigen.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
Angebote Kultureller Bildung im Kontext von Prävention arbeiten vor allem mit Jugendlichen, die im Sinne des Empowerment-Ansatzes gestärkt werden sollen, um gegen Rechtsextremismus einzutreten. Selten gibt es Projekte, die mit Jugendlichen arbeiten, die rechtsextreme Orientierungen aufweisen. Ausgehend von unterschiedlichen Dimensionen der Präventionsarbeit mit Jugendlichen in Radikalisierungsprozessen stellt der Beitrag mehrere Handlungsfelder der Kulturellen Bildung dar, in denen sich sowohl besondere Potenziale als auch Ambivalenzen der Jugendkulturarbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen ergeben. Dabei zeigt sich, dass es für eine erfolgversprechende künstlerisch-pädagogische Arbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen nicht nur eines besonderen milieuspezifischen Wissens über die Lebenswelt der rechtsextremen Szene bedarf. Diese Arbeit erfordert auch eine pädagogische sowie politische Haltung, die rechtsorientierte Jugendliche als Personen und Menschen mit Bedürfnissen, Träumen, Lebenszielen usw. anerkennt und mit einer milieuübergreifenden, diversitätsbewussten Perspektive die unterschiedlichen Wege und Faktoren, die zu einer „rechten Karriere“ führen können, in der jugendkulturellen Arbeit berücksichtigt, ohne die menschenverachtenden Weltbilder zu akzeptieren.
Das Metavorhaben „Partizipation, Praxisbezug, Ethik und Monitoring in der Förderlinie ‚sexualisierte Gewalt in pädagogischen Kontexten‘ (ParPEM)“, zielt auf die inhaltliche Begleitung der vom BMBF am 7.11.2016 ausgeschriebenen Anschlussförderlinie ab, durch die fünf Einzelvorhaben und elf Verbundvorhaben gefördert werden. Dieser Schlussbericht fasst die Forschungsergebisse des Teilprojekts „Münster“ zusammen.
»Digital(isiert)e« Beratung verspricht neben Innovation auch Flexibilität, Ubiquität, Globalität, Geschwindigkeit und Legitimität durch evidenzbasierte Wirksamkeit. Für eine sozialwissenschaftlich fundierte arbeitsweltliche Beratung wie Coaching und Supervision ist danach zu fragen, welches Menschen- und Weltbild sich hinter der Digitalisierung verbirgt und welche Anliegen sie transportiert. Dazu wird mit den Theorien Michel Foucaults der gegenwärtige Diskurs auf Steuerungslogiken und Machtverhältnisse hin kritisch analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Digitalisierung das »Zeitalter der Gouvernementalität« (Foucault) festigt: Humanistisch geprägte Werte und Ziele wie Reflexion, Anerkennung und Selbsterkenntnis treten in den Hintergrund, während die Nutzbarmachung und Optimierung des Selbst sowie des Beratungsprozesses wichtiger werden: Beratung will und muss effizienzgetrieben ihre Wirksamkeit evidenzbasiert legitimieren, und Digitalisierung erleichtert dies.
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones revolutionieren unseren (Arbeits-)Alltag. Realität und Virtualität verschmelzen, und das Begriffspaar drückt keinen Gegensatz mehr aus. Sogenannte virtuelle Teams sind weit verbreitet und bisher überwiegend in Hinblick auf Führungsthematiken bearbeitet. Gruppen, die computergestützt kommunizieren, existieren aber inzwischen in allen Lebensbereichen. Damit überträgt sich das „Hier und Jetzt“-Prinzip der Gruppendynamik in die computervermittelte Kommunikationswelt. Diese Verlagerung ist auch
unter gruppendynamischen Aspekten weiter zu erforschen.
Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones spielen eine wichtige Rolle für die Effizienzsteigerung, Verdichtung und Subjektivierung von Arbeit. Sie entgrenzen vielfach und haben Einfluss auf die Arbeitsorganisation wie auf Erschöpfung und Erholung. Gesetzliche Regelungen werden in Organisationen nicht umgesetzt oder passen nicht. Organisationen fällt es schwer, selbst Regelungen zu finden, weil zahlreiche Widersprüche bestehen. Dennoch ist es für Organisationen sowohl unter Wettbewerbsaspekten wie in Fragen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ratsam, Klärungsprozesse zu Erreichbarkeitszeiten durchzuführen. Beratung kann Aushandlungsprozesse unterstützen.
Cora Baltussen in den USA : Lernerfahrungen für die Supervision in den Niederlanden und Deutschland
(2021)
Cora Baltussen unternahm - wie zahlreiche europäische Sozialarbeitende - Anfang der 1950er Jahre eine 18-monatige Studienreise in die USA, um Casework und Supervision zu erlernen. Dieser Beitrag wertet ihren Summerreport von 1953 aus, der als Archivalie erhalten ist. So können ihre Lernerfahrungen in der historisch-kritischen Rekonstruktion kontextualisiert und in den Diskurs eingeordnet werden. Dabei werden erste Differenzierungen der frühen Supervisionsgeschichte ebenso sichtbar wie prägende Begegnungen und entstehende Netzwerke, die die Supervisionsentwicklung in Deutschland maßgeblich beeinflussten.
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e. V. (DGSv) stand 2020 äußerlich im Zeichen von Covid-19 und damit Social Distancing, inhaltlich im Zeichen der konsequenten Fortführung begonnener Strategie- und Modernisierungsprozesse des Berufs- und Fachverbandes. Gleichzeitig aktualisierten diese Prozesse die Identitätsfrage des Verbandes.
Der Bericht über die Mitgliederversammlung gliedert sich in vier Teile: Einen kurzen Bericht über die formalen Anteile der Versammlung (1), die kurze Vorstellung der mit dem Cora-Baltussen-Förderpreis ausgezeichneten Abschlussarbeiten (2), eine Paraphrase des Vortrags von Armin Nassehi (3) sowie eine kritisch-kommentierende Diskussion des Fishbowls über Führungskräfte in der klinischen Pflege (4).
