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Für die Praxis der Sozialen Arbeit wird eine Technik vorgestellt, mit der zum einem psychische, soziale und auch körperliche (leibliche) Phänomene betrachtet und damit diagnostiziert werden und Interventionen entwickelt werden können. Hierbei wird auf biopsychosoziale Modelle zurückgegriffen. Die hier vorgestellte Technik (PDI) wird theoretisch verortet. Die Anwendung erfolgt mit den Phasen Anamnese, subjektive Einschätzung, Kontext und Veränderung.
In der Sozialen Arbeit und Gesundheitsfürsorge fokussieren frühe Präventions- und Hilfsangebote nach wie vor die sogenannte primäre Dyade, also die Beziehung zwischen Mutter und Kind. Väter werden oft außer Acht gelassen, obwohl sie das Familienleben und die Entwicklung des Kindes positiv wie negativ beeinflussen können und in der Erziehung heute präsenter sind als es in früheren Generationen der Fall war. Aus unterschiedlichen Perspektiven geht dieses Buch der Frage nach, mit welchen Angeboten, Erfolgsaussichten, Risiken und Nebenwirkungen (belastete) Väter unterstützt und angesprochen werden können.
Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens SchuLae bildet die angestrebte flächendeckende Einführung institutioneller Schutzkonzepte in pädagogischen Kontexten. Im Zuge eines durch Schutzkonzepte in Gang gesetzten Organisationsentwicklungsprozesses sollen Orte des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche zu Schutz- und Kompetenzorten werden. Ob Schutzkonzepte tatsächlich zu einem Rückgang von Viktimisierungserfahrungen und einer erhöhten Bereitschaft zur Hilfe(suche) führen, wurde bislang nicht empirisch erfasst. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbund „SchuLae – Entwicklung und Wirkung von Schutzkonzepten in Schulen im Längsschnitt“ des Deutschen Jugendinstituts und der Hochschule Hannover untersucht daher die Wirksamkeit schulischer Schutzkonzepte sowohl quantitativ als auch qualitativ im Längsschnitt und fokussiert dabei die Perspektiven von Schüler*innen.
Hospizarbeit und ihre Öffentlichkeitsarbeit im Blick auf junge Menschen. Ein Forschungsprojekt
(2023)
Den Hospizgedanken in die Mitte der Gesellschaft zu tragen ist eine der Kernaufgaben der Hospizarbeit. Dafür ist eine aktive, engagierte und lebendige Öffentlichkeitsarbeit notwendig, die ihren Inhalt genauso aktiv im Blick hat, wie ihre Zielgruppe. Wie kann diese gestaltet werden und wie kann es gelingen, Menschen und insbesondere auch jüngere Menschen für das Ehrenamt in der Hospizarbeit zu gewinnen? Wie können junge Menschen die Hospizarbeit mitgestalten, unterstützen und verändern?
Ziel der Online-Umfrage war es, zunächst einen Überblick über die (Alters-) Strukturen des Haupt- sowie Ehrenamts zu gewinnen. Des Weiteren wurde untersucht, ob das Engagement junger Menschen im hospizlichen Ehrenamt gewünscht ist, wie dieses bisher wahrgenommen wird und welche Hoffnungen, aber auch Bedenken gegenüber jungem Ehrenamt geäußert werden.
Darüber hinaus diente die Umfrage dazu, einen Überblick über bereits bestehende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen sowie speziell bezogen auf die Zielgruppe zu erlangen. Zusätzlich ließen sich dadurch (neue) Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit in und für die (niedersächsische) Hospizlandschaft zusammentragen.
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen.
Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will.
Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden.
Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren.
Theoretischer Hintergrund: 45,5 Millionen Personen hielten sich im Jahr 2022 regelmäßig in Betrieben oder Unternehmen auf. Ein Arbeitsplatz kann neben einem Einkommen und psychosozialen Ressourcen auch Stress und eine gesundheitliche Belastung bedeuten. Gleichzeitig bietet die Arbeitswelt jedoch auch gute Voraussetzungen für die Anwendung vorbeugender Maßnahmen zur Gesunderhaltung.
