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Studien zeigen, dass Anhänger der PEGIDA-Bewegung die Medienberichterstattung als unangemessen wahrnehmen und ihr misstrauen. Diese Wahrnehmung und daraus resultierende kognitive, affektive und konative Konsequenzen wurden in einer standardisierten Online-Befragung untersucht (n= 800). Es zeigt sich, dass Anhänger der PEGIDA-Bewegung der Berichterstattung über PEGIDA mehr misstrauen als PEGIDA-Gegner. Diese Wahrnehmung wiederum hat politisch relevante Konsequenzen: Je stärker PEGIDA-Anhänger und neutral Eingestellte der Berichterstattung misstrauen, desto weniger Vertrauen bringen sie den Medien allgemein entgegen, desto unzufriedener sind sie mit der Demokratie in Deutschland und desto wütender sind sie auf die Berichterstattung. Die wütenden Reaktionen korrelieren mit einer Zustimmung zu radikalen Protestformen, was wiederum die Beteiligung an den Protestmärschen erhöht. Somit zeigen die Befunde, dass das Misstrauen in die Berichterstattung über PEGIDA auch über deren Anhängerkreis hinaus eng verbunden ist mit erodierendem Vertrauen in Medien und Politik sowie mit der Bereitschaft zu radikalen Protestformen.
„Foucault im Jobcenter“ : Supervision in einem widersprüchlichen gesellschaftlichen Feld (Teil 1)
(2017)
Erwerbsarbeit ist nach wie vor der wichtigste Faktor gesellschaftlicher Teilhabe. Jobcenter erfüllen aus diesem Grund eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Aufgrund ihrer verwickelten und konfliktreichen Geschichte ist ihre gesellschaftliche Verortung schwierig. Jobcenter sind bisher, trotz ihrer Größe und gesellschaftlichen Relevanz für maßgebliche Bevölkerungsteile, kaum beratungswissenschaftlich untersucht worden. Unserer Ansicht scheint es notwendig zu sein, sich intensiver mit dem gesellschaftlichen Feld der Jobcenter zu beschäftigten: Zum einen, weil Beratung selbst eine herausgehobene Bedeutung im Jobcenter besitzt und zum anderen, weil die Jobcenter ein wichtiges Feld für die Supervision werden könnten. Dieser Artikel soll daher eine erste kasuistische Grundlage für eine kritische Reflexion bieten und wird in zwei Teilen erscheinen. Der erste Teil wird eine grundlagentheoretische Einführung in das Thema sein. Darauf aufbauend rekonstruieren wir in einem zweiten Teil einen Fall aus dem Jobcenter, der in der nächsten Ausgabe der FoRuM Supervision unter dem Titel ‚Fallverstehen und Fallrekonstruktion‘ analysiert und reflektiert werden wird.
Im Herbst 2013 wurde in Essen ein supraleitendes dreiphasiges Koaxial-Kabel-System installiert. Dieses Ereignis regte dazu an, die Art und Weise der Leistungsübertragung auf diesem Kabel genauer zu analysieren, um die physikalischen Vorgänge besser zu verstehen. Mit Hilfe elementarer Gesetze und Gleichungen wird gezeigt, dass bei reiner symmetrischer Blindlast auf dem Kabel dennoch eine zirkulierende Wirkleistung auftritt, die in Lehrbüchern bisher nicht beschrieben ist. Bei reiner symmetrischer Wirklast treten dagegen keine Besonderheiten auf.
Der Bericht über die Mitgliederversammlung gliedert sich in vier Teile: Einen kurzen Bericht über die formalen Anteile der Versammlung (1), die kurze Vorstellung der mit dem Cora-Baltussen-Förderpreis ausgezeichneten Abschlussarbeiten (2), eine Paraphrase des Vortrags von Armin Nassehi (3) sowie eine kritisch-kommentierende Diskussion des Fishbowls über Führungskräfte in der klinischen Pflege (4).
