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Der Heilberuf Pflege mit seinem am Zentralwert Gesundheit ausgerichteten gesellschaftlichen Mandat ist mit definierten Vorbehaltsaufgaben betraut und gesetzlich legitimiert. Pflegefachpersonen als Vertreter*innen der Berufsgruppe obliegt eine spezifische professionelle Verantwortung. Um ihrem gesetzlich definierten Auftrag in beruflicher Autonomie und Eigenverantwortung verlässlich zu entsprechen, verpflichten sich Pflegefachpersonen einem gemeinsam konsentierten und verbindlichen Berufsethos, das über Landesgrenzen hinaus weltweit akzeptiert ist: Der ICN-Ethikkodex ist international für 20 Mio. Pflegefachpersonen gültig und von den nationalen Kammern oder berufsständischen Vertretungen in 130 Ländern ratifiziert. Gesellschaftliche Entwicklungen und daran gebundene Innovations- und Transformationsbedarfe in der Pflege machen auch in Deutschland die dauerhafte Etablierung von Pflegekammern unausweichlich. Das Fehlen einer berufsständischen Vertretung der Pflege im Bereich der sozialrechtlichen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens stellt ein Risiko für die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der Bevölkerung dar. Die Aufgaben von Pflegekammern werden hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz und ihres professionsethischen Auftrags in Anlehnung an den Ethikkodex des International Council of Nurses (ICN) erläutert.
Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten haben mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 in vielen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtliche Grundlage bekommen. Sexualisierte Gewalt ist dabei eine spezifische Herausforderung, die entsprechende Kompetenzen, Qualifikationen und Strukturen erfordert. Dem Jugendamt kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Hochproblematische Fallverläufe haben zuletzt verdeutlicht, dass diese Schlüsselfunktion einer kritischen Überprüfung und systematischen Stärkung bedarf. Es gilt insbesondere, die Themen Qualifizierung, Hilfeplanung und Schutzkonzepte zu fokussieren. Erforderlich sind praxisnahe und bedarfsgerechte Wissensbestände, eine Stärkung der professionellen Handlungskompetenz, die Weiterentwicklung organisationaler Strukturen sowie die Etablierung eigenständiger Qualitätsstandards. Das Verbundvorhaben „Fokus Jugendamt – Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten im Kontext sexualisierte Gewalt (FokusJA)“ greift diese Desiderate mit einem Forschungs- und Transferansatz auf.