In der detaillierten Beschäftigung mit Quellen der Sozialen Arbeit zur Entstehung der Supervision in den 1960er Jahren legt dieser Beitrag den Fokus auf die auch in der sozialpädagogischen Geschichtsschreibung weithin unterdrückten religiösen Hintergründe. In der Beschäftigung mit den Rahmenbedingungen der Supervisionsausbildung an der katholischen Akademie für Jugendfragen in Münster kann gezeigt werden, wie eng katholische Milieus und Ethiken mit der Entstehung von Supervision im nordwestdeutschen Raum verbunden waren und was das für das frühe Verständnis von Supervision und ihre weitere Entwicklung bedeutete.
Ein Konferenzrückblick:
Das DFG-Forschungskolleg „Postwachstumsgesellschaften“ hatte gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) zu einer gemeinsamen fünftägigen Konferenz vom 23. bis 27. September 2019 an die Friedrich Schiller-Universität Jena geladen, und rund 700 Wissenschaftler*innen und Studierende kamen aus dem In- und Ausland, um an den rund 150 Veranstaltungen teilzunehmen. Begleitet wurde die Konferenz von einem umfänglichen Kulturprogramm mit Konzerten, Kinofilmen und Kunst, und rechtzeitig zur Konferenz erschien als Tagungsband auch eine lesenswerte 600-seitige Sonderausgabe des Berliner Journals für Soziologie (Dörre et al. 2019).
Das Konferenzprogramm stand einerseits unter der Thematik der „Great Transformation“, also der auf Karl Polanyi (1886-1964) zurückgehenden These einer zunehmenden Vermarktlichung und Verselbstständigung der Wirtschaft gegenüber der Gesellschaft (vgl. Polanyi 1944), die das DFG-Forschungskolleg rund um die Soziologen Klaus Dörre, Hartmut Rosa und Stefan Lessenich als Titel gewählt hat. Andererseits tagten einige Sektionen der DGS als Regionalkonferenz, um sektionsspezifische Panels durchzuführen.
Der Essay skizziert die Ideengeschichte eines funktionalisierenden und optimierenden Coachingverständnisses und erschließt dafür Quellen, um damit einen Anstoß für weitere Forschungsarbeiten zu geben. Dabei ist der Beitrag nur eine erste diskursanalytische Annäherung, weil Coachingverständnisse hochgradig heterogen sind, für die frühe Geschichte der Supervision nur ein unzureichender Forschungsstand vorliegt, insbesondere in Hinblick auf ihre Ideengeschichte und die erschlossenen Quellen, und sich die Entwicklung nur in der Analyse der komplexen und vielsprachigen wissenschaftlichen und praktischen Austauschprozesse insbesondere zwischen den USA und dem westlichen Europa rekonstruieren lässt. Für die Forschung wurden zahlreiche Quellen zwischen 1950 und 1980 erschlossen. Es kann gezeigt werden, dass sich einzelne Konzeptbestandteile von Coaching bereits zwischen 1945 und 1975 im Diskurs um Praxisberatung und Supervision im Kontext der Sozialen Arbeit (Social Casework, Groupwork) nachweisen lassen. Offen bleibt, ob sich Coaching unabhängig davon oder darauf aufbauend entwickelt hat. Eine systematisierte Forschung zu diesen Zusammenhängen steht aus.
Der Artikel befasst sich mit der Zusammensetzung multiprofessioneller Teams in Beratungsstellen - bezogen auf die Grundprofessionen. Er zeigt auf, dass die Psychologie in der Geschichte der Beratungsstellen eine dominante Rolle im multiprofessionellen Gefüge übernommen hat, mit der Folge, dass bis heute um professionsspezifische Handlungsansätze der Sozialen Arbeit in der Beratung, sowie um ein gutes Verhältnis von Psychologie und Sozialer Arbeit gerungen werden muss. Es wird aufgedeckt, dass dieses Ringen auch im Umgang mit der empirisch nachgewiesenen, neuen quantitativen Dominanz der Sozialen Arbeit im multiprofessionellen Gefüge sichtbar wird und ein nur defizitorientierter, dominant psychologischer Blick darauf vermieden werden sollte.
Die Sozialarbeitswissenschaft hat in den letzten Jahrzehnten ein großes Panorama an theoretischen Ansätzen entwickelt. Dem entspricht jedoch nicht das geringe Selbstbewusstsein, diese Ansätze innerhalb der wissenschaftlichen Disziplinen von den Menschen und ihren Beziehungen zu vertreten, was unter anderem daran liegt, dass noch kein Fundament, keine tragfähige Metatheorie existiert. Der Autor legt hier ein Grundmuster für eine Metatheorie vor, das nicht von anderen Disziplinen Häppchen abkupfert, sondern in einer Analyse des Schattens der abendländisch-europäisch-westlichen Kultur und Gesellschaft gründet. Das Grundmuster „Spaltung“, das die Bewusstseine dressiert, vermittelt er durch den Begriff „Trajektivität“. In ihm begegnen sich Subjektivität-Objektivität, Theorie-Praxis, Leib-Gefühl-denkendes Bewusstsein und andere Antinomien. Hier liegt ein Konzept vor, das Exklusion systematisch verdeutlicht und Anschlussstellen für das gesamte Panorama der Sozialarbeitswissenschaft offen hält.