Der Essay skizziert die Ideengeschichte eines funktionalisierenden und optimierenden Coachingverständnisses und erschließt dafür Quellen, um damit einen Anstoß für weitere Forschungsarbeiten zu geben. Dabei ist der Beitrag nur eine erste diskursanalytische Annäherung, weil Coachingverständnisse hochgradig heterogen sind, für die frühe Geschichte der Supervision nur ein unzureichender Forschungsstand vorliegt, insbesondere in Hinblick auf ihre Ideengeschichte und die erschlossenen Quellen, und sich die Entwicklung nur in der Analyse der komplexen und vielsprachigen wissenschaftlichen und praktischen Austauschprozesse insbesondere zwischen den USA und dem westlichen Europa rekonstruieren lässt. Für die Forschung wurden zahlreiche Quellen zwischen 1950 und 1980 erschlossen. Es kann gezeigt werden, dass sich einzelne Konzeptbestandteile von Coaching bereits zwischen 1945 und 1975 im Diskurs um Praxisberatung und Supervision im Kontext der Sozialen Arbeit (Social Casework, Groupwork) nachweisen lassen. Offen bleibt, ob sich Coaching unabhängig davon oder darauf aufbauend entwickelt hat. Eine systematisierte Forschung zu diesen Zusammenhängen steht aus.
Der Bericht bezieht sich auf ein Forschungssemester, das die Relevanz und Zukunft der Inhaltserschließung zum Gegenstand hatte. Er beschreibt den Verlauf des Semesters zwischen Wunsch und Wirklichkeit und erörtert Fehler, die in den verschiedenen Phasen des Projekts gemacht wurden. Aus der Beschreibung wird deutlich, dass Motivation, Leidenschaft und vor allem Spaß wichtige Voraussetzungen dafür sind, dass Forschung gelingt bzw. als gelungen erlebt werden kann.
Hintergrund: Das System der pflegerischen Versorgung in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase. Seit Jahren wird über eine Weiterentwicklung der Kooperation im Gesundheitswesen und damit über eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen diskutiert. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber die Einführung von Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegende gem. § 63 Abs. 3c SGB V ermöglicht. Die Umsetzung verläuft sehr schleppend. Das Ziel der Untersuchung war, die Gründe für diese schleppende Umsetzung aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen zu analysieren.
Methode: Quantitative Befragung aller gesetzlichen Krankenkassen (n=124) in Deutschland.
Ergebnisse: Zur Sicherstellung der Versorgung halten 94 % der Krankenkassen die Übertragung von Heilkunde auf nichtärztliche Leistungserbringer für einen sinnvollen Ansatz. Sie wird von 96 % der Krankenkassen als sehr wichtig empfunden. Zwar befürworten 96 % der Krankenkassen grundsätzlich die Durchführung von Modellvorhaben, tatsächlich sind aber nur 8 % an derartigen Verträgen beteiligt; 71 % der Krankenkassen planen auch keine eigenen Modellvorhaben für die Zukunft.
Als mögliche Ursachen für die bislang schleppende Umsetzung werden aus Sicht der GKV insbesondere rechtliche Hürden (90 %), Widerstand durch ärztliche Standesvertreter (84 %), ungeklärte Finanzierungs- (74 %) und Haftungsfragen (70 %) sowie nicht-praxistaugliche Regelungen in der G-BA-Richtlinie (79 %) und im Gesetz (85 %) angeführt. Weniger als die Hälfte (46 %) der Krankenkassen vermutet hohe Kosten als Ursache für die schleppende Umsetzung.
Diskussion: Die vom Gesetzgeber im aktuellen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Tatsache, dass Krankenkassen entsprechende Modellvorhaben bis zum 31. Dezember 2020 vereinbaren und durchführen sollen, sind vor dem Hintergrund der geäußerten Kritik als zielführend und adäquat zu bezeichnen.