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Die Sozialarbeiterin Yildiz Sahinde Demirer hat zusammen mit anderen Frauen das Praxisprojekt Erzählcafès in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (2018-2021) für fünf Stadtteile konzipiert. Ihre Arbeit bezeichnet sie als Gemeinwesenarbeit mit feministischen und politischen Schwerpunkten. Geflüchtete Frauen konnten sich dadurch regelmäßig treffen und austauschen, ihre Interessen an Bildung, Arbeit, sozialen Rechten und Beteiligung zur Sprache bringen und umsetzen. Durch die wissenschaftlichen Begleitung von Rebecca Hassan M.A. Social Work und Prof. Dr. Joachim Romppel von der Hochschule Hannover war es möglich, das dreijährige Modellprojekt zu dokumentieren und auszuwerten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte das Projekt. Bemerkenswert sind die Erfolge dieses Projektes in der nonformalen Bildungsarbeit und die erweiterte Handlungsfähigkeit der Frauen.
„Foucault im Jobcenter“ : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 1)
(2017)
Erwerbsarbeit ist nach wie vor der wichtigste Faktor gesellschaftlicher Teilhabe. Jobcenter erfüllen aus diesem Grund eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Aufgrund ihrer verwickelten und konfliktreichen Geschichte ist ihre gesellschaftliche Verortung schwierig. Jobcenter sind bisher, trotz ihrer Größe und gesellschaftlichen Relevanz für maßgebliche Bevölkerungsteile, kaum beratungswissenschaftlich untersucht worden. Unserer Ansicht scheint es notwendig zu sein, sich intensiver mit dem gesellschaftlichen Feld der Jobcenter zu beschäftigten: Zum einen, weil Beratung selbst eine herausgehobene Bedeutung im Jobcenter besitzt und zum anderen, weil die Jobcenter ein wichtiges Feld für die Supervision werden könnten. Dieser Artikel soll daher eine erste kasuistische Grundlage für eine kritische Reflexion bieten und wird in zwei Teilen erscheinen. Der erste Teil wird eine grundlagentheoretische Einführung in das Thema sein. Darauf aufbauend rekonstruieren wir in einem zweiten Teil einen Fall aus dem Jobcenter, der in der nächsten Ausgabe der FoRuM Supervision unter dem Titel ‚Fallverstehen und Fallrekonstruktion‘ analysiert und reflektiert werden wird.
Der Bericht über die Mitgliederversammlung gliedert sich in vier Teile: Einen kurzen Bericht über die formalen Anteile der Versammlung (1), die kurze Vorstellung der mit dem Cora-Baltussen-Förderpreis ausgezeichneten Abschlussarbeiten (2), eine Paraphrase des Vortrags von Armin Nassehi (3) sowie eine kritisch-kommentierende Diskussion des Fishbowls über Führungskräfte in der klinischen Pflege (4).
Der Essay skizziert die Ideengeschichte eines funktionalisierenden und optimierenden Coachingverständnisses und erschließt dafür Quellen, um damit einen Anstoß für weitere Forschungsarbeiten zu geben. Dabei ist der Beitrag nur eine erste diskursanalytische Annäherung, weil Coachingverständnisse hochgradig heterogen sind, für die frühe Geschichte der Supervision nur ein unzureichender Forschungsstand vorliegt, insbesondere in Hinblick auf ihre Ideengeschichte und die erschlossenen Quellen, und sich die Entwicklung nur in der Analyse der komplexen und vielsprachigen wissenschaftlichen und praktischen Austauschprozesse insbesondere zwischen den USA und dem westlichen Europa rekonstruieren lässt. Für die Forschung wurden zahlreiche Quellen zwischen 1950 und 1980 erschlossen. Es kann gezeigt werden, dass sich einzelne Konzeptbestandteile von Coaching bereits zwischen 1945 und 1975 im Diskurs um Praxisberatung und Supervision im Kontext der Sozialen Arbeit (Social Casework, Groupwork) nachweisen lassen. Offen bleibt, ob sich Coaching unabhängig davon oder darauf aufbauend entwickelt hat. Eine systematisierte Forschung zu diesen Zusammenhängen steht aus.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.
Bestrafungen gehören seit „Erfindung“ der Kindheit zu einem wesentlichen Bestandteil der Kindererziehung bis heute. Bestraft werden sowohl Jungen als auch Mädchen, wenn auch für unterschiedliche Taten. Zwar ist z.B. in der jüngeren Geschichte die körperliche Gewalt in der Schule verschwunden und seit kurzem auch zumindest formell im Elternhaus, dennoch werden Kinder immer noch bestraft. Alle Menschen haben als Kinder Strafen am eigenen Leibe und/oder in der eigenen Seele zu spüren bekommen oder waren zumindest Zeugen derselben. Wie also lernen Jungen und Mädchen mit Strafen umzugehen, sie anzunehmen oder sich in bestimmten Fällen zu distanzieren, ohne sie als solche infrage zu stellen? Und welche gesellschaftlichen Regelungen werden über Strafe vermittelt? Diesen Fragen geht die Autorin mit Hilfe der qualitativen empirischen Forschungsmethode der Erinnerungsarbeit (nach Frigga Haug 1990) nach.
Mit Blick auf Cora Baltussens Leben, Wirken und Beratungsverständnis werden die demokratischen, emanzipatorischen und internationalen Wurzeln der Rezeption der Profession Supervision in Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren betont. Das ist besonders notwendig angesichts kritischer Weiterentwicklungen von Supervision und Coaching, bei denen die professionsethischen Grundlagenfragen zum Teil aus dem Blick geraten.
Wohnungslose Menschen wurden systematisch diskreditiert und werden immer noch systematisch ausgegrenzt. Die Angebote für wohnungslose Menschen sind unzureichend und lückenhaft. Die besonderen Erfahrungen und Bedürfnisse der Betroffenen müssen besser als bisher berücksichtigt werden um bedarfsgerechtere Hilfen und Angebote zu gestalten. Hierfür ist die Einbeziehungen der Betroffenen in Planung und Ausgestaltung der Angebote systematisch und unbefristet zu fördern. Um den Interessen der Betroffenen Gehör zu verschaffen sind entsprechende Ressourcen bereitzustellen und Kommunikationswege zu eröffnen.