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz hat der Gesetzgeber 2008 die Möglichkeit zur finanziellen Umstrukturierung von psychiatrischen und psychosomatischen voll- und teilstationären Kliniken geschaffen, nachdem seit 2003 bereits für allgemeine und somatische Krankenhäuser durch das German Diagnosis Related Groups-System (G-DRG-System) eine Umstellung der Abrechnung auf Fallpauschalen erfolgte. Nach heftiger Kritik diverser Fach- und Selbsthilfeverbände wurde das Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) 2016 überarbeitet. Entstanden ist das Psych-Entgeltsystem, welches zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Masterarbeit ist die Erfassung des Informationsstandes von Ergotherapeuten über das neue System und die Entwicklung von Hypothesen über die Auswirkungen des Psych-Entgelt auf die Arbeit von Ergotherapeuten im Fachbereich teil- und vollstationäre Psychiatrie. Dafür wurden sechs teilstrukturierte, Leitfaden gestützte qualitative Experteninterviews durchgeführt und die Ergebnisse hinsichtlich auf das Wissen der Therapeuten ausgewertet und interpretiert. Weiterhin wurde eine umfassende Literaturrecherche in deutschen Datenbanken, Fachzeitschriften und Monographien durchgeführt, um den aktuellen State of the Art der Forschungsliteratur darzustellen. Trotz großer Medienberichterstattung in der allgemeinen Presse und Fachliteratur anderer Berufsgruppen ist das Thema sowohl in der ergotherapeutischen Fachdiskussion als auch bei den Ergotherapeuten in den psychiatrischen Kliniken wenig präsent. Der Wissensstand der Ergotherapeuten variiert und ist abhängig von der Informationspolitik der Kliniken. Die Auswirkungen des neuen Finanzierungsmodells auf die Arbeit der Ergotherapeuten sind noch nicht absehbar, jedoch vermuten die Interviewpartner gravierende Veränderungen. Das neue Finanzierungsmodell wird in den nächsten Jahren zu einem Wandel in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken führen. Für die Ergotherapie besteht eine Chance zur inhaltlichen Neuausrichtung und Neuaufstellung innerhalb der hierarchischen Strukturen der Einrichtungen.
Catholic Ownership, Physician Leadership and Operational Strategies: Evidence from German Hospitals
(2022)
Previous research has revealed that Catholic hospitals are more likely follow a strategy of horizontal diversification and maximization of the number of patients treated, whereas Protestant hospitals follow a strategy of horizontal specialization and focus on vertical differentiation. However, there is no empirical evidence pertaining to this mechanism. We conduct an empirical study in a German setting and argue that physician leadership mediates the relationship between ownership and operational strategies. The study includes the construction of a model combining data from a survey and publicly available information derived from the annual quality reports of German hospitals. Our results show that Catholic hospitals opt for leadership structures that ensure operational strategies in line with their general values, i.e., operational strategies of maximizing volume throughout the overall hospital. They prefer part-time positions for chief medical officers, as chief medical officers are identified to foster strategies of maximizing the overall number of patients treated. Hospital owners should be aware that the implementation of part-time and full-time leadership roles can help to support their strategies. Thus, our results provide insights into the relationship between leadership structures at the top of an organization, on the one hand, and strategic choices, on the other.
Wohnungslose Menschen wurden systematisch diskreditiert und werden immer noch systematisch ausgegrenzt. Die Angebote für wohnungslose Menschen sind unzureichend und lückenhaft. Die besonderen Erfahrungen und Bedürfnisse der Betroffenen müssen besser als bisher berücksichtigt werden um bedarfsgerechtere Hilfen und Angebote zu gestalten. Hierfür ist die Einbeziehungen der Betroffenen in Planung und Ausgestaltung der Angebote systematisch und unbefristet zu fördern. Um den Interessen der Betroffenen Gehör zu verschaffen sind entsprechende Ressourcen bereitzustellen und Kommunikationswege zu eröffnen.
Mein Beitrag versucht, die philosophischen und geschichtlichen Hintergründe eines zentralen Begriffs bei Saul D. Alinsky neu auszuleuchten, dem Begriff des Ressentiments. Alinsky, der Begründer des Community Organizing, hat bei der Organisation von Bürgergruppen versucht, vorhandene Ressentiments aufzulösen, indem er die zugrundeliegende Diskriminierungen artikulierbar macht, sie in politische Forderungen verwandelt, die schließlich in Verhandlungen umgesetzt werden. Er sah darin auch ein Verfahren, die Menschen vor falschen Agitatoren zu schützen.
Ausgangslage: Vor dem Hintergrund der vielfältigen Möglichkeiten des Settings Hochschule, die gesundheitlichen Belange von derzeit 719.203 Beschäftigten und 2,9 Millionen Studierenden zu gestalten und auf diese einzuwirken, bauen immer mehr Hochschulen interne Strukturen zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Lehr-/ Lernumgebung auf. Besonders die Gesundheit von Studierenden ist in den vergangenen Jahren stärker in den Fokus gerückt, sodass Projekte des Studentischen Gesundheitsmanagements, die die Vermittlung von Gesundheitsförderung an alle Studierende als Aufgabe für den zukünftigen beruflichen Wirkungsbereich beabsichtigen, zunehmend vorangetrieben werden. Bislang gibt es jedoch keine empirischen Untersuchungen, die die MultiplikatorInnenrolle von AbsolventInnen in beruflichen Handlungsfeldern bestätigen.
Ziel der Studie: Ziel der Studie war es herauszufinden, ob und zu welchem Anteil die hochschulisch erworbenen Kompetenzen zum BGM bzw. zur BGF in den beruflichen Handlungsfeldern Anwendung finden und ob sich die AbsolventInnen als MultiplikatorInnen eigeninitiativ an der Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Settings beteiligen.
Methoden: Im Rahmen einer als Querschnittsstudie angelegten AbsolventInnen-Befragung zum beruflichen Verbleib beteiligten sich n = 125 AbsolventInnen aus Studiengängen für Pflege- und Gesundheitsberufe. Die Auswertung und Diskussion der Ergebnisse fokussierte sich auf den Befragungsteil zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Ergebnisse: Die AbsolventInnen setzen insbesondere verhaltens- und verhältnisbezogene Maßnahmen in ihrem Berufsalltag um und fühlen sich durch ihr Studium gut darauf vorbereitet, Aufgaben zur Ausgangsbestimmung, Maßnahmenentwicklung sowie Evaluationen und Wirksamkeitsnachweise in Bereichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der Betrieblichen Gesundheitsförderung zu übernehmen. Der Transfer des gesundheitsförderlichen Wissens und Handelns im Sinne der MultiplikatorInnenrolle zeigt jedoch Handlungsbedarf.