Ziel: In dieser Arbeit besteht das Erkenntnisinteresse darin, die betriebliche Situation und die Unternehmenseinstellungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zu untersuchen sowie die Beweggründe für die Teilnahme an Interventionen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zu ermitteln.
Methode: Fünf Mitarbeitende des BGMs aus Unternehmen diverser Branchen und verschiedener Regionen Deutschlands wurden mittels eines semistrukturierten Leitfadens befragt. Weiter wurde eine Online-Umfrage von Arbeitnehmer*innen zu ihrem Teilnahmeverhalten befragt. Die Auswertung der qualitativen Daten entspricht der Inhaltsanalyse nach Mayring. Für die quantitativen Ergebnisse wurden deskriptive Statistiken erstellt sowie Korrelationsanalysen durchgeführt.
Ergebnisse: Selbst wenn das Angebot der gewünschten BGF-Maßnahme den Erwartungen entspricht, variiert die Teilnahme der Arbeitnehmer*innen je nach Angebot zwischen 15,4 % und 100,0 %. Neben der Thematik wird beispielsweise als wichtig empfunden, dass BGF-Angebote während der Arbeitszeit stattfinden, die Wegstrecke möglichst kurz ist, die Kosten komplett übernommen werden und die Angebote über möglichst viele Kanäle beworben werden. Der Einsatz einer/s Arbeitgeber*in zur Entstigmatisierung von psychischer Gesundheit oder Hilfegesuchen wird positiv bewertet, während der Einfluss der Einstellung von Führungskräften und Kolleg*innen als weniger stark angesehen wird. Es konnten signifikante Unterschiede ermittelt werden.
Schlussfolgerung: Es bedarf einer vertiefenden Einbindung von Führungsebenen sowie einer Reflexion des Verständnisses von BGM und den damit zusammenhängenden Absichten, um dieses in einem Unternehmen voranzubringen. Insbesondere große Unternehmen müssen sich hierfür der Komplexität ihrer Angestellten und deren Bedürfnisse bewusstwerden. Kleinere Unternehmen sollten gezielte Angebote in direkter Rücksprache gestalten.
In der detaillierten Beschäftigung mit Quellen der Sozialen Arbeit zur Entstehung der Supervision in den 1960er Jahren legt dieser Beitrag den Fokus auf die auch in der sozialpädagogischen Geschichtsschreibung weithin unterdrückten religiösen Hintergründe. In der Beschäftigung mit den Rahmenbedingungen der Supervisionsausbildung an der katholischen Akademie für Jugendfragen in Münster kann gezeigt werden, wie eng katholische Milieus und Ethiken mit der Entstehung von Supervision im nordwestdeutschen Raum verbunden waren und was das für das frühe Verständnis von Supervision und ihre weitere Entwicklung bedeutete.
Hintergrund: In Anbetracht aller Entwicklungen der Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung seit der Ottawa Charta (1986) baute sich im Sinne des dritten Ziels „Vermitteln und Vernetzen“ die Vernetzung der Akteur_innen im Kontext der Gesundheit in unterschiedlichen Settings und somit auch an Hochschulen stetig aus. So entstanden neben dem bundesweiten Arbeitskreises Gesundheitsfördernder Hochschulen (AGH) vor allem seit dem Präventionsgesetz im Jahre 2015 auf regionaler Ebene unterschiedliche Netzwerke zur Gesundheitsförderung an Hochschulen. Elementares Ziel der regionalen, aber auch überregionalen Netzwerke ist die Vernetzung der Akteur_innen des betrieblichen und studentischen Gesundheitsmanagements aus den unterschiedlichen Hochschulen Deutschlands und die dadurch verbesserte Förderung der Gesundheit von Studierenden (2.9 Millionen) und Beschäftigten (760.000) an Hochschulen. Zur in dieser Arbeit spezifisch betrachteten regionalen Netzwerkarbeit zur Gesundheitsförderung an Hochschulen und deren Vorgehensweisen liegen noch keine empirischen Befunde vor.
