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Der vorliegende Artikel analysiert sowohl das in der Entwicklung stehende Projekt, die Digitalisierung von Herbarbelegen, als auch den dafür vorhandenen Markt. Bei der Produktanalyse wird das Kernprodukt in die 3 Einzelprodukte gegliedert und diese in Funktion und Zusammensetzung näher erklärt. Besonderen Wert wird hier auf die bisher angefallenen Entwicklungskosten gelegt, da sie die Basis für die Kalkulation der Umsatzanalyse bilden. Die Marktanalyse besteht aus einer genauen Analyse des deutschen Marktes sowie einer gröberen des europäischen- und des Weltmarktes. Die anschließend durchge-führte Umsatzanalyse basiert auf den Daten aus der Produktanalyse und der recherchierten Märkten. Ziel hiervon ist es, erste Vorstellungen eines möglichen Umsatzes auf dem deutschen, europäischen und weltweiten Markt zu erstellen.
Die vorliegende Arbeit ermittelt die Ist-Kosten für den Prozess der Herbarbeleg Digitalisierung im Botanischen Garten/ Botanischen Museum in Berlin-Dahlem. Dabei werden die Kosten durch drei verschiedene Vorgehensweisen aufgezeigt. Die erste Vorgehensweise ermittelt die Kosten für die Digitalisierung anhand der Gesamtaufwendungen im Botanischen Garten/ Botanischen Museum. In dieser Betrachtung werden die Kosten abgegrenzt, die nur der Digitalisierung zuzuordnen sind. Eine weitere Methode erfasst alle Einzelkosten die für die Digitalisierung von Herbarbelegen anfallen und stellt abschließend die Gesamtkosten für die Digitalisierung dar. Als weitere Vorgehensweise zur Kostenbestimmung wurde eine Projektbetrachtung gewählt. In dieser sind die Digitalisierungskosten anhand eines durchgeführten Projektes im Botanischen Garten/ Botanischen Museum veranschaulicht.
Das vorliegende Forschungspapier dokumentiert die Geschäftsprozesse des Botanischen Gartens/ Botanischen Museums in Berlin-Dahlem, die im Zusam-menhang mit der Digitalisierung von Herbarbelegen stehen. Eine beteiligte Organisationseinheit im Botanischen Garten/ Botanischen Mu-seum ist die Abteilung I C Herbar, das für die Verwaltung und Lagerung der Herbarbelege zuständig ist. Die Abteilung III B Biodiversitätsinformatik bearbei-tet die digitalisierten Herbarbelege weiter. Die zahlreich identifizierten Geschäftsprozesse werden zunächst in einem Wertschöpfungskettendiagramm als Einstiegs- und Überblicksmodell verdichtet. Anschließend werden die Geschäftsprozesse im Einzelnen beschrieben und mit ARIS, d. h. zusätzlich durch Software- Unterstützung, modelliert, um eine späte-re Optimierung hinsichtlich Abläufe und Kosten zu ermöglichen.
Das Forschungspapier entwirft ein Soll-Prozessmuster für die Verwaltung von Herbarbelegen im Botanischen Garten/ Botanischen Museum in Berlin-Dahlem im Rahmen des Forschungsvorhabens "Herbar Digital". Ausgangspunkt für die Erstellung des Soll- Modells sind die bereits dokumentierten Geschäftsprozesse. Die bestehenden Prozesse werden an die Ausbaustufe 1 von Herbar Digital angepasst, um die Kosten für die Digitalisierung eines Herbarbeleges zu senken. Als Grundlage für die Optimierung der Geschäftsprozesse dient die Kanban- Methode zur Ablaufsteuerung. Die Untersuchung des Wertschöpfungskettendiagramms zeigt, dass eingehende Pflanzen nach Montage im General Herbar eingelagert werden. Bei Bedarf werden die Belege zur Digitalisierung hervorgeholt, um danach wieder eingelagert oder verliehen zu werden. Werden neue Herbarbelege ohne vorherige Einlagerung digitalisiert, lassen sich Einfrier-, Ein- und Auslagerungstätigkeiten sowie Wegezeiten einsparen. Aus diesem Optimierungspotential resultiert die Soll- Modellierung der Hauptprozesse "Eingang bearbeiten" und "Herbarbeleg digitalisieren" sowie deren unterstützende Prozesse. Anschließend wird das Optimierungspotential quantifiziert. Es zeigt sich, dass 1,2 Arbeitsstellen eingespart werden können.
Die vorliegende Arbeit untersucht den möglichen Einsatz kommerzieller Software im Projekt Herbar Digital. Dabei werden zwei Kategorien unterschieden: OCR-Software und Barcodesoftware. Von der ersten Kategorie gibt es eine Vielzahl käuflicher Programme auf dem Markt sowie auch einige kostenlose Freewareprogramme. Die Qualität ist jedoch sehr unterschiedlich, insbesondere fallen die Freewareprogramme stark ab. Es kristallisieren sich vier hochqualitative Programme heraus, die genau untersucht werden. Von diesen eignen sich zwei für das Projekt, wobei Omnipage 16 der Vorzug gegeben wird. In der Kategorie der Barcodesoftware fiel die Wahl auf QS-Barcode 4.0, da sich OCR-Programme für das Lesen von Barcodes als ungeeignet erwiesen. Die anfängliche Erkennungsrate von 90% konnte durch eigene Verfahren zur Bildvorverarbeitung auf 100% gesteigert werden.
Entwicklung und Untersuchung von Erkennungssoftware für den Einsatz im Projekt Herbar Digital
(2009)
Kommerzielle OCR-Programme sind nicht in der Lage kursiv geschriebene Handschriften zu lesen. Deshalb wurde in der vorliegenden Arbeit ein Verfahren entwickelt, um kursive handgeschriebene Buchstaben zu erkennen und darüber hinaus auch deren Schreiber zu bestimmen. Dazu muss der statische Buchstabe in eine dynamische Form gebracht werden. Dies geschieht mit dem Modell einer trägen Kugel, die durch den Schriftzug rollt. Über den Schreiber kann evtl. der Name des Entdeckers einer Pflanze bestimmt werden. Bei dieser Offline-Schreibererkennung werden verschiedene Verfahren wie die Nachbildung der Schreiblinie einzelner Buchstaben durch z.B. Legendre-Polynome verwendet. Bei Verwendung nur eines Buchstabens der Schreiber wird eine Erkennungsrate von bis zu 80% erreicht.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Ansatz und der Bewertung originärer immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Es handelt sich hierbei um die Untersuchung der Frage, ob die Verpflichtung zur Aktivierung oben genannter Vermögensgegenstände die Aussagekraft eines Jahresabschlusses nach HGB erhöht. Während die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) den Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände – unabhängig davon, ob sie entgeltlich erworben oder selbst erstellt wurden – schon lange vorsehen, hat sich der Gesetzgeber in Deutschland im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nun auch dazu entschlossen, das HGB-Bilanzrecht u. a. in diesem Punkt den IFRS anzupassen und das bisher in § 248 Abs. 2 HGB kodifizierte Aktivierungsverbot aufzuheben. Der vom Bundesministerium der Justiz am 21. Mai 2008 veröffentlichte Gesetzentwurf dient als Grundlage der Untersuchung. Die einzelnen geplanten Änderungen wurden ausführlich betrachtet und werden je nach Bedeutung für den Ansatz und die Bewertung – mehr oder weniger stark – diskutiert. Wie sich im Verlauf dieser Arbeit zeigen wird, ist davon auszugehen, dass die zukünftig für originäre immaterielle Vermögensgegenstände geltende Aktivierungspflicht auf Grund der zu erbringenden Nachweise – ebenso wie nach IFRS – als faktisches Wahlrecht betrachtet werden kann. Somit hätte die Aufhebung des § 248 Abs. 2 HGB nur geringe Auswirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmen. Wenn allerdings die Möglichkeit der Aktivierung in Anspruch genommen wird und relevante Angaben im Anhang gemacht werden, ist eine Erhöhung des Informationsgehaltes eines Jahresabschlusses zweifellos gegeben.