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Das virtuelle soziale Netzwerk Facebook feiert seinen zehnten Geburtstag. Mit über einer Milliarde aktiver Nutzer ist es seit seiner Entstehung zur weltweit größten Internetplattform zur Kommunikation avanciert. Dennoch gibt es in Deutschland eine große Anzahl an Menschen, die sich zwar täglich im Internet bewegt, aber auf eine Mitgliedschaft bei Facebook verzichtet. In dieser Arbeit werden die Gründe untersucht, warum manche Personen Facebook nicht nutzen. Die Leitfrage der Arbeit lautet: „Warum nutzen ausgewählte deutsche Internetnutzer Facebook nicht?“. Es wird zwischen zwei unterschiedlichen Personenkreisen, den Nicht- und den Ex-Nutzern, unterschieden. Basierend auf Leitfadeninterviews mit 25 Befragten, die mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet werden, werden elf verschiedene Gründe für eine Verweigerung von Facebook identifiziert. Für die Nicht-Nutzer stellt die Art der Kommunikation den zentralen Grund dar, Facebook nicht zu verwenden. Die Ex-Nutzer wiederum sehen den fehlenden Nutzen der Anwendung als wichtigstes Argument gegen Facebook.
Die fortschreitende Digitalisierung unserer modernen Welt betrifft zwangsläufig auch den Bereich der Nachlässe. Fast jede verstorbene Person hinterlässt nicht nur Hausrat, Bücher, Bargeld oder Wohnungen, sondern auch digitale Spuren in Form von Daten auf heimischen Computern sowie E-Mail Konten, Chatverläufe in Nachrichtensofortdiensten auf Smartphones, Online-Bankkonten, Konten bei Bezahldiensten, Internethandelsplattformen, sozialen Netzwerken, sowie Daten unterschiedlichster Art in Cloudspeicherorten oder in anderer nicht genannter Form im World-Wide-Web. Wahrscheinlich werden diese digitalen Speicherorte oder Zugangsdaten deshalb noch nicht grundsätzlich in Vorsorgevollmachten bzw. Testamenten benannt, weil sie noch nicht im nachlass-verwaltenden Bewusstsein der Bevölkerung verankert sind. Der nahezu selbstverständlich gewordene Umgang mit den digitalen Formaten sollte diese jedoch in die Auflistung des Nachlasses miteinschließen, damit eine Erbengemeinschaft die Möglichkeit erhält, sich auch um diesen Teil des Nachlasses adäquat kümmern zu können.