Ziel der Erhebung: Ziel der qualitativen Erhebung war die Identifikation der Vorgehensweisen der regionalen Netzwerke zur Gesundheitsförderung an Hochschulen, wobei die Netzwerke in ihren dynamischen Prozessen und Strukturen als multikomplexe Kommunikationssysteme verstanden werden. Weitere Forschungsfragen beschäftigten sich mit der Bedeutung der Evaluation und den Nachhaltigkeitsstrategien der Netzwerke.
Methodik: Mit Hilfe eines qualitativen leitfadengestützten Vorgehens wurden Vertreter_innen von insgesamt sieben der acht regionalen Netzwerke zur Gesundheitsförderung an Hochschulen im Rahmen eines digitalen Interviews befragt. Als Auswertungsmethode wurde die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring (2015) genutzt.
Ergebnisse: Regionale Netzwerke zur Gesundheitsförderung zeichnen sich durch komplexe Kommunikations- und Arbeitsstrukturen aus. Durch niedrigschwellige und partizipative Arbeitsweisen, z. B. durch die Planung und Durchführung der Netzwerktreffen mit den Mitgliedshochschulen, ergeben sich für die im Fokus stehenden interdisziplinären Akteur_innen unterschiedliche Chancen und Synergieeffekte zur Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung. Trotz einiger Überschneidungen agieren die untersuchten regionalen Netzwerke in zentralen Aspekten nicht einheitlich, sondern gestalten die Arbeit abhängig von den gegebenen Strukturen individuell.
Schlussfolgerungen: Regionale Netzwerke zur Gesundheitsförderung an Hochschulen sind dynamische, partizipative und interdisziplinäre Kommunikations- und Arbeitssysteme in denen etablierte Mechanismen der Netzwerkarbeit und Gesundheitsförderung (z. B. Partizipation) dem offenen, innovativen und agilen Charakter eines Netzwerks gegenüberstehen. In diesem Kontinuum nehmen die regionalen Netzwerke gemeinsam mit den Mitgliedern dynamische Entwicklungen wahr und entwickeln zukunftsfähige Lösungen für die Gesundheitsförderung an deutschen Hochschulen.
Junge Menschen of Color sind von Kriminalisierung betroffen. Dieser Artikel widmet sich der Frage, wie die Soziale Arbeit im Kontext institutioneller Fremdunterbringung durch die Ubiquität von nationalen Grenzen und durch Polizeipraktiken gerahmt wird. Es wird empirisch nachgezeichnet, dass Racial Profiling sich über ritualhafte Wiederholungen manifestiert. Es zeigt sich, dass der formale Charakter der sog. gefährlichen, als kriminogen klassifizierten Orte über informelle Polizeipraktiken auf Organisationen der Jugendhilfe übertragen wird.
Mein Beitrag versucht, die philosophischen und geschichtlichen Hintergründe eines zentralen Begriffs bei Saul D. Alinsky neu auszuleuchten, dem Begriff des Ressentiments. Alinsky, der Begründer des Community Organizing, hat bei der Organisation von Bürgergruppen versucht, vorhandene Ressentiments aufzulösen, indem er die zugrundeliegende Diskriminierungen artikulierbar macht, sie in politische Forderungen verwandelt, die schließlich in Verhandlungen umgesetzt werden. Er sah darin auch ein Verfahren, die Menschen vor falschen Agitatoren zu schützen.
