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Mobile Kommunikationsgeräte wie Smartphones spielen eine wichtige Rolle für die Effizienzsteigerung, Verdichtung und Subjektivierung von Arbeit. Sie entgrenzen vielfach und haben Einfluss auf die Arbeitsorganisation wie auf Erschöpfung und Erholung. Gesetzliche Regelungen werden in Organisationen nicht umgesetzt oder passen nicht. Organisationen fällt es schwer, selbst Regelungen zu finden, weil zahlreiche Widersprüche bestehen. Dennoch ist es für Organisationen sowohl unter Wettbewerbsaspekten wie in Fragen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ratsam, Klärungsprozesse zu Erreichbarkeitszeiten durchzuführen. Beratung kann Aushandlungsprozesse unterstützen.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Die vorliegende Ausführung bezieht sich ausschließlich auf die, im Rahmen des Forschungsprojekts „Großtagespflegestellen in Niedersachsen“ durchgeführte, Hauptuntersuchung zur pädagogischen Qualität in sieben Großtagespflegestellen. Die Ergebnisse der darüber hinaus stattgefundenen schriftlichen Befragungen der kommunalen Träger werden nur im Kontext zu den untersuchten Betreuungssettings berücksichtigt. Neben der Datenerhebung mittels der Tagespflegeskala-R wurde im Anschluss an die Beobachtungen ein leitfadengestütztes Interview mit den anwesenden Kindertagespflegepersonen geführt. Weitere Informationen wurden aus Dokumenten wie Satzungen, Konzeption, Flyer und Internetauftritt gewonnen.
Die Ergebnisse werden in diesem Bericht in Form von sieben Thesen dargestellt. Die Erste These bezieht sich ausschließlich auf die Daten der TAS-R Untersuchung. Die Thesen zwei bis sieben wurden aus dem o.g. gesamten empirischen Material abgeleitet.
Als Instrument zur Erfassung der pädagogischen Qualität in den ausgewählten Großtagespflegestellen (GTPS) wurde die Tagespflegeskala-R (Tietze, Knobeloch, Gerszonowiec, 2011, überarbeitete Version) eingesetzt. Die TAS-R basiert auf der Family Day Care Rating Scale (FDCRS) von Harms, Cryer und Clifford (2003). Sie wurde bereits in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Studien genutzt und ist als internationales Instrument zur Erfassung von pädagogischer Qualität in Kindertagespflegestellen anerkannt.
Ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Romppel hat zwischen 1.8.2011 und 31.7.2014 die Betreuung von Kindern in der Großtagespflege untersucht.
Mit der Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB VIII zum 1. August 2013 besteht für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf individuelle Förderung. Der erwarteten wachsenden Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter 3 Jahren soll neben dem Krippenausbau auch mit einem Ausbau der Kindertagespflege, in Niedersachsen besonders auch der Großtagespflege, begegnet werden. Großtagespflegestellen sind rechtlich ein gleichwertiges Angebot zur Krippe. Die vorliegende Untersuchung in Niedersachsen geht zum einen der Frage nach, ob die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Großtagespflegestellen diesem Anspruch genügen kann. Mit der TAS-R, einem Beobachtungs- und Bewertungsverfahren werden ausgewählte Großtagespflegestellen beurteilt und mit strukturierten Interviews zu ihrer Arbeit befragt. Zudem wird die telefonische und schriftliche Befragung aller Jugendämter Niedersachsens zur Organisation der Fachberatung sowie zur Struktur der finanziellen und fachlichen Unterstützung der Großtagespflegestellen vor Ort vorgestellt. Die Ergebnisse und Empfehlungen für die Verantwortlichen verweisen auf Handlungsbedarf.
Die dargestellte Kompetenzmatrix beschreibt die in reliigons- und gemeindepädagogischen Bachelorstudiengängen zu erwerbenden Kompetenzen entlang von fünf inhaltlichen Kompetenzfeldern und orientiert sich dabei an den Kompetenzkategorien (Wissen - Fertigkeiten - Personale Kompetenz) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Diese Kompetenzmatrix ist Grundlage des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs „Religionspädagogik und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover, der gleichermaßen für eine Berufstätigkeit als DiakonIn bzw. GemeindepädagogIn und als SozialarbeiterIn qualifiziert.