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Das Metavorhaben „Partizipation, Praxisbezug, Ethik und Monitoring in der Förderlinie ‚sexualisierte Gewalt in pädagogischen Kontexten‘ (ParPEM)“, zielt auf die inhaltliche Begleitung der vom BMBF am 7.11.2016 ausgeschriebenen Anschlussförderlinie ab, durch die fünf Einzelvorhaben und elf Verbundvorhaben gefördert werden. Dieser Schlussbericht fasst die Forschungsergebisse des Teilprojekts „Münster“ zusammen.
Seit einigen Jahren wird zunehmend intensiver über das Angebot und den Bedarf an Fachkräften in der Pflege diskutiert. Dazu wurden bereits eine Reihe von Studien und Prognosen veröffentlicht, die allerdings zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kamen. In der öffentlichen wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion sind deshalb gegenwärtig eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlen anzutreffen. Die Unterschiede sind allerdings nicht nur auf methodische Unterschiede zurückzuführen, sondern vor allem auch darauf, dass es bislang an zuverlässigen und ausreichend differenzierten Daten amtlicher Statistiken zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen mangelt. Zwar bietet die Gesundheitspersonalrechnung (GPR) des Statistischen Bundesamtes einrichtungsübergreifende Angaben zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Pflegeberufen, diese sind jedoch zum einen nicht ausreichend differenziert und basieren zum anderen zu einem wesentlichen Teil auf einer Hochrechnung von Ergebnissen der 1 %-Haushaltsstichprobe des Mikrozensus. Die Angaben der GPR sind darum mit dem Risiko behaftet, dass sie aufgrund von Schätzfehlern die tatsächliche Zahl der Beschäftigten über- oder unterschätzen. Zuverlässigere Angaben zur Beschäftigung in Pflegeberufen bieten Teilstatistiken des Gesundheitswesens, die ihre Daten auf dem Wege einer Vollerhebung mit gesetzlicher Auskunftspflicht der befragten Einrichtungen gewinnen. Dies sind die Krankenhausstatistik, die Statistik der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und die Pflegestatistik. In der vorliegenden Studie werden deren Daten erstmals zu einer Gesamtstatistik der Pflegeberufe zusammengeführt. Das Ergebnis ist eine Datenaufbereitung zur Entwicklung und zum Stand der Beschäftigung in Pflegeberufen in Deutschland im Zeitraum 1999-2009, die nicht nur Zahlen zur Gesamtbeschäftigung bietet, sondern auch differenziert nach einzelnen Pflegeberufen und Versorgungsbereichen (Krankenhaus, Rehabilitationsbereich, ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegeheime). Die Analyse der