Die Sozialarbeiterin Yildiz Sahinde Demirer hat mit anderen Frauen das Projekt „Erzählcafés für geflüchtete Frauen“ in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (2018 bis 2021) konzipiert und umgesetzt. In fünf Stadtteilen konnten sich die Frauen regelmäßig treffen und austauschen, sich beteiligen und kamen zu Wort. Ihre Arbeit bezeichnet Demirer als Gemeinwesenarbeit mit politischen und feministischen Schwerpunkten. Die wissenschaftliche Begleitung durch Rebecca Hassan und Joachim Romppel von der Hochschule Hannover führte zur Dokumentation und Auswertung des Modellprojekts. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte das Projekt. Bemerkenswert sind die Erfolge dieser nonformalen Bildungsarbeit.
Ist der Trend der Gemeinwesendiakonie in der kirchlich-diakonischen Landschaft in Deutschland vergleichbar mit der bewährten Praxis der kommunalen Diakonie in der Schweiz? Kann die Resonanztheorie Hartmut Rosas für die Diakoniewissenschaft fruchtbar gemacht werden? Welche Einsichten für diakonisches Handeln kommen Studierenden beim Wandern und Jodeln? Antworten auf diese und viele weitere Fragen suchten Studierende und Lehrende von der Hochschule Hannover und von der Universität Bern gemeinsam in den Schweizer Bergen. Die Ergebnisse dieses ungewöhnlichen Seminars sind in diesem Sammelband dokumentiert.
Der Forschungsbericht bietet die Auswertung studentischer Seminarportfolios der Lehrveranstaltung „Biblische Theologie“ im Studiengang Religionspädagogik und Soziale Arbeit an der Hochschule Hannover. Diese Portfolioanalyse ist eine Teilstudie aus dem Gesamtprojekt „Untersuchung bibelhermeneutischer Prozesse im Rahmen angewandter Wissenschaften“, das von 2016-2021 mit zwei Kohorten des Studiengangs von einem interdisziplinären Forschungsteam an der Fakultät V der Hochschule Hannover durchgeführt wurde. Das Forschungsinteresse zielt darauf, Veränderungen des Grundverständnisses der Bibel bei Studierenden der Religionspädagogik und der Sozialen Arbeit zu beschreiben. Arbeitsergebnisse aus 32 Portfolios werden mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. Im Ergebnis können bei den meisten Studierenden Veränderungen des intuitiven Grundverständnisses beschrieben und kategorisiert werden. Bibelhermeneutische Prozesse im Studium verlaufen einerseits individuell, andererseits werden auch Entwicklungstendenzen in der untersuchten Gruppe erkennbar. Das Gesamtergebnis wird in ein Theoriekonzept bibelhermeneutischer Kompetenz eingeordnet. Daneben werden weitere fachliche und persönliche Kompetenzentwicklungen der Studierenden dargestellt.
Der Heilberuf Pflege mit seinem am Zentralwert Gesundheit ausgerichteten gesellschaftlichen Mandat ist mit definierten Vorbehaltsaufgaben betraut und gesetzlich legitimiert. Pflegefachpersonen als Vertreter*innen der Berufsgruppe obliegt eine spezifische professionelle Verantwortung. Um ihrem gesetzlich definierten Auftrag in beruflicher Autonomie und Eigenverantwortung verlässlich zu entsprechen, verpflichten sich Pflegefachpersonen einem gemeinsam konsentierten und verbindlichen Berufsethos, das über Landesgrenzen hinaus weltweit akzeptiert ist: Der ICN-Ethikkodex ist international für 20 Mio. Pflegefachpersonen gültig und von den nationalen Kammern oder berufsständischen Vertretungen in 130 Ländern ratifiziert. Gesellschaftliche Entwicklungen und daran gebundene Innovations- und Transformationsbedarfe in der Pflege machen auch in Deutschland die dauerhafte Etablierung von Pflegekammern unausweichlich. Das Fehlen einer berufsständischen Vertretung der Pflege im Bereich der sozialrechtlichen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens stellt ein Risiko für die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der Bevölkerung dar. Die Aufgaben von Pflegekammern werden hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz und ihres professionsethischen Auftrags in Anlehnung an den Ethikkodex des International Council of Nurses (ICN) erläutert.
Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten haben mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 in vielen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtliche Grundlage bekommen. Sexualisierte Gewalt ist dabei eine spezifische Herausforderung, die entsprechende Kompetenzen, Qualifikationen und Strukturen erfordert. Dem Jugendamt kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Hochproblematische Fallverläufe haben zuletzt verdeutlicht, dass diese Schlüsselfunktion einer kritischen Überprüfung und systematischen Stärkung bedarf. Es gilt insbesondere, die Themen Qualifizierung, Hilfeplanung und Schutzkonzepte zu fokussieren. Erforderlich sind praxisnahe und bedarfsgerechte Wissensbestände, eine Stärkung der professionellen Handlungskompetenz, die Weiterentwicklung organisationaler Strukturen sowie die Etablierung eigenständiger Qualitätsstandards. Das Verbundvorhaben „Fokus Jugendamt – Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten im Kontext sexualisierte Gewalt (FokusJA)“ greift diese Desiderate mit einem Forschungs- und Transferansatz auf.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Strafvollzug dem sogenannten Trennungsprinzip. Das bedeutet, männliche und weibliche Gefangene werden getrennt voneinander in gesonderten Anstalten bzw. Abteilungen untergebracht. Gerechtfertigt wird das sogenannte Trennungsprinzip durch den grundrechtlichen Schutz des Intim- und Sexualbereichs. Das Gefängnis ist somit eine nach Geschlecht differenzierte totale Institution. Zugleich ist es eine Institution sozialer Kontrolle und in kaum einem anderen Feld halten sich Geschlechterstereotypien und Zuschreibungen von Geschlechterdifferenz so hartnäckig wie im Bereich sozialer Kontrolle. Für die Strafvollzugswissenschaften bringt dies die Herausforderung mit sich, in der Forschung Geschlechterdifferenz nicht als Vorannahme zu unterstellen und immer wieder zu reproduzieren, indem Frauen und Männer betrachtet werden, sondern geschlechtertheoretische Perspektiven einzunehmen und Geschlecht als komplexe Kategorie zu fassen, die verschiedene Dimensionen aufweist. Durch diese geschlechtertheoretischen Perspektivwechsel und -verschiebungen werden Ausblendungen in der Strafvollzugswissenschaft sichtbar, die im Folgenden systematisch betrachtet werden. Dem Beitrag liegt die These zugrunde, dass der Strafvollzug nicht nur nach Geschlechtern getrennt organisiert ist, sondern dass Gefängnisse als totale Institutionen Konstruktionen von Geschlecht und Geschlechterdifferenz hervorbringen. Um der These nachzugehen, werden in einem ersten Schritt kurz die rechtlichen Regelungen und die Vollzugsgestaltung dargelegt. Vor diesem Hintergrund werden die Dimensionen der Kategorie Geschlecht mit Bezug auf ausgewählte Ergebnisse in der Strafvollzugswissenschaft vorgestellt, um dann in einem Ausblick die geschlechtertheoretischen Herausforderungen für die Strafvollzugswissenschaft zu benennen.
Der Artikel bespricht den ersten Teil des Tagungsbands "Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit nach dem Ende des Nationalsozialismus". Der Band wurde von Ralph-Christian Amthor, Carola Kuhlmann und Birgit Bender-Junker herausgegeben und enthält 19 Beiträge. Er beschäftigt sich mit der bisher wenig erforschten Nachkriegs- und Übergangszeit nach dem zweiten Weltkrieg in Bezug auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit.
Der Artikel bespricht den zweiten Teil des Tagungsbands "Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit nach dem Ende des Nationalsozialismus". Der Band wurde von Ralph-Christian Amthor, Carola Kuhlmann und Birgit Bender-Junker herausgegeben und enthält 17 Beiträge. Er beschäftigt sich mit der bisher wenig erforschten Nachkriegs- und Übergangszeit nach dem zweiten Weltkrieg in Bezug auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit.