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Dieser hier um die Einleitung ergänzte Text ist zuerst in leicht gekürzter Fassung im Ifo-Schnelldienst 17/2010 in München erschienen; ebenso unter: http://www.brainlogs.de/Geschlechtsverwirrung und unter http://www.streitbar.eu sowie unter http://www.odww.de/Hochschulpolitik. Der Autor geht der Frage nach, ob Frauenquoten ein legitimes Instrument zur Durchsetzung der Gleichberechtigung sind.
In der vorliegenden Arbeit wird auf eine per Gesetz vorgeschriebene Frauenquote in Deutschland eingegangen. Im Fokus steht die Frage, ob Frauendiskriminierung durch eine solche Vorschrift tatsächlich bekämpft werden kann oder ob vielmehr die Männer diskriminiert würden. Zudem werden mögliche Unterschiede in den Führungsstilen zwischen Frauen und Männern untersucht sowie einige bereits vorhandene Frauenquoten in Politik und Wirtschaft vorgestellt.
Gender und Diversity spielen in der Wirtschaft und Verwaltung eine große Rolle. Der Begriff Gender beschreibt das soziale Geschlecht. In unserer Wahrnehmung unterscheiden wir zwischen männlich und weiblich und ordnen entsprechende Attribute zu. Die Differenzierung geschieht auf individueller, interaktionaler und institutionaler Ebene und ist immer mit Wertungen versehen (Gender Orders). Dadurch kommt es zu Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten. Der Begriff „Diversity“ (Vielfalt) beschreibt die Vielfalt der Mitglieder (z.B. die Mitarbeitenden), der Bezugsgruppen (z.B. Geldgeber) und der Kunden einer Organisation bzw. eines Betriebes. Unterschieden werden Geschlecht, Kultur, Alter, Behinderung, familiäre Situation und sexuelle Orientierung. Ziel von Gender Mainstreaming und Diversity Management ist es, Chancengleichheit im Unternehmen bzw. in der Verwaltung zu schaffen. Chancengleichheit als personalpolitisches Ziel beinhaltet den Abbau von Diskriminierungen, gleiche Rechte und Chancen und Möglichkeiten sowie die sinnvolle Berücksichtigung und Einbeziehung der verschiedenen Mitarbeiter- und Kundengruppen. In dem folgenden Artikel werden Gender Mainstreaming und Diversity Management und deren Instrumente beschrieben. Eine Checkliste, Praxis und Fallbeispiele ermöglichen das Bearbeiten des Themas und die Umsetzung in die Praxis.
Die Frauenbewegung vor 1918 war ein Bestandteil der emanzipativen Kräfte der Gesellschaft, die sich gegen die Ständegesellschaft richtete. Diese zerfiel im I. Weltkrieg und stürzte durch die Novemberrevolution von 1918. Die Gründung der Weimarer Republik brachte das allgemeine und gleiche Wahlrecht sowie gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen.
Die zweite Welle der Frauenbewegung ab 1968 wurde zu einer Wiederholung der ersten, aber wegen schon bestehender Gleichberechtigung insgesamt als bloße Farce. Mit der dritten Welle der Frauenbewgung, beginnend mit der Weltfrauenkonferenz in Beijing (1995) setzte sich eine rein macht- und verteilungspolitisch inspirierte, ideologisch begründete Politik der Frauenprivilegierung mittels der Diskriminierung von Männern durch, die bisher ungebrochen ist. Eine solche Politik ist deshalb entgegen der subjektiven Selbstwahrnehmung objektiv eine rechte Politik, was aber von den Parteien der politischen Linken (im weitesten Sinne) verkannt wird.