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Forschungsdatenzentrum Gesundheit – Vision für eine Weiterentwicklung aus Sicht der Forschung
(2023)
Das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit nach der Datentransparenzverordnung (DaTraV), angesiedelt am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird Routinedaten der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Forschung bereitstellen. Die Bereitstellung der Daten von knapp 90% der Bevölkerung in Deutschland dient dem übergeordneten Ziel, die gesundheitliche Versorgung im Hinblick auf Unter-, Über- und Fehlversorgung zu evaluieren und daraus Handlungsempfehlungen für eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung abzuleiten. Der gesetzliche Rahmen wird im Sozialgesetzbuch (§§ 303a-f SBG V) und zwei dazu gehörigen Verordnungen gesteckt, lässt jedoch hinreichend großen Spielraum für die Ausgestaltung auf der Organisations- und Arbeitsebene. Hier setzt das vorliegende Papier an. Aus Forscher*innensicht wurden zehn Statements für eine Weiterentwicklung formuliert, die das Potential eines Forschungsdatenzentrums aufzeigen und Ideen für die weitere zukunftsfähige Ausgestaltung und Entwicklung mit Bestandskraft darlegen.
Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens SchuLae bildet die angestrebte flächendeckende Einführung institutioneller Schutzkonzepte in pädagogischen Kontexten. Im Zuge eines durch Schutzkonzepte in Gang gesetzten Organisationsentwicklungsprozesses sollen Orte des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche zu Schutz- und Kompetenzorten werden. Ob Schutzkonzepte tatsächlich zu einem Rückgang von Viktimisierungserfahrungen und einer erhöhten Bereitschaft zur Hilfe(suche) führen, wurde bislang nicht empirisch erfasst. Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbund „SchuLae – Entwicklung und Wirkung von Schutzkonzepten in Schulen im Längsschnitt“ des Deutschen Jugendinstituts und der Hochschule Hannover untersucht daher die Wirksamkeit schulischer Schutzkonzepte sowohl quantitativ als auch qualitativ im Längsschnitt und fokussiert dabei die Perspektiven von Schüler*innen.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz – Potenzial für eine bessere Forschung und Gesundheitsversorgung
(2023)
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition wird für die laufende Legislaturperiode ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) angekündigt. Dieses Gesetz soll „zu einer besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO“ führen. Bekanntermaßen steht unser Gesundheitssystem vor großen Herausforderungen (Demografie, Digitalisierung, Fachkräftemangel, Klimakrise, regionale Unterschiede, etc.) und ist jetzt schon das teuerste in Europa bei mittelmäßiger Leistung. Diese Herausforderungen können effizienter und evidenzgeleitet bewältigt werden, wenn wie im geplanten GDNG angedacht, die Datenressourcen für die Evaluierung und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung optimal genutzt werden. In den folgenden Ausführungen werden aus Sicht von Versorgungsforscher*innen Voraussetzungen und Desiderata für eine optimale Ausgestaltung des Gesetzes formuliert. Das Papier wurde durch das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) und die Arbeitsgruppe Erhebung und Nutzung von Sekundärdaten (AGENS) der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) und der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi) erstellt und wird von den unterzeichnenden Fachgesellschaften getragen. Das vorliegende Positionspapier und die hier aufgestellten Forderungen sind vor der Veröffentlichung und damit in Unkenntnis des Referentenentwurfs zum GDNG formuliert worden.
Angebote Kultureller Bildung im Kontext von Prävention arbeiten vor allem mit Jugendlichen, die im Sinne des Empowerment-Ansatzes gestärkt werden sollen, um gegen Rechtsextremismus einzutreten. Selten gibt es Projekte, die mit Jugendlichen arbeiten, die rechtsextreme Orientierungen aufweisen. Ausgehend von unterschiedlichen Dimensionen der Präventionsarbeit mit Jugendlichen in Radikalisierungsprozessen stellt der Beitrag mehrere Handlungsfelder der Kulturellen Bildung dar, in denen sich sowohl besondere Potenziale als auch Ambivalenzen der Jugendkulturarbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen ergeben. Dabei zeigt sich, dass es für eine erfolgversprechende künstlerisch-pädagogische Arbeit mit rechtsorientierten Jugendlichen nicht nur eines besonderen milieuspezifischen Wissens über die Lebenswelt der rechtsextremen Szene bedarf. Diese Arbeit erfordert auch eine pädagogische sowie politische Haltung, die rechtsorientierte Jugendliche als Personen und Menschen mit Bedürfnissen, Träumen, Lebenszielen usw. anerkennt und mit einer milieuübergreifenden, diversitätsbewussten Perspektive die unterschiedlichen Wege und Faktoren, die zu einer „rechten Karriere“ führen können, in der jugendkulturellen Arbeit berücksichtigt, ohne die menschenverachtenden Weltbilder zu akzeptieren.
Eine durch die Digitalisierung veränderte und auf Open Science ausgerichtete Wissenschaftspraxis benötigt angepasste Infrastrukturen und Services. Daraus ergeben sich verschiedene neue oder veränderte Aktionsfelder für wissenschaftliche Bibliotheken und Infrastruktureinrichtungen. Zu nennen sind zum Beispiel die nicht-textuellen Materialien wie Forschungsdaten, AV-Medien oder Software und die Umsetzung der FAIR-Prinzipien. Hinzu kommen neue Aufgaben im Bereich der Forschungsinformationen, zum Beispiel in der Unterstützung institutioneller Forschungsinformationssysteme, die Gestaltung von Open Access, die Unterstützung kollaborativen wissenschaftlichen Arbeitens sowie die Schaffung von offenen Infrastrukturen. In diesem Artikel werden diese Felder kurz vorgestellt und sich daraus abzeichnende Anforderungen an das bibliothekarische Berufsbild skizziert.
Indirekte Medienwirkungen, wie sie im Rahmen des Influence-of-Presumed-Media-Influence-Approachs und des Third-Person-Effekts diskutiert werden, sind im Hinblick auf einzelne politische Ereignisse und für Online-Medien bislang nur selten geprüft worden. Aus diesem Grund wurde der unterstellte Einfluss verschiedener On- und Offline-Medien auf Meinungsbildung und Mobilisierung im Kontext der Volksabstimmung zum Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofes im November 2011 („Stuttgart 21“) untersucht. Daneben stehen Konsequenzen der Einflusswahrnehmungen im Fokus des Beitrags. Als Grundlage dient eine Online-Befragung der baden-württembergischen Bevölkerung mit Internetanschluss (n = 502). Die Befragten schreiben Zeitungen und Fernsehen einen stärkeren politischen Einfluss zu als den in der Studie berücksichtigten Online-Medien, und zwar sowohl auf die Meinungsbildung als auch auf die Mobilisierung. Zudem führt ein unterstellter großer und negativ bewerteter Medieneinfluss auf die Bevölkerung bei einigen Befragtengruppen zu einer Verstärkung von Kommunikationsaktivitäten – verbunden mit dem Ziel, diesen unterstellten Einfluss zu korrigieren. Die vermuteten negativen Einflüsse führen aber auch dazu, dass eine schärfere Kontrolle des Internets befürwortet wird.
Der Bedeutungszuwachs von Online-Medien hat eine gesellschaftliche Debatte über mögliche Folgen dieser Entwicklung ausgelöst. Weit verbreitet ist zum Beispiel die Wahrnehmung, dass Online-Medien maßgeblich beeinflussen, wie insbesondere jüngere Menschen politische Prozesse sehen und bewerten. Vor dem Hintergrund theoretischer Ansätze wie dem Influence-of-Presumed-Media-Influence-Approach wurde untersucht, welche kommunikationspolitischen Maßnahmen von der Bevölkerung als Reaktion auf solche Wahrnehmungen als angemessen eingeschätzt werden. Hierzu wurde im Kontext der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2012 eine Online-Befragung durchgeführt (n = 485). Die Befunde zeigen, dass die Wahrnehmung starker politischer Online-Einflüsse auf jüngere Menschen vor allem zu einer gesteigerten Akzeptanz von Aufklärung und Erziehung führt, weniger aber zu einer gesteigerten Akzeptanz restriktiver Maßnahmen zur Einflussbeschränkung.
Studien zeigen, dass Anhänger der PEGIDA-Bewegung die Medienberichterstattung als unangemessen wahrnehmen und ihr misstrauen. Diese Wahrnehmung und daraus resultierende kognitive, affektive und konative Konsequenzen wurden in einer standardisierten Online-Befragung untersucht (n= 800). Es zeigt sich, dass Anhänger der PEGIDA-Bewegung der Berichterstattung über PEGIDA mehr misstrauen als PEGIDA-Gegner. Diese Wahrnehmung wiederum hat politisch relevante Konsequenzen: Je stärker PEGIDA-Anhänger und neutral Eingestellte der Berichterstattung misstrauen, desto weniger Vertrauen bringen sie den Medien allgemein entgegen, desto unzufriedener sind sie mit der Demokratie in Deutschland und desto wütender sind sie auf die Berichterstattung. Die wütenden Reaktionen korrelieren mit einer Zustimmung zu radikalen Protestformen, was wiederum die Beteiligung an den Protestmärschen erhöht. Somit zeigen die Befunde, dass das Misstrauen in die Berichterstattung über PEGIDA auch über deren Anhängerkreis hinaus eng verbunden ist mit erodierendem Vertrauen in Medien und Politik sowie mit der Bereitschaft zu radikalen Protestformen.
Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten haben mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Juni 2021 in vielen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe eine rechtliche Grundlage bekommen. Sexualisierte Gewalt ist dabei eine spezifische Herausforderung, die entsprechende Kompetenzen, Qualifikationen und Strukturen erfordert. Dem Jugendamt kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Hochproblematische Fallverläufe haben zuletzt verdeutlicht, dass diese Schlüsselfunktion einer kritischen Überprüfung und systematischen Stärkung bedarf. Es gilt insbesondere, die Themen Qualifizierung, Hilfeplanung und Schutzkonzepte zu fokussieren. Erforderlich sind praxisnahe und bedarfsgerechte Wissensbestände, eine Stärkung der professionellen Handlungskompetenz, die Weiterentwicklung organisationaler Strukturen sowie die Etablierung eigenständiger Qualitätsstandards. Das Verbundvorhaben „Fokus Jugendamt – Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten im Kontext sexualisierte Gewalt (FokusJA)“ greift diese Desiderate mit einem Forschungs- und Transferansatz auf.
Die gesetzlich vorgesehene Bereitstellung von Digitalisierungsangeboten stellt öffentliche Verwaltungen vor steigende Herausforderungen. Aufgrund der Heterogenität der Nutzerinnen und Nutzer ist es für öffentliche Verwaltungen häufig problematisch, klare Anforderungen zu erheben und zu erfüllen. Hinzukommen strukturelle und organisatorische Gegebenheiten wie beispielsweise ausgeprägte Entscheidungshierarchien, die eine nutzerzentrierte Vorgehensweise erschweren können. Darüber hinaus sieht sich die öffentliche Verwaltung zunehmend mit komplexer werdenden Problemen konfrontiert. Es stellt sich daher die Frage, wie in der öffentlichen Verwaltung ein moderner Ansatz zur Nutzerzentrierung und Problemlösung eingesetzt werden kann. Dieser Artikel präsentiert die Ergebnisse einer Einzelfallstudie bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Wir haben mit einer Fokusgruppe einen Design-Thinking-Workshop durchgeführt, um Potenziale und Anwendungsmöglichkeiten des Ansatzes in der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren. Auf Basis einer SWOT-Analyse haben wir die Ergebnisse untersucht und geben vier konkrete Handlungsempfehlungen für die Einführung sowie Nutzung von Design Thinking.