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In der detaillierten Beschäftigung mit Quellen der Sozialen Arbeit zur Entstehung der Supervision in den 1960er Jahren legt dieser Beitrag den Fokus auf die auch in der sozialpädagogischen Geschichtsschreibung weithin unterdrückten religiösen Hintergründe. In der Beschäftigung mit den Rahmenbedingungen der Supervisionsausbildung an der katholischen Akademie für Jugendfragen in Münster kann gezeigt werden, wie eng katholische Milieus und Ethiken mit der Entstehung von Supervision im nordwestdeutschen Raum verbunden waren und was das für das frühe Verständnis von Supervision und ihre weitere Entwicklung bedeutete.
Hospizarbeit und ihre Öffentlichkeitsarbeit im Blick auf junge Menschen. Ein Forschungsprojekt
(2023)
Den Hospizgedanken in die Mitte der Gesellschaft zu tragen ist eine der Kernaufgaben der Hospizarbeit. Dafür ist eine aktive, engagierte und lebendige Öffentlichkeitsarbeit notwendig, die ihren Inhalt genauso aktiv im Blick hat, wie ihre Zielgruppe. Wie kann diese gestaltet werden und wie kann es gelingen, Menschen und insbesondere auch jüngere Menschen für das Ehrenamt in der Hospizarbeit zu gewinnen? Wie können junge Menschen die Hospizarbeit mitgestalten, unterstützen und verändern?
Ziel der Online-Umfrage war es, zunächst einen Überblick über die (Alters-) Strukturen des Haupt- sowie Ehrenamts zu gewinnen. Des Weiteren wurde untersucht, ob das Engagement junger Menschen im hospizlichen Ehrenamt gewünscht ist, wie dieses bisher wahrgenommen wird und welche Hoffnungen, aber auch Bedenken gegenüber jungem Ehrenamt geäußert werden.
Darüber hinaus diente die Umfrage dazu, einen Überblick über bereits bestehende Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Allgemeinen sowie speziell bezogen auf die Zielgruppe zu erlangen. Zusätzlich ließen sich dadurch (neue) Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit in und für die (niedersächsische) Hospizlandschaft zusammentragen.
In diesem Kapitel steht die frühe Kindheit (ab der Geburt bis etwa zum dritten Geburtstag) im Fokus. In dieser ganz frühen Phase der Kindheit - die damit ja auch die Phase der nun erst entstehenden neuen Familie ist - sind es oft weniger die Kinder, welche außergewöhnliche Schwierigkeiten und Herausforderungen stemmen müssen und deswegen Gast in den Beratungseinrichtungen sind, sondern eher die Eltern bzw. das gesamte neue familiäre System. Diesem Umstand sollte in der Beratungssituation natürlich Rechnung getragen werden und daher stehen hier auch insbesondere die neu gewordenen Eltern und ihr Erleben der Situation im Mittelpunkt.
Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen.
Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will.
Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden.
Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren.
Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens SchuLae bildet die angestrebte flächendeckende Einführung institutioneller Schutzkonzepte in pädagogischen Kontexten. Im Zuge eines durch Schutzkonzepte in Gang gesetzten Organisationsentwicklungsprozesses sollen Orte des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche zu Schutz- und Kompetenzorten werden. Ob Schutzkonzepte tatsächlich zu einem Rückgang von Viktimisierungserfahrungen und einer erhöhten Bereitschaft zur Hilfe(suche) führen, wurde bislang nicht empirisch erfasst. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbund „SchuLae – Entwicklung und Wirkung von Schutzkonzepten in Schulen im Längsschnitt“ des Deutschen Jugendinstituts und der Hochschule Hannover untersucht daher die Wirksamkeit schulischer Schutzkonzepte sowohl quantitativ als auch qualitativ im Längsschnitt und fokussiert dabei die Perspektiven von Schüler*innen.
Angebote Kultureller Bildung im Kontext von Prävention arbeiten vor allem mit Jugendlichen, die im Sinne des Empowerment-Ansatzes gestärkt werden sollen, um gegen Rechtsextremismus einzutreten. Selten gibt es Projekte, die mit Jugendlichen arbeiten, die rechtsextreme Orientierungen aufweisen. Ausgehend von unterschiedlichen Dimensionen der Präventionsarbeit mit Jugendlichen in Radikalisierungsprozessen stellt der Beitrag mehrere Handlungsfelder der Kulturellen Bildung dar, in denen sich sowohl besondere Potenziale als auch Ambivalenzen der Jugendkulturarbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen ergeben. Dabei zeigt sich, dass es für eine erfolgversprechende künstlerisch-pädagogische Arbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen nicht nur eines besonderen milieuspezifischen Wissens über die Lebenswelt der rechtsextremen Szene bedarf. Diese Arbeit erfordert auch eine pädagogische sowie politische Haltung, die rechtsorientierte Jugendliche als Personen und Menschen mit Bedürfnissen, Träumen, Lebenszielen usw. anerkennt und mit einer milieuübergreifenden, diversitätsbewussten Perspektive die unterschiedlichen Wege und Faktoren, die zu einer „rechten Karriere“ führen können, in der jugendkulturellen Arbeit berücksichtigt, ohne die menschenverachtenden Weltbilder zu akzeptieren.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Strafvollzug dem sogenannten Trennungsprinzip. Das bedeutet, männliche und weibliche Gefangene werden getrennt voneinander in gesonderten Anstalten bzw. Abteilungen untergebracht. Gerechtfertigt wird das sogenannte Trennungsprinzip durch den grundrechtlichen Schutz des Intim- und Sexualbereichs. Das Gefängnis ist somit eine nach Geschlecht differenzierte totale Institution. Zugleich ist es eine Institution sozialer Kontrolle und in kaum einem anderen Feld halten sich Geschlechterstereotypien und Zuschreibungen von Geschlechterdifferenz so hartnäckig wie im Bereich sozialer Kontrolle. Für die Strafvollzugswissenschaften bringt dies die Herausforderung mit sich, in der Forschung Geschlechterdifferenz nicht als Vorannahme zu unterstellen und immer wieder zu reproduzieren, indem Frauen und Männer betrachtet werden, sondern geschlechtertheoretische Perspektiven einzunehmen und Geschlecht als komplexe Kategorie zu fassen, die verschiedene Dimensionen aufweist. Durch diese geschlechtertheoretischen Perspektivwechsel und -verschiebungen werden Ausblendungen in der Strafvollzugswissenschaft sichtbar, die im Folgenden systematisch betrachtet werden. Dem Beitrag liegt die These zugrunde, dass der Strafvollzug nicht nur nach Geschlechtern getrennt organisiert ist, sondern dass Gefängnisse als totale Institutionen Konstruktionen von Geschlecht und Geschlechterdifferenz hervorbringen. Um der These nachzugehen, werden in einem ersten Schritt kurz die rechtlichen Regelungen und die Vollzugsgestaltung dargelegt. Vor diesem Hintergrund werden die Dimensionen der Kategorie Geschlecht mit Bezug auf ausgewählte Ergebnisse in der Strafvollzugswissenschaft vorgestellt, um dann in einem Ausblick die geschlechtertheoretischen Herausforderungen für die Strafvollzugswissenschaft zu benennen.
Der Artikel bespricht den zweiten Teil des Tagungsbands "Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit nach dem Ende des Nationalsozialismus". Der Band wurde von Ralph-Christian Amthor, Carola Kuhlmann und Birgit Bender-Junker herausgegeben und enthält 17 Beiträge. Er beschäftigt sich mit der bisher wenig erforschten Nachkriegs- und Übergangszeit nach dem zweiten Weltkrieg in Bezug auf Kontinuitäten und Diskontinuitäten Sozialer Arbeit.
Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten haben mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 in vielen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtliche Grundlage bekommen. Sexualisierte Gewalt ist dabei eine spezifische Herausforderung, die entsprechende Kompetenzen, Qualifikationen und Strukturen erfordert. Dem Jugendamt kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Hochproblematische Fallverläufe haben zuletzt verdeutlicht, dass diese Schlüsselfunktion einer kritischen Überprüfung und systematischen Stärkung bedarf. Es gilt insbesondere, die Themen Qualifizierung, Hilfeplanung und Schutzkonzepte zu fokussieren. Erforderlich sind praxisnahe und bedarfsgerechte Wissensbestände, eine Stärkung der professionellen Handlungskompetenz, die Weiterentwicklung organisationaler Strukturen sowie die Etablierung eigenständiger Qualitätsstandards. Das Verbundvorhaben „Fokus Jugendamt – Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten im Kontext sexualisierte Gewalt (FokusJA)“ greift diese Desiderate mit einem Forschungs- und Transferansatz auf.