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Akademisierung von Pflege
(1994)
Während des letzten Jahres haben wir als Forschungsteam eine Vielzahl an Informationen durch persönliche Gespräche, Eindrücke vor Ort und Auswertung von Materialien und Berichten erhalten. Der Umfang der Arbeiten führte weit über die ursprüngliche Planung hinaus. Die Vorbereitungsgespräche pendelten zwischen den Anliegen von Politik und Verwaltung einen Überblick einerseits und sehr detaillierte Einblicke andererseits zu erhalten. Dieser Spannbreite haben wir versucht durch Bezug auf die drei Jugendeinrichtungen und auf die Fachgespräche im Jugendforum gerecht zu werden. Mit diesem Bericht stellen wir die wichtigen Ergebnisse heraus, an denen eine Weiterarbeit und Vertiefung von Fachleuten und Aktiven der Stadt in den nächsten Jahren erfolgen kann. Der Bericht enthält Bestandsaufnahmen sowie Vorschläge und Empfehlungen mit weiterführenden Hinweisen. Eine Prioritätensetzung wurde nicht vorgenommen, sondern obliegt den Entscheidern vor Ort.
Im Frühling 2007 beauftragte die Landeshauptstadt Hannover die damalige Evangelische Fachhochschule Hannover (jetzt: Fachhochschule Hannover, Fakultät V, Soziale Arbeit) mit der Evaluation zur „flächendeckenden Sprachförderung für Migrantenkinder und Kinder mit Sprachschwierigkeiten“. In der Zeit vom Mai 2007 bis zum April 2009 führte Frau Rosemarie Lüters unter Leitung von Joachim Romppel die Forschungsarbeiten durch.
Die vorliegende Arbeit ist entstanden im Rahmen eines von Michael Simon betreuten studentischen Projektes im Studiengang Diplom-Pflegemanagement. Ziel des gemeinsamen Projektes war eine Bestandsaufnahme und Evaluation internetbasierter Krankenhaussuchmaschinen. Das Projekt bestand aus drei Teilprojekten, startete im Wintersemester 2006/2007 und schloss im Frühjahr 2008 mit einem gemeinsamen Projektbericht ab. Die jetzt vorgelegte Veröffentlichung ist eine überarbeitete Fassung des Projektberichts, aktualisiert auf den Stand von Mitte 2009.
Enthält: "Der Bedarf von Patienten an Informationen über die Qualität der Krankenhausbehandlung" von Gert Freiwald, "Qualitätsdimensionen und Qualitätsindikatoren der Krankenhausbehandlung" von Jörn Magdeburg und "Anforderungen an und Qualitätskriterien für Krankenhaus-Suchmaschinen" von Frank Fihlon
Zunächst wird der Koalitionsvertrag daraufhin analysiert, welche Aussagen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung darin enthalten sind und welche Vorhaben sich an den betreffenden Aussagen ablesen lassen. Daran schließt sich eine Darstellung des ‚Gesundheitsprämienmodells’ von CDU und FDP an, das darauf folgend einer systematischen Kritik unterzogen wird. Wegen seiner besonderen Stellung in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion wird im Anschluss daran der so genannte ‚Sozialausgleich’ näher betrachtet. Dieser Begriff erweist sich bei näherer Betrachtung als irreführende ‚Fehletikettierung’, denn geplant ist nicht ein umfassender ‚sozialer Ausgleich’, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung gegenwärtig gewährleistet, sondern lediglich ein staatlicher Beitragszuschuss für hilfebedürftige Geringverdiener. Im Rahmen der Erörterung werden auch die zentralen Begründungsmuster für die Einführung eines steuerfinanzierten ‚Sozialausgleichs’ einer systematischen Kritik unterzogen. Dabei wird auch herausgearbeitet, dass die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung keineswegs zwangsläufig zu einer sozial gerechten Verteilung von Finanzierungslasten führt, wie dies von führenden Vertretern der Regierungskoalition behauptet wird.
Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28. 6. 2002 können Hochschulen außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium anrechnen, wobei die außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen maximal 50% eines Hochschulstudiums ersetzen können. Im Folgenden werden acht Module vorgestellt, die einerseits im Rahmen der jetzigen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeausbildung gemäß AltPflG/AltPflAPrV (2003) bzw. KrPflG/KrPflAPrV (2003) umgesetzt werden können, andererseits aber auch als curriculare Bausteine einer (novellierten) generalistischen oder integrativen Pflegeausbildung Verwendung finden können.
Seit einigen Jahren wird zunehmend intensiver über das Angebot und den Bedarf an Fachkräften in der Pflege diskutiert. Dazu wurden bereits eine Reihe von Studien und Prognosen veröffentlicht, die allerdings zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen. In der öffentlichen wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion sind deshalb gegenwärtig eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlen anzutreffen. Die Unterschiede sind allerdings nicht nur auf methodische Unterschiede zurückzuführen, sondern vor allem auch darauf, dass es bislang an zuverlässigen und ausreichend differenzierten Daten amtlicher Statistiken zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen mangelt. Zwar bietet die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) des Statistischen Bundesamtes einrichtungsübergreifende Angaben zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen, diese sind jedoch zum einen nicht ausreichend differenziert und basieren zum anderen zu einem wesentlichen Teil auf einer Hochrechnung von Ergebnissen der 1 %-Haushaltsstichprobe des Mikrozensus. Die Angaben der GPR sind darum mit dem Risiko behaftet, dass sie aufgrund von Schätzfehlern die tatsächliche Zahl der Beschäftigten über- oder unterschätzen. Zuverlässigere Angaben zur Beschäftigung in Pflegeberufen bieten Teilstatistiken des Gesundheitswesens, die ihre Daten auf dem Wege einer Vollerhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht der befragten Einrichtungen gewinnen. Dies sind die Krankenhausstatistik, die Statistik der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und die Pflegestatistik. In der vorliegenden Studie werden deren Daten erstmals zu einer Gesamtstatistik der Pflegeberufe zusammengeführt. Das Ergebnis ist eine Datenaufbereitung zur Entwicklung und zum Stand der Beschäftigung in Pflegeberufen in Deutschland im Zeitraum 1999-2009, die nicht nur Zahlen zur Gesamtbeschäftigung bietet, sondern auch differenziert nach einzelnen Pflegeberufen und Versorgungsbereichen (Krankenhaus, Rehabilitationsbereich, ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime). Die Analyse der zusammengeführten Daten führt zu einer Reihe von Ergebnissen, die insbesondere auch für die gesundheitspolitische Diskussion von Bedeutung sind.
Die dargestellte Kompetenzmatrix beschreibt die in reliigons- und gemeindepädagogischen Bachelorstudiengängen zu erwerbenden Kompetenzen entlang von fünf inhaltlichen Kompetenzfeldern und orientiert sich dabei an den Kompetenzkategorien (Wissen - Fertigkeiten - Personale Kompetenz) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Diese Kompetenzmatrix ist Grundlage des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs „Religionspädagogik und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover, der gleichermaßen für eine Berufstätigkeit als DiakonIn bzw. GemeindepädagogIn und als SozialarbeiterIn qualifiziert.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.