Schlussfolgerungen: Es bedarf einer vertiefenden Reflexion und Stärkung des persönlichen Selbstverständnisses und der professionellen Identität der Gesundheits- und Pflegeberufe mit Blick auf die Betriebliche Gesundheitsförderung unter Einbezug der kontextspezifischen Rahmenbedingungen der Hochschulen und des Gesundheitswesens.
Background: To improve interprofessional collaboration between registered nurses (RNs) and general practitioners (GPs) for nursing home residents (NHRs), the interprof ACT intervention package was developed. This complex intervention includes six components (e.g., shared goal setting, standardized procedures for GPs’ nursing home visits) that can be locally adapted. The cluster‑randomized interprof ACT trial evaluates the effects of this intervention on the cumulative incidence of hospital admissions (primary outcome) and secondary outcomes (e.g., length of hospital stays, utilization of emergency care services, and quality of life) within 12 months. It also includes a process evaluation which is subject of this protocol. The objectives of this evaluation are to assess the implementation of the interprof ACT intervention package and downstream effects on nurse–physician collaboration as well as preconditions and prospects for successive implementation into routine care.
Methods: This study uses a mixed methods triangulation design involving all 34 participating nursing homes (clusters). The quantitative part comprises paper‑based surveys among RNs, GPs, NHRs, and nursing home directors at baseline and 12 months. In the intervention group (17 clusters), data on the implementation of preplanned implementation strategies (training and supervision of nominated IPAVs, interprofessional kick‑off meetings) and local implementation activities will be recorded. Major outcome domains are the dose, reach and fidelity of the implementation of the intervention package, changes in interprofessional collaboration, and contextual factors. The qualitative part will be conducted in a subsample of 8 nursing homes (4 per study group) and includes repeated non‑participating observations and semistructured interviews on the interaction between involved health professionals and their work processes. Quantitative and qualitative data will be descriptively analyzed and then triangulated by means of joint displays and mixed methods informed regression models.
Discussion: By integrating a variety of qualitative and quantitative data sources, this process evaluation will allow comprehensive assessment of the implementation of the interprof ACT intervention package, the changes induced in interprofessional collaboration, and the influence of contextual factors. These data will reveal expected and unexpected changes in the procedures of interprofessional care delivery and thus facilitate accurate conclusions for the further design of routine care services for NHRs.
In der vorliegenden Studie wird die Entwicklung der Ausgaben und Inanspruchnahme von Leistungen in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 1997 bis 2001 analysiert. Grundlage der Analyse sind die Finanz- und Leistungsdaten der sozialen Pflegeversicherung. Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass das zenrale Problem der Pflegeversicherung nicht auf der Ausgabenseite liegt, sondern auf der Einnahmeseite. Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit längerer Zeit eine Erosion der Einnahmegrundlage feststellbar, die immer wieder zu Beitragssatzerhöhungen gezwungen hat. Die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder halten nicht mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Schritt. Auf der Ausgabenseite ist besonders auffällig, dass der Anteil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen überproportional zugenommen hat. In einzelnen Altersgruppen stieg ihre Zahl in nur vier Jahren um bis zu 60%. Die höchsten Steigerungsraten traten deutlich unterhalb der Altersgrenze von 65 Jahren auf. Diese Entwicklung ist insofern sehr problematisch, als Pflegebedürftige und Angehörige die Versorgung in der häuslichen Umgebung eindeutig bevorzugen. In der Studie wird auf Grundlage vorliegender Forschungsergebnisse zur Situation von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen der Frage nachgegangen, welches die Ursachen für den überproportionalen Anstieg der Inanspruchnahme von Pflege in Heimen sein könnten.
Stellenabbau im Pflegedienst der Krankenhäuser. Eine Analyse der Entwicklung zwischen 1991 und 2005
(2007)
Hintergrund: Seit Mitte der 1990er Jahre findet ein Stellenabbau in Krankenhäusern statt, von dem insbesondere auch der Pflegedienst betroffen ist. Obwohl die Tatsache seit längerem bekannt ist, fehlt es noch an einer gründlichen Analyse und Aufbereitung der verfügbaren Daten, um sich ein fundiertes Bild über den Umfang, die Entwicklung, Ursachen und Auswirkungen machen zu können. Methoden: Primäre Datengrundlage sind die Daten der Krankenhausstatistik sowie der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistisches Bundesamtes. Ergebnisse: Die Analyse führt zu dem Ergebnis, dass zwischen 1995 und 2005 insgesamt ca. 104.000 Vollzeitstellen für nicht-ärztliches Personal in Allgemeinkrankenhäusern abgebaut wurden. Der ärztliche Dienst wurde hingegen um ca. 19.000 Vollkräfte ausgebaut. Im Saldo ergibt dies einen Gesamtstellenabbau von ca. 85.000 Vollkräften. Der größte Teil des Stellenabbaus entfiel mit ca. 44.000 Vollzeitstellen auf den Pflegedienst. Im Jahr 2005 lag die Zahl der Vollkräfte im Pflegedienst der Allgemeinkrankenhäuser um 13,7 % unter dem Wert des Jahres 1995 und sogar noch unter dem Wert des Jahres 1991, als über einen Pflegenotstand in Krankenhäusern gesellschaftlich diskutiert wurde. Eine Analyse der Kostendaten der Allgemeinkrankenhäuser zeigt, dass der Stellenabbau im Pflegedienst nicht allein durch die Budgetdeckelung und Einführung des DRG-Systems erklärt werden kann. Mehr als die Hälfte des Stellenabbaus wäre auf Grund der allgemeinen Budgetentwicklung nicht erforderlich gewesen, sondern erfolgte offenbar, um im Rahmen einer internen Umverteilung Mittel für andere Zwecke freizusetzen. Gewinner der internen Umverteilung war der ärztliche Dienst. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse zahlreicher internationaler Studien muss davon ausgegangen werden, dass der Stellenabbau bereits negative Auswirkungen auf die Qualität der Patientenversorgung hat. Die Ergebnisse internationaler Forschung zu diesem Thema weisen darauf hin, dass eine niedrigere Personalbesetzung in Pflegedienst das Risiko erhöht, als Patient im Krankenhaus eine schwerwiegende Komplikation zu erleiden oder sogar zu versterben. Schlussfolgerungen: Es besteht dringender Handlungsbedarf, da sich die Personalbesetzung des Pflegedienstes in Allgemeinkrankenhäusern seit mehr als 10 Jahren in einer Abwärtsspirale befindet und mit weiterem Stellenabbau zu rechnen ist.
Seit einigen Jahren wird zunehmend intensiver über das Angebot und den Bedarf an Fachkräften in der Pflege diskutiert. Dazu wurden bereits eine Reihe von Studien und Prognosen veröffentlicht, die allerdings zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen. In der öffentlichen wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion sind deshalb gegenwärtig eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlen anzutreffen. Die Unterschiede sind allerdings nicht nur auf methodische Unterschiede zurückzuführen, sondern vor allem auch darauf, dass es bislang an zuverlässigen und ausreichend differenzierten Daten amtlicher Statistiken zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen mangelt. Zwar bietet die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) des Statistischen Bundesamtes einrichtungsübergreifende Angaben zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen, diese sind jedoch zum einen nicht ausreichend differenziert und basieren zum anderen zu einem wesentlichen Teil auf einer Hochrechnung von Ergebnissen der 1 %-Haushaltsstichprobe des Mikrozensus. Die Angaben der GPR sind darum mit dem Risiko behaftet, dass sie aufgrund von Schätzfehlern die tatsächliche Zahl der Beschäftigten über- oder unterschätzen. Zuverlässigere Angaben zur Beschäftigung in Pflegeberufen bieten Teilstatistiken des Gesundheitswesens, die ihre Daten auf dem Wege einer Vollerhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht der befragten Einrichtungen gewinnen. Dies sind die Krankenhausstatistik, die Statistik der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und die Pflegestatistik. In der vorliegenden Studie werden deren Daten erstmals zu einer Gesamtstatistik der Pflegeberufe zusammengeführt. Das Ergebnis ist eine Datenaufbereitung zur Entwicklung und zum Stand der Beschäftigung in Pflegeberufen in Deutschland im Zeitraum 1999-2009, die nicht nur Zahlen zur Gesamtbeschäftigung bietet, sondern auch differenziert nach einzelnen Pflegeberufen und Versorgungsbereichen (Krankenhaus, Rehabilitationsbereich, ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime). Die Analyse der zusammengeführten Daten führt zu einer Reihe von Ergebnissen, die insbesondere auch für die gesundheitspolitische Diskussion von Bedeutung sind.
Zunächst wird der Koalitionsvertrag daraufhin analysiert, welche Aussagen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung darin enthalten sind und welche Vorhaben sich an den betreffenden Aussagen ablesen lassen. Daran schließt sich eine Darstellung des ‚Gesundheitsprämienmodells’ von CDU und FDP an, das darauf folgend einer systematischen Kritik unterzogen wird. Wegen seiner besonderen Stellung in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion wird im Anschluss daran der so genannte ‚Sozialausgleich’ näher betrachtet. Dieser Begriff erweist sich bei näherer Betrachtung als irreführende ‚Fehletikettierung’, denn geplant ist nicht ein umfassender ‚sozialer Ausgleich’, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung gegenwärtig gewährleistet, sondern lediglich ein staatlicher Beitragszuschuss für hilfebedürftige Geringverdiener. Im Rahmen der Erörterung werden auch die zentralen Begründungsmuster für die Einführung eines steuerfinanzierten ‚Sozialausgleichs’ einer systematischen Kritik unterzogen. Dabei wird auch herausgearbeitet, dass die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung keineswegs zwangsläufig zu einer sozial gerechten Verteilung von Finanzierungslasten führt, wie dies von führenden Vertretern der Regierungskoalition behauptet wird.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf ein vollständiges Fallpauschalensystem beschlossen. Das erst vor wenigen Jahren eingeführte Mischsystem aus Basis- und Abteilungspflegesätzen sowie Fallpauschalen und Sonderentgelten soll zum 1.1.2003 durch ein Fallpauschalensystem ersetzt werden, das sich an den ursprünglich in den USA entwickelten Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert.
Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit dem Reformvorhaben auseinander und arbeitet eine Reihe von gravierenden Mängeln heraus. Bei der Verwirklichung des Vorhabens würde es sich um ein international einmaliges Experiment handeln, das mit erheblichen Risiken für die bedarfsgerechte Krankenhausversorgung verbunden wäre. Keines der als Vorlage in Frage kommenden DRG-Systeme wurde bislang in einem Staat flächendeckend für alle Krankenhauspatienten eingesetzt und der im Gesetz vorgegebene Zeitplan läßt eine sorgfältige Vorbereitung der Umstellung nicht zu.
Auch wenn ein verstärkter Abbau von Kapazitäten angesichts des Fortbestandes der staatlichen Krankenhausplanung nicht wahrscheinlich ist, so besitzt die geplante Umstellung doch das Potential für tiefgreifende Veränderungen im Krankenhausbereich. Neben internen Verteilungskonflikten in den Krankenhäusern und einer primär an Rentabilitätsgesichtspunkten orientierten Reorganisation von Abteilungen und Leistungsspektren ist vor allem der massive Anreiz zur ökonomisch motivierten Patientenselektion zu nennen.
Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Forschungsprojektes „Anpassungsprozesse der Krankenhäuser an die prospektive Finanzierung und ihre Auswirkungen auf die Patientenorientierung“. Das Projekt wird im Rahmen des Berliner Zentrums Public Health aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert (FKZ 01EG9525/8).
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der stationären Krankenversorgung im Gefolge von sektoraler Budgetierung und neuem Entgeltsystem soll in dem vorliegenden Papier der Frage nachgegangen werden, wie Krankenhäuser auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren und ob sich bereits bestimmte Trends oder typische Strategien erkennen lassen. Im ersten Teil der Untersuchung werden dazu zunächst die geänderten Rahmenbedingungen für Krankenhäuser seit Anfang der 90er Jahre dargestellt. Im zweiten Teil werden Handlungsoptionen, die sich aus den geänderten Rahmenbedingungen ableiten lassen, und bereits beobachtbare Reaktionsmuster und Strategien von Krankenhäusern beschrieben. Im abschließenden dritten Teil erfolgt eine Zusammenfassung und vorläufige Bewertung der aktuellen Entwicklungstrends.
Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf eine Literaturanalyse zu aktuellen Veränderungen im Krankenhausbereich, die Analyse ausgewählter Daten der amtlichen Krankenhausstatistik und erste Ergebnisse qualitativer Interviews, die im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes mit Experten aus dem Krankenhausbereich und der für Krankenhäuser relevanten Umwelt, wie bspw. aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den für die stationäre Versorgung zuständigen Länderbehörden, geführt wurden. Im Rahmen der Literaturanalyse wurden insbesondere die letzten Jahrgänge der drei bedeutendsten Fachzeitschriften für das Krankenhausmanagement systematisch ausgewertet.
Durch verschiedene Änderungen der Krankenhausfinanzierung sind Krankenhäuser seit 1993 einem verstärkten wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt wurde untersucht, ob und in welchen Bereichen die Einführung prospektiver Finanzierungsformen zu Veränderungen in der Patientenversorgung geführt hat. Das Papier fasst die wesentlichen Ergebnisse des Forschungsprojektes zusammen.
Im Mittelpunkt der Studie standen 71 qualitative Interviews mit kaufmännischen Leitungen, Ärzten und Pflegekräften in Krankenhäusern sowie externen Experten aus den Bereichen Krankenhausberatung, zuständigen Länderbehörden und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung. Die Interviews erbrachten zahlreiche Hinweise darauf, dass patientenbezogene Entscheidungen zunehmend von ökonomischen Zielen der Krankenhäuser beeinflusst werden.
Unter der Budgetdeckelung wurde die sogenannte »Punktlandung«, die möglichst exakte Erreichung der mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungszahlen (Fallzahlen, Bettenbelegung, Erlöse etc.) zu einem zunehmend wichtigeren Ziel. Voraussetzung für eine erfolgreiche »Punktlandung« ist vor allem, dass ärztliche Entscheidungen über die Aufnahme, Indikationsstellung für Eingriffe, Verlegung oder Entlassung von Patienten im Rahmen einer medizinischen Leistungssteuerung auf die jeweiligen ökonomischen Ziele der Klinik ausgerichtet werden.
Background
Maternal postpartum depression has an impact on mother-infant interaction. Mothers with depression display less positive affect and sensitivity in interaction with their infants compared to non-depressed mothers. Depressed women also show more signs of distress and difficulties adjusting to their role as mothers than non-depressed women. In addition, depressive mothers are reported to be affectively more negative with their sons than with daughters.
Methods
A non-clinical sample of 106 mother-infant dyads at psychosocial risk (poverty, alcohol or drug abuse, lack of social support, teenage mothers and maternal psychic disorder) was investigated with EPDS (maternal postpartum depressive symptoms), the CARE-Index (maternal sensitivity in a dyadic context) and PSI-SF (maternal distress). The baseline data were collected when the babies had reached 19 weeks of age.
Results
A hierarchical regression analysis yielded a highly significant relation between the PSI-SF subscale "parental distress" and the EPDS total score, accounting for 55% of the variance in the EPDS. The other variables did not significantly predict the severity of depressive symptoms. A two-way ANOVA with "infant gender" and "maternal postpartum depressive symptoms" showed no interaction effect on maternal sensitivity.
Conclusions
Depressive symptoms and maternal sensitivity were not linked. It is likely that we could not find any relation between both variables due to different measuring methods (self-reporting and observation). Maternal distress was strongly related to maternal depressive symptoms, probably due to the generally increased burden in the sample, and contributed to 55% of the variance of postpartum depressive symptoms.
Background:
This study examined the extent to which regulatory problems in infants at 4 and 6 months influence childhood development at 12 months. The second aim of the study was to examine the influence maternal distress has on 4-month-old children’s subsequent development as well as gender differences with regard to regulatory problems and development.
Methods:
153 mother-child dyads enrolled in the family support research project “Nobody slips through the net” constituted the comparison group. These families faced psychosocial risks (e.g. poverty, excessive demands on the mother, and mental health disorders of the mother, measured with the risk screening instrument Heidelberger Belastungsskala - HBS) and maternal stress, determined with the Parental Stress Index (PSI-SF). The children’s developmental levels and possible early regulatory problems were evaluated by means of the Ages and Stages Questionnaires (ASQ) and a German questionnaire assessing problems of excessive crying along with sleeping and feeding difficulties (SFS).
Results:
A statistically significant but only low, inverse association between excessive crying, whining and sleep problems at 4 and 6 months and the social development of one-year-olds (accounting for 5% and 8% of the variance respectively) was found. Feeding problems had no effect on development. Although regulatory problems in infants were accompanied by increased maternal stress level, these did not serve as a predictor of the child’s social development at 12 months. One-year-old girls reached a higher level of development in social and fine motor skills. No gender differences were found with regard to regulatory problems, nor any moderating effect of gender on the relation between regulatory problems and level of development.
Conclusions:
Our results reinforce existing knowledge pertaining to the transactional association between regulatory problems in infants, maternal distress and dysfunctionality of mother-child interactions. They also provide evidence of a slight but distinct negative influence of crying and sleeping problems on children’s subsequent social development. Easily accessible support services provided by family health visitors (particularly to the so-called “at-risk families”) are strongly recommended to help prevent the broadening of children’s early regulatory problems into other areas of behavior.
Das Ziel der Arbeit bestand darin, eine für die klinische Praxis geeignete Testreihe zur psychologischen Untersuchung von zerebralen Erkrankungen zu erstellen und zu erproben. Dazu erschien es vorab notwendig, wichtige theoretische Konzepte und ausgewählte Themenschwerpunkte der neuropsychologischen Forschung zu erörtern. Aus der Zusammenschau klinischer und experimenteller Befunde wurde deutlich, mit welchen Fragestellungen eine neuropsychologische Diagnostik konfrontiert ist.
Die vorliegende Ausführung bezieht sich ausschließlich auf die, im Rahmen des Forschungsprojekts „Großtagespflegestellen in Niedersachsen“ durchgeführte, Hauptuntersuchung zur pädagogischen Qualität in sieben Großtagespflegestellen. Die Ergebnisse der darüber hinaus stattgefundenen schriftlichen Befragungen der kommunalen Träger werden nur im Kontext zu den untersuchten Betreuungssettings berücksichtigt. Neben der Datenerhebung mittels der Tagespflegeskala-R wurde im Anschluss an die Beobachtungen ein leitfadengestütztes Interview mit den anwesenden Kindertagespflegepersonen geführt. Weitere Informationen wurden aus Dokumenten wie Satzungen, Konzeption, Flyer und Internetauftritt gewonnen.
Die Ergebnisse werden in diesem Bericht in Form von sieben Thesen dargestellt. Die Erste These bezieht sich ausschließlich auf die Daten der TAS-R Untersuchung. Die Thesen zwei bis sieben wurden aus dem o.g. gesamten empirischen Material abgeleitet.
Als Instrument zur Erfassung der pädagogischen Qualität in den ausgewählten Großtagespflegestellen (GTPS) wurde die Tagespflegeskala-R (Tietze, Knobeloch, Gerszonowiec, 2011, überarbeitete Version) eingesetzt. Die TAS-R basiert auf der Family Day Care Rating Scale (FDCRS) von Harms, Cryer und Clifford (2003). Sie wurde bereits in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Studien genutzt und ist als internationales Instrument zur Erfassung von pädagogischer Qualität in Kindertagespflegestellen anerkannt.
Während des letzten Jahres haben wir als Forschungsteam eine Vielzahl an Informationen durch persönliche Gespräche, Eindrücke vor Ort und Auswertung von Materialien und Berichten erhalten. Der Umfang der Arbeiten führte weit über die ursprüngliche Planung hinaus. Die Vorbereitungsgespräche pendelten zwischen den Anliegen von Politik und Verwaltung einen Überblick einerseits und sehr detaillierte Einblicke andererseits zu erhalten. Dieser Spannbreite haben wir versucht durch Bezug auf die drei Jugendeinrichtungen und auf die Fachgespräche im Jugendforum gerecht zu werden. Mit diesem Bericht stellen wir die wichtigen Ergebnisse heraus, an denen eine Weiterarbeit und Vertiefung von Fachleuten und Aktiven der Stadt in den nächsten Jahren erfolgen kann. Der Bericht enthält Bestandsaufnahmen sowie Vorschläge und Empfehlungen mit weiterführenden Hinweisen. Eine Prioritätensetzung wurde nicht vorgenommen, sondern obliegt den Entscheidern vor Ort.
Prof. Joachim Romppel, Rebecca Hassan und ein Forschungsteam der Hochschule Hannover begleiteten die Sozialpädagogische Familienhilfe in der Landeshauptstadt Hannover von 2018-2021. Durch eine qualitative Studie überprüften sie die ambulante Form der Kinder- und Jugendhilfe (nach §31 Sozialgesetzbuch VIII) und deren Wirkungen für Eltern und Kinder. Interviews mit Eltern, sozialpädagogischen Fachkräften verschiedener Jugendhilfeträger und Sozialarbeiter*innen des Kommunalen Sozialdienstes der Stadt ergaben dabei ein positives Bild von den Hilfsmaßnahmen, deren Wirksamkeit auch in anderen Studien hervorgehoben wird. Der Forschungsbericht vermittelt ein tieferes Verständnis von Erziehungsproblemen in Familien und wirksamer Zusammenarbeit bei den Hilfen durch Sozialarbeiter*innen der Jugendhilfeträger und des Jugendamtes.
Die Sozialarbeiterin Yildiz Sahinde Demirer hat mit anderen Frauen das Projekt „Erzählcafés für geflüchtete Frauen“ in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (2018 bis 2021) konzipiert und umgesetzt. In fünf Stadtteilen konnten sich die Frauen regelmäßig treffen und austauschen, sich beteiligen und kamen zu Wort. Ihre Arbeit bezeichnet Demirer als Gemeinwesenarbeit mit politischen und feministischen Schwerpunkten. Die wissenschaftliche Begleitung durch Rebecca Hassan und Joachim Romppel von der Hochschule Hannover führte zur Dokumentation und Auswertung des Modellprojekts. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte das Projekt. Bemerkenswert sind die Erfolge dieser nonformalen Bildungsarbeit.
Die Sozialarbeiterin Yildiz Sahinde Demirer hat zusammen mit anderen Frauen das Praxisprojekt Erzählcafès in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (2018-2021) für fünf Stadtteile konzipiert. Ihre Arbeit bezeichnet sie als Gemeinwesenarbeit mit feministischen und politischen Schwerpunkten. Geflüchtete Frauen konnten sich dadurch regelmäßig treffen und austauschen, ihre Interessen an Bildung, Arbeit, sozialen Rechten und Beteiligung zur Sprache bringen und umsetzen. Durch die wissenschaftlichen Begleitung von Rebecca Hassan M.A. Social Work und Prof. Dr. Joachim Romppel von der Hochschule Hannover war es möglich, das dreijährige Modellprojekt zu dokumentieren und auszuwerten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte das Projekt. Bemerkenswert sind die Erfolge dieses Projektes in der nonformalen Bildungsarbeit und die erweiterte Handlungsfähigkeit der Frauen.
Background: Continuity of care is associated with many benefits for patients and health care systems. Therefore measuring care coordination - the deliberate organization of patient care activities between two or more participants - is especially needed to identify entries for improvement. The aim of this study was the translation and cultural adaptation of the Medical Home Care Coordination Survey (MHCCS) into German, and the examination of the psychometric properties of the resulting German versions of the MHCCS-P (patient version) and MHCCS-H (healthcare team version).
Methods: We conducted a paper-based, cross-sectional survey in primary care practices in three German federal states (Schleswig-Holstein, Hamburg, Baden-Württemberg) with patients and health care team members from May 2018 to April 2019. Descriptive item analysis, factor analysis, internal consistency and convergent, discriminant and predictive validity of the German instrument versions were calculated by using SPSS 25.0 (Inc., IBM).
Results: Response rates were 43% (n = 350) for patients and 34% (n = 141) for healthcare team members. In total, 300 patient questionnaires and 140 team member questionnaires could be included into further analysis. Exploratory factor analyses resulted in three domains in the MHCCS-D-P and seven domains in the MHCCS-D-H: “link to community resources”, “communication”, “care transitions”, and additionally “self-management”, “accountability”, “information technology for quality assurance”, and “information technology supporting patient care” for the MHCCS-D-H. The domains showed acceptable and good internal consistency (α = 0.838 to α = 0.936 for the MHCCS-D-P and α = 0.680 to α = 0.819 for the MHCCS-D-H).
As 77% of patients (n = 232) and 63% of health care team members denied to have or make written care plans, items regarding the “plan of care” of the original MHCCS have been removed from the MHCCS-D.
Conclusions: The German versions of the Medical Home Care Coordination Survey for patients and healthcare team members are reliable instruments in measuring the care coordination in German primary care practices. Practicability is high since the total number of items is low (9 for patients and 27 for team members).
Die dargestellte Kompetenzmatrix beschreibt die in reliigons- und gemeindepädagogischen Bachelorstudiengängen zu erwerbenden Kompetenzen entlang von fünf inhaltlichen Kompetenzfeldern und orientiert sich dabei an den Kompetenzkategorien (Wissen - Fertigkeiten - Personale Kompetenz) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Diese Kompetenzmatrix ist Grundlage des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs „Religionspädagogik und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover, der gleichermaßen für eine Berufstätigkeit als DiakonIn bzw. GemeindepädagogIn und als SozialarbeiterIn qualifiziert.
Ziel der durchgeführten Untersuchung war es, Einsichten in die Studienmotivation und Berufserwartungen von Studienanfängern und -anfängerinnen der Evangelischen Religionspädagogik / Gemeindepädagogik zu erhalten. Heute bieten acht (Fach-) Hochschulen einen grundständigen, also in vollem Umfang berufsqualifizierenden Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik an, der zum kirchlichen Beruf einer Gemeindepädagogin oder eines Gemeindepädagogen bzw. eines Diakons oder einer Diakonin führen kann. Sechs dieser Studiengänge sehen heute eine Kombinationsmöglichkeit mit dem Studium der Sozialen Arbeit vor, die auch die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin ermöglicht. Inwieweit sich dies auch auf die Wahl des Studienfachs Religions- und Gemeindepädagogik und auf die Studienmotivation auswirkt, war Gegenstand einer im Wintersemester 2011/12 durchgeführten Untersuchung. Warum entscheiden sich heute (zumeist) junge Menschen für ein religions- und gemeindepädagogisches Studium und welche Vorstellungen über ihre spätere Berufspraxis haben sie? Welche Rolle spielt für die Studienfachentscheidung die Möglichkeit des Erwerbs einer doppelten Qualifikation, die nicht notwendigerweise in eine spätere kirchliche Berufstätigkeit führen muss, sondern auch für den Bereich sozialer Arbeit in staatlichen Einrichtungen und bei freien Trägern qualifiziert? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten, wurden in einer Fragebogen-Erhebung die Studienanfänger und -anfängerinnen an acht Hochschulstandorten (Berlin, Bochum, Freiburg, Hannover, Kassel, Ludwigsburg, Moritzburg, Nürnberg) befragt. 221 von insgesamt 250 Studierenden im ersten Fachsemester beteiligten sich daran (88,4%).
An acht deutschen Hochschulen besteht heute die Möglichkeit, einen grundständigen Bachelorstudiengang Evangelische Religions- bzw. Gemeindepädagogik zu absolvieren, der je nach landeskirchlicher Tradition die kirchliche Berufsanerkennung als Diakon/in bzw. Gemeindepädagoge/-pädagogin ermöglicht. An fünf Standorten kann diese Qualifikation mit einem zweiten Abschluss in Sozialer Arbeit verbunden werden, der zu einer staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge führt. Welche Erfahrungen machen Studierende im Laufe eines Studiums der Religions- und Gemeindepädagogik? Wie gut fühlen sie sich durch das Studium auf eine anschließende eigenständige Berufstätigkeit vorbereitet? Welche Vorstellungen haben sie von den Arbeitsfeldern und Aufgabenbereichen in denen sie später arbeiten wollen? Um Antwort auf diese Fragen zu erhalten wurden die Studierenden zum Ende ihres Studiums befragt. Der vorliegende Bericht fasst zentrale Ergebnisse für den Studienstandort Hannover zusammen und vergleicht diese mit jenen anderer Hochschulstandorte.