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Sehen ist für den Menschen eine besonders wichtige Form der Wahrnehmung. Über den Sehsinn nimmt der Mensch ca. 80 Prozent seiner Informationen auf, sodass „etwa ein Viertel des gesamten Gehirns und 60 Prozent der Großhirnrinde, dem Sitz höherer Hirnfunktionen, mit der Analyse der sichtbaren Welt beschäftigt ist“ (Simm, 2011). Sogar auf unsere Sprache hat das Sehen einen großen Einfluss ausgeübt. So bezeichnet man auch nicht visuelle Dinge oder Darbietungen als farblos, wenn diesen „aus unserer Sicht eine bestimmt Qualität fehlt“ (Erb, 1998, S. 1). Die große Bedeutung des Sehsinns erkannte natürlich auch Aristoteles. Er widmete dem Sehen daher einige Gedanken, die überwiegend in de anima (II 7, 418a 26 – 419b 3), aber auch in de sensu (439a 21 bis 447a 11) zu finden sind. Eine besondere Schwierigkeit der Erklärung der visuellen Wahrnehmung besteht darin, dass im Unterschied zum Fühlen, Riechen und Hören unklar ist, welches Medium zur Übertragung der Sehinformationen vom Objekt ins Auge des Betrachters verwendet wird bzw. wie diese Übertragung eventuell auch ohne klar erkennbares Medium funktionieren kann.
Das Ziel dieser Arbeit ist es also, Aristoteles´ Auffassung des Sehvorganges und des hierzu benötigten Übertragungsmediums zu analysieren. Hierzu wird zunächst versucht, die teilweise schwer verständlichen und teilweise auch widersprüchlichen Ausführungen Aristoteles´ systematisch aufzuarbeiten und klar und einfach darzustellen. Dabei wird sich diese Arbeit auf das Sehen im
physikalischen Sinne beschränken, also darauf wie es gelingen kann, dass Informationen über die reale Welt optisch bis zum Auge gelangen und somit der Wahrnehmung zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Projektphase des 6. Semesters der Studiengänge Bachelor Informationsmanagement (BIM) und Bachelor medizinisches Informationsmanagement (BMI) wurde eine Webseite für die Forschung erstellt. Um die Notwendigkeit zu ermitteln, sowie den Wünschen und Bedürfnissen der Angestellten an der Hochschule nachkommen zu können, wurde eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Ergebnisse in aufbereiteter Form. Nach einer kurzen Einleitung werden die Bereiche statistische und allgemeine Fragen, Fragen zu digitalen Forschungsdaten und Netzwerken, zur Forschungswebseite und zur Pflege der Daten ausgewertet dargestellt.
Das vorliegende Shortpaper befasst sich mit dem Thema Datenschnittstellen und Datenmapping im Bibliothekswesen für den Austausch von bibliografischen Daten. Ausgangspunkt der Arbeit ist die Schnittstelle Z39.50, welche den Austausch von Metadaten zwischen Bibliotheken als derzeitigen Standard bildet. Neben diesem Austauschformat sind die Darstellungsformate MAB, MARC 21, MARC-XML und als Weiterentwicklung von Z39.50 das SRU (Search/Retrieve via URL) genannt. Weiterhin wird auf das Linked Open Data Netzwerk Bezug genommen. Dieses Netzwerk, auch Semantic Web genannt, wird im Allgemeinen auch mit den Begriffen Web 3.0, Linked Open Data und Web of Data in Verbindung gebracht. Die technische Seite wird anhand von RDF (Resource Description Framework), XML (Extensible Markup Language) erläutert und im Weiteren wird auf die Wichtigkeit der CC0-Lizenzen (Creative Commons Lizenzen) eingegangen. Abschließend wird auf den Begriff Mapping im Kontext der Bibliothekslandschaft eingegangen und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen hervorgehoben.
In der vorliegenden Arbeit wird auf eine per Gesetz vorgeschriebene Frauenquote in Deutschland eingegangen. Im Fokus steht die Frage, ob Frauendiskriminierung durch eine solche Vorschrift tatsächlich bekämpft werden kann oder ob vielmehr die Männer diskriminiert würden. Zudem werden mögliche Unterschiede in den Führungsstilen zwischen Frauen und Männern untersucht sowie einige bereits vorhandene Frauenquoten in Politik und Wirtschaft vorgestellt.
Das virtuelle soziale Netzwerk Facebook feiert seinen zehnten Geburtstag. Mit über einer Milliarde aktiver Nutzer ist es seit seiner Entstehung zur weltweit größten Internetplattform zur Kommunikation avanciert. Dennoch gibt es in Deutschland eine große Anzahl an Menschen, die sich zwar täglich im Internet bewegt, aber auf eine Mitgliedschaft bei Facebook verzichtet. In dieser Arbeit werden die Gründe untersucht, warum manche Personen Facebook nicht nutzen. Die Leitfrage der Arbeit lautet: „Warum nutzen ausgewählte deutsche Internetnutzer Facebook nicht?“. Es wird zwischen zwei unterschiedlichen Personenkreisen, den Nicht- und den Ex-Nutzern, unterschieden. Basierend auf Leitfadeninterviews mit 25 Befragten, die mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet werden, werden elf verschiedene Gründe für eine Verweigerung von Facebook identifiziert. Für die Nicht-Nutzer stellt die Art der Kommunikation den zentralen Grund dar, Facebook nicht zu verwenden. Die Ex-Nutzer wiederum sehen den fehlenden Nutzen der Anwendung als wichtigstes Argument gegen Facebook.
Inhalt dieser Seminararbeit ist eine Untersuchung 20 großer Open-Access-Publisher zur Beantwortung der Fragen, welche der Publisher die Artikel in den von ihnen herausgegebenen Journals neben PDF auch strukturiert anbieten und welche zusätzlichen Features gegebenenfalls angeboten werden. Der Untersuchung liegen jeweils mindestens zwei Journals eines Publishers zugrunde. Die Arbeit wurde als Leistungsnachweis für die Lehrveranstaltung „Aktuelle Entwicklungen im Informationsmanagement“ im WS 2014/15 angefertigt.
In diesem Kurzbericht wird zusammenfassend ein Projekt vorgestellt, welches von Studierenden der Hochschule Hannover im Rahmen des berufsbegleitenden Studiengangs Informationsmanagement in Kooperation mit der Stadtbibliothek Hannover durchgeführt wurde. Das Ziel des Projekts war es, einen Kriterienkatalog zu erstellen, mit dem die Diversitätskompetenz von Bibliotheken evaluiert werden kann. Er soll dabei helfen, Strategien zu entwickeln, um passende Angebote für Nutzende aus vielfältigen Facetten der Diversität anzubieten. Konkret geht es um die Facetten Körperliche Behinderung, Geistige Behinderung, Neurodivergenz, Geschlechtsidentität und Queerness, sowie Armut und Obdachlosigkeit. Die zentrale Fragestellung lautete, wie gut Bibliotheken darin sind, nutzbare und relevante Dienstleistungen für diese Bevölkerungsgruppen anzubieten. Erstellt wurde dieser Katalog mit Hilfe von Interviews mit Personen, die den jeweiligen Facetten angehören. Angewandt wurde der Kriterienkatalog beispielhaft an der Zentralbibliothek der Stadtbibliothek Hannover.
Der Kriterienkatalog kann zusätzlich als Tabellendokument zur Nachnutzung heruntergeladen werden.
Ausführlichere Informationen zum Projekt und dem erarbeiteten Kriterienkatalog erscheinen in einem Artikel in der Ausgabe Dezember 2023 der Zeitschrift "BuB : Forum Information und Dokumentation".
Der Projektbericht beschreibt die erfolgten Arbeitsschritte im Studierendenprojekt "Nutzung offener Bücherschränke" im Sommersemester 2022 an der Hochschule Hannover im Rahmen des 6. Semesters im Studiengang Informationsmanagement – berufsbegleitend.
Der Bericht beschreibt den Projektverlauf von Festlegung und Entwicklung eines Untersuchungsdesign bis zur Auswertung und Visualisierung der erhobenen Daten. Dabei wird auch auf Schwierigkeiten und sowohl entwickelte als auch verworfene Lösungsansätze während der einzelnen Projektphasen eingegangen.
Die fortschreitende Digitalisierung unserer modernen Welt betrifft zwangsläufig auch den Bereich der Nachlässe. Fast jede verstorbene Person hinterlässt nicht nur Hausrat, Bücher, Bargeld oder Wohnungen, sondern auch digitale Spuren in Form von Daten auf heimischen Computern sowie E-Mail Konten, Chatverläufe in Nachrichtensofortdiensten auf Smartphones, Online-Bankkonten, Konten bei Bezahldiensten, Internethandelsplattformen, sozialen Netzwerken, sowie Daten unterschiedlichster Art in Cloudspeicherorten oder in anderer nicht genannter Form im World-Wide-Web. Wahrscheinlich werden diese digitalen Speicherorte oder Zugangsdaten deshalb noch nicht grundsätzlich in Vorsorgevollmachten bzw. Testamenten benannt, weil sie noch nicht im nachlass-verwaltenden Bewusstsein der Bevölkerung verankert sind. Der nahezu selbstverständlich gewordene Umgang mit den digitalen Formaten sollte diese jedoch in die Auflistung des Nachlasses miteinschließen, damit eine Erbengemeinschaft die Möglichkeit erhält, sich auch um diesen Teil des Nachlasses adäquat kümmern zu können.
Schattenbibliotheken sind Lösungen, die sich aus einem Literaturmangel in der Forschung ergeben haben. Urheberrechtlich geschützte Inhalte werden hier online jedem frei zur Verfügung gestellt. In der vorliegenden Arbeit wird versucht, das Wirken dieser Dokumentsammlungen einzuordnen. So wird die Entstehung von Schattenbibliotheken aufgezeigt, auf den rechtlichen Umgang mit diesen Plattform eingegangen, zwei Schattenbibliotheken beispielhaft näher betrachtet und deren Auswirkungen abgebildet, bevor die Arbeit mit einem persönlichen Fazit abschließt.