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Forschungsgegenstand der Bachelorarbeit ist der politisch gefärbte und direktiv gestaltete Aushandlungs- und Planungsprozess für die Bebauung eines zentralen innerstädtischen Platzes in Hannover. Entlang der Leitfrage, wie der demokratische Anspruch nach Bürger*innenbeteiligung in Stadtentwicklungsprozessen aus den Konzepten in die Umsetzung gelangt und welche Bevölkerungsgruppen in eben diesen Prozessen Ein- und Ausschlüsse erfahren, welche sie reproduzieren, finden eine mehrschichtige Verlaufsuntersuchung und eine Rückbindung in mögliche Betätigungsfelder der Sozialen Arbeit statt.
Der Bachelorarbeit vorangegangen ist ein Praxisseminar zur Gemeinwesenarbeit und Öffentlichkeit, in welchem eine Feldanalyse stattfand. Anhand von angekündigten leitfadengestützen Expert*inneninterviews und qualitativen Interviews auf dem besagten Platz kristallisierte sich die offensichtliche Unkenntnis der Passant*innen über die Bebauungspläne heraus: Ein von offizieller Seite betontes Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung ist den Nutzer*innen vielfach nicht bekannt gewesen.
Methodisch wurde anhand des Governancekonzepts nach Baum (2012), Klöti (2016) und Walk (2011) und der „unternehmerischen Stadt“ nach Harvey (1989) die Einbindung von Sozialer Arbeit in Stadtentwicklungsprozesse analysiert. Ausgewertet wurden die Dokumentationen der Innenstadtforen im Rahmen des Policykonzepts „Hannover City 2020+“. Festzuhalten gilt, dass die zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit in diesem Zusammenhang benannt werden kann als die Thematisierung von sozialem Ausschluss (Anhorn & Bettinger 2005) und den hohen Voraussetzungen für den Zugang zu Beteiligung und Mitgestaltung des öffentlichen Raumes. Gezeigt wird, dass das erste Beteiligungsverfahren einer Scheinbeteiligung (Arnstein 1969) zur Legitimation von Ergebnissen aus Behörden- und Expert*innenenrunden diente; viele der eigentlichen Nutzer*innen des Platzes wurden nicht erreicht und beteiligt, da die Strukturen des Partizipationsangebotes zu hochschwellig und exklusiv angelegt waren. Es wird deutlich, dass die öffentlichen Verfahren bestenfalls der Information gedient haben.
Diese Arbeit ist ein Plädoyer für eine planungsbezogene Soziale Arbeit (Drilling & Oehler 2013), welche sich räumlich-reflexiv und aktiv in die Gestaltung und Planung von Stadt einbringt, anstatt nur im Nachhinein daraus entstandene Konflikte und Probleme wie Ausschluss und Verdrängung von Randgruppen zu bearbeiten. Im bisherigen Prozess hat Soziale Arbeit die Aufgabe, sich kritisch im Interesse der marginalisierten Nutzer*innengruppen einzubringen und advokatisch tätig zu sein, bzw. darüber hinaus diese dabei zu unterstützen sich wirkungsvoll einzubringen, nicht wahrgenommen. In dem kommenden Verfahren 2018 bietet sich die Chance einer inkludierenderen Beteiligung durch Methoden der Bürger*innenbeteiligung wie bspw. der Zukunftswerkstatt (Dienel 2011: 208ff) direkt auf dem Platz, in denen gegebenenfalls mehr Menschen zu Wort kommen als bei den bisherigen Verfahren.
Background: Interprofessionalism, considered as collaboration between medical professionals, has gained prominence over recent decades and evidence for its impact has grown. The steadily increasing number of residents in nursing homes will challenge medical care and the interaction across professions, especially nurses and general practitioners (GPS). The nursing home visit, a key element of medical care, has been underrepresented in research. This study explores GP perspectives on interprofessional collaboration with a focus on their visits to nursing homes in order to understand their experiences and expectations. This research represents an aspect of the interprof study, which explores medical care needs as well as the perceived collaboration and communication by nursing home residents, their families, GPS and nurses. This paper focusses on GPS' views, investigating in particular their visits to nursing homes in order to understand their experiences. Methods: Open guideline-interviews covering interprofessional collaboration and the visit process were conducted with 30 GPS in three study centers and analyzed with grounded theory methodology. GPS were recruited via postal request and existing networks of the research partners. Results: Four different types of nursing home visits were found: visits on demand, periodical visits, nursing home rounds and ad-hoc-decision based visits. We identified the core category "productive performance" of home visits in nursing homes which stands for the balance of GPŚ individual efforts and rewards. GPS used different strategies to perform a productive home visit: preparing strategies, on-site strategies and investing strategies. Conclusion: We compiled a theory of GPS home visits in nursing homes in Germany. The findings will be useful for research, and scientific and management purposes to generate a deeper understanding of GP perspectives and thereby improve interprofessional collaboration to ensure a high quality of care.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Zunächst wird der Koalitionsvertrag daraufhin analysiert, welche Aussagen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung darin enthalten sind und welche Vorhaben sich an den betreffenden Aussagen ablesen lassen. Daran schließt sich eine Darstellung des ‚Gesundheitsprämienmodells’ von CDU und FDP an, das darauf folgend einer systematischen Kritik unterzogen wird. Wegen seiner besonderen Stellung in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion wird im Anschluss daran der so genannte ‚Sozialausgleich’ näher betrachtet. Dieser Begriff erweist sich bei näherer Betrachtung als irreführende ‚Fehletikettierung’, denn geplant ist nicht ein umfassender ‚sozialer Ausgleich’, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung gegenwärtig gewährleistet, sondern lediglich ein staatlicher Beitragszuschuss für hilfebedürftige Geringverdiener. Im Rahmen der Erörterung werden auch die zentralen Begründungsmuster für die Einführung eines steuerfinanzierten ‚Sozialausgleichs’ einer systematischen Kritik unterzogen. Dabei wird auch herausgearbeitet, dass die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung keineswegs zwangsläufig zu einer sozial gerechten Verteilung von Finanzierungslasten führt, wie dies von führenden Vertretern der Regierungskoalition behauptet wird.
Im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 wurde die Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf ein vollständiges Fallpauschalensystem beschlossen. Das erst vor wenigen Jahren eingeführte Mischsystem aus Basis- und Abteilungspflegesätzen sowie Fallpauschalen und Sonderentgelten soll zum 1.1.2003 durch ein Fallpauschalensystem ersetzt werden, das sich an den ursprünglich in den USA entwickelten Diagnosis Related Groups (DRG) orientiert.
Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit dem Reformvorhaben auseinander und arbeitet eine Reihe von gravierenden Mängeln heraus. Bei der Verwirklichung des Vorhabens würde es sich um ein international einmaliges Experiment handeln, das mit erheblichen Risiken für die bedarfsgerechte Krankenhausversorgung verbunden wäre. Keines der als Vorlage in Frage kommenden DRG-Systeme wurde bislang in einem Staat flächendeckend für alle Krankenhauspatienten eingesetzt und der im Gesetz vorgegebene Zeitplan läßt eine sorgfältige Vorbereitung der Umstellung nicht zu.
Auch wenn ein verstärkter Abbau von Kapazitäten angesichts des Fortbestandes der staatlichen Krankenhausplanung nicht wahrscheinlich ist, so besitzt die geplante Umstellung doch das Potential für tiefgreifende Veränderungen im Krankenhausbereich. Neben internen Verteilungskonflikten in den Krankenhäusern und einer primär an Rentabilitätsgesichtspunkten orientierten Reorganisation von Abteilungen und Leistungsspektren ist vor allem der massive Anreiz zur ökonomisch motivierten Patientenselektion zu nennen.
Diese Veröffentlichung entstand im Rahmen des Forschungsprojektes „Anpassungsprozesse der Krankenhäuser an die prospektive Finanzierung und ihre Auswirkungen auf die Patientenorientierung“. Das Projekt wird im Rahmen des Berliner Zentrums Public Health aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert (FKZ 01EG9525/8).
Durch verschiedene Änderungen der Krankenhausfinanzierung sind Krankenhäuser seit 1993 einem verstärkten wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. In einem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt wurde untersucht, ob und in welchen Bereichen die Einführung prospektiver Finanzierungsformen zu Veränderungen in der Patientenversorgung geführt hat. Das Papier fasst die wesentlichen Ergebnisse des Forschungsprojektes zusammen.
Im Mittelpunkt der Studie standen 71 qualitative Interviews mit kaufmännischen Leitungen, Ärzten und Pflegekräften in Krankenhäusern sowie externen Experten aus den Bereichen Krankenhausberatung, zuständigen Länderbehörden und Medizinischem Dienst der Krankenversicherung. Die Interviews erbrachten zahlreiche Hinweise darauf, dass patientenbezogene Entscheidungen zunehmend von ökonomischen Zielen der Krankenhäuser beeinflusst werden.
Unter der Budgetdeckelung wurde die sogenannte »Punktlandung«, die möglichst exakte Erreichung der mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungszahlen (Fallzahlen, Bettenbelegung, Erlöse etc.) zu einem zunehmend wichtigeren Ziel. Voraussetzung für eine erfolgreiche »Punktlandung« ist vor allem, dass ärztliche Entscheidungen über die Aufnahme, Indikationsstellung für Eingriffe, Verlegung oder Entlassung von Patienten im Rahmen einer medizinischen Leistungssteuerung auf die jeweiligen ökonomischen Ziele der Klinik ausgerichtet werden.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der stationären Krankenversorgung im Gefolge von sektoraler Budgetierung und neuem Entgeltsystem soll in dem vorliegenden Papier der Frage nachgegangen werden, wie Krankenhäuser auf die geänderten Rahmenbedingungen reagieren und ob sich bereits bestimmte Trends oder typische Strategien erkennen lassen. Im ersten Teil der Untersuchung werden dazu zunächst die geänderten Rahmenbedingungen für Krankenhäuser seit Anfang der 90er Jahre dargestellt. Im zweiten Teil werden Handlungsoptionen, die sich aus den geänderten Rahmenbedingungen ableiten lassen, und bereits beobachtbare Reaktionsmuster und Strategien von Krankenhäusern beschrieben. Im abschließenden dritten Teil erfolgt eine Zusammenfassung und vorläufige Bewertung der aktuellen Entwicklungstrends.
Die vorliegende Untersuchung stützt sich auf eine Literaturanalyse zu aktuellen Veränderungen im Krankenhausbereich, die Analyse ausgewählter Daten der amtlichen Krankenhausstatistik und erste Ergebnisse qualitativer Interviews, die im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes mit Experten aus dem Krankenhausbereich und der für Krankenhäuser relevanten Umwelt, wie bspw. aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den für die stationäre Versorgung zuständigen Länderbehörden, geführt wurden. Im Rahmen der Literaturanalyse wurden insbesondere die letzten Jahrgänge der drei bedeutendsten Fachzeitschriften für das Krankenhausmanagement systematisch ausgewertet.
Im Frühling 2007 beauftragte die Landeshauptstadt Hannover die damalige Evangelische Fachhochschule Hannover (jetzt: Fachhochschule Hannover, Fakultät V, Soziale Arbeit) mit der Evaluation zur „flächendeckenden Sprachförderung für Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten“. In der Zeit vom Mai 2007 bis zum April 2009 führte Frau Rosemarie Lüters unter Leitung von Joachim Romppel die Forschungsarbeiten durch.
Während des letzten Jahres haben wir als Forschungsteam eine Vielzahl an Informationen durch persönliche Gespräche, Eindrücke vor Ort und Auswertung von Materialien und Berichten erhalten. Der Umfang der Arbeiten führte weit über die ursprüngliche Planung hinaus. Die Vorbereitungsgespräche pendelten zwischen den Anliegen von Politik und Verwaltung einen Überblick einerseits und sehr detaillierte Einblicke andererseits zu erhalten. Dieser Spannbreite haben wir versucht durch Bezug auf die drei Jugendeinrichtungen und auf die Fachgespräche im Jugendforum gerecht zu werden. Mit diesem Bericht stellen wir die wichtigen Ergebnisse heraus, an denen eine Weiterarbeit und Vertiefung von Fachleuten und Aktiven der Stadt in den nächsten Jahren erfolgen kann. Der Bericht enthält Bestandsaufnahmen sowie Vorschläge und Empfehlungen mit weiterführenden Hinweisen. Eine Prioritätensetzung wurde nicht vorgenommen, sondern obliegt den Entscheidern vor Ort.