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Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz – Potenzial für eine bessere Forschung und Gesundheitsversorgung
(2023)
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition wird für die laufende Legislaturperiode ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) angekündigt. Dieses Gesetz soll „zu einer besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO“ führen. Bekanntermaßen steht unser Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen (Demografie, Digitalisierung, Fachkräftemangel, Klimakrise, regionale Unterschiede, etc.) und ist jetzt schon das teuerste in Europa bei mittelmäßiger Leistung. Diese Herausforderungen können effizienter und evidenzgeleitet bewältigt werden, wenn wie im geplanten GDNG angedacht, die Datenressourcen für die Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung optimal genutzt werden. In den folgenden Ausführungen werden aus Sicht von Versorgungsforscher*innen Voraussetzungen und Desiderata für eine optimale Ausgestaltung des Gesetzes formuliert. Das Papier wurde durch das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) und die Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten (AGENS) der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) und der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi) erstellt und wird von den unterzeichnenden Fachgesellschaften getragen. Das vorliegende Positionspapier und die hier aufgestellten Forderungen sind vor der Veröffentlichung und damit in Unkenntnis des Referentenentwurfs zum GDNG formuliert worden.
Der vorliegende Sammelband hochschulischer Abschlussarbeiten, d. h. wissenschaftlich besonders ansprechende Bachelor- und Masterarbeiten und aktuelle Beiträge von ProjektmitarbeiterInnen, hat sich die Aufgabe gestellt, Beiträge des wissenschaftlichen Nachwuchses der Pflege- und Gesundheitswissenschaften aus den drei beteiligten Hochschulen Hannover, Esslingen und Bielefeld zur Diskussion zu stellen. Dabei haben die drei Herausgebenden dieser Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die einschlägige Studiengänge für Gesundheits- und Pflegeberufe anbieten, die hier veröffentlichten Beiträge jeweils an den entsprechenden Hochschulstandorten begleitet. Zusätzlich wurden alle Beiträge auch einem wechselseitigen Review durch die drei Herausgebenden unterzogen, um abschließend eine einheitliche Formatierung von hochschulisch zwar durchaus ähnlichen ggfs. aber in den Details etwas unterschiedlichen Standards wissenschaftlichen Arbeitens in den Beiträgen umzusetzen.
Im Ergebnis sind so im Zeitraum von Dezember 2017 bis Mai 2019 insgesamt 13 pflege- und gesundheitswissenschaftliche Beiträge, d. h. 14 Bachelor- und Masterarbeiten (hier drei kooperative Arbeiten von jeweils zwei AutorInnen) und zwei Drittmittelprojekte unter Beteiligung von NachwuchswissenschaftlerInnen sehr verbindlich und konzentriert bearbeitet worden, die nun hier unter einer jeweils gemeinsamen Kapitelüberschrift nach den drei Standorten kurz vorgestellt und gewürdigt werden sollen.
Ein zentraler Ausgangs- und Bezugspunkt schulischer Reform- sowie Qualitätsentwicklungsprozesse ist die Klärung der Frage: Welche Ziele verfolgen wir mit unseren pädagogischen Bemühungen? Zur Beantwortung dieser Frage stellt sich speziell bei Lehrenden an Schulen des Gesundheitswesens eine nächste Grundsatzfrage: Zielen wir darauf ab, unsere SchülerInnen ausschließlich für berufliche Tätigkeiten zu qualifizieren, oder möchten wir sie auch in ihrer Persönlichkeit bilden? Dass sie sich diese Qualifizierungs- bzw. Bildungsfrage stellen können und ihnen die Antwortoptionen tatsächlich offen stehen, hängt mit der Sonderstellung der Schulen des Gesundheitswesens im bundesdeutschen Bildungssystem zusammen. Für alle anderen Lehrenden an öffentlichen berufsbildenden Schulen gibt es diesbezüglich keine Wahl: Für sie ist ein Bildungsauftrag über die Schulgesetze der Länder verpflichtend, und die von der Kultusministerkonferenz (KMK) erlassenen Rah-<br /> menlehrpläne geben ihnen sowohl Bildungs- als auch Qualifizierungsziele vor. <br /> <br /> Die vorliegenden Ausführungen sollen den Teams an den Schulen des Gesundheitswesens eine Orientierungsgrundlage bei der Klärung und - möglichst konsensuellen – Bestimmung ihrer eigenen Bildungs- und/oder Qualifizierungsziele bieten.