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Dieser hier um die Einleitung ergänzte Text ist zuerst in leicht gekürzter Fassung im Ifo-Schnelldienst 17/2010 in München erschienen; ebenso unter: http://www.brainlogs.de/Geschlechtsverwirrung und unter http://www.streitbar.eu sowie unter http://www.odww.de/Hochschulpolitik. Der Autor geht der Frage nach, ob Frauenquoten ein legitimes Instrument zur Durchsetzung der Gleichberechtigung sind.
In der vorliegenden Arbeit wird auf eine per Gesetz vorgeschriebene Frauenquote in Deutschland eingegangen. Im Fokus steht die Frage, ob Frauendiskriminierung durch eine solche Vorschrift tatsächlich bekämpft werden kann oder ob vielmehr die Männer diskriminiert würden. Zudem werden mögliche Unterschiede in den Führungsstilen zwischen Frauen und Männern untersucht sowie einige bereits vorhandene Frauenquoten in Politik und Wirtschaft vorgestellt.
Trotz der vielfältigen Bemühungen ist auch in Niedersachsen der Anteil von Professorinnen an Fachhochschulen - insbesondere in technisch orientierten Studiengängen - noch sehr gering. Deshalb wird das Ziel, den Frauenanteil bei den Professuren zu steigern, auch weiterhin intensiv verfolgt. Das Forschungsprojekt „Verbesserung der Chancen potenzieller Professorinnen“ will dazu einen Beitrag leisten. Auf der Basis des Projektes „PROfessur“ und in enger Kooperation mit diesem soll in dem Forschungsprojekt eine empirische Erhebung durchgeführt werden. Diese hat das Ziel, durch eine Befragung von potenziellen Professorinnen zu ermitteln, welche Unterstützungen diese Zielgruppe benötigt, um zukünftig ihre Erfolgschancen bei Berufungsverfahren zu erhöhen. Aus den Ergebnissen dieser Bedarfsanalyse können dann erste konkrete Ansätze und Maßnahmen zur Verbesserung der Erfolgschancen potenzieller Professorinnen für niedersächsische Fachhochschulen abgeleitet werden.
Es gilt nicht nur für die Frauen aus den Fesseln der Liebe und die Liebe aus den Fesseln der Familie, sondern auch die Humanität, d.h. die Regelung menschlicher Belange, sowie die Geschlechtersolidarität aus den Fesseln von Familie zu befreien. Um der Konstitution der Selbstverständlichkeit von Familie auf die Spur zu kommen, geht die Autorin zurück bis ins 18. Jahrhundert und analysiert bürgerliche und sozialistische Ansätze aus Theorie, Politik und Literatur: Was gewannen Frauen, als sie sich auf die jeweilige Familienform einließen, und was versperrten sie sich dadurch? Welche geschlechtsspezifische Funktion kam dabei Liebe als einem Hauptmotiv für Eheschließung und Familiengründung zu? An Hand eimer qualitativen Studie wird abschließend vorgeführt, inwiefern die unterschiedlichen Liebeskonstruktionen von Frauen (und Männern) heute zur Reproduktion der Geschlechterverhältnisse beitragen.
Die Frauenbewegung vor 1918 war ein Bestandteil der emanzipativen Kräfte der Gesellschaft, die sich gegen die Ständegesellschaft richtete. Diese zerfiel im I. Weltkrieg und stürzte durch die Novemberrevolution von 1918. Die Gründung der Weimarer Republik brachte das allgemeine und gleiche Wahlrecht sowie gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen.
Die zweite Welle der Frauenbewegung ab 1968 wurde zu einer Wiederholung der ersten, aber wegen schon bestehender Gleichberechtigung insgesamt als bloße Farce. Mit der dritten Welle der Frauenbewgung, beginnend mit der Weltfrauenkonferenz in Beijing (1995) setzte sich eine rein macht- und verteilungspolitisch inspirierte, ideologisch begründete Politik der Frauenprivilegierung mittels der Diskriminierung von Männern durch, die bisher ungebrochen ist. Eine solche Politik ist deshalb entgegen der subjektiven Selbstwahrnehmung objektiv eine rechte Politik, was aber von den Parteien der politischen Linken (im weitesten Sinne) verkannt wird.