Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28. 6. 2002 können Hochschulen außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium anrechnen, wobei die außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen maximal 50% eines Hochschulstudiums ersetzen können. Im Folgenden werden acht Module vorgestellt, die einerseits im Rahmen der jetzigen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeausbildung gemäß AltPflG/AltPflAPrV (2003) bzw. KrPflG/KrPflAPrV (2003) umgesetzt werden können, andererseits aber auch als curriculare Bausteine einer (novellierten) generalistischen oder integrativen Pflegeausbildung Verwendung finden können.
Akademisierung von Pflege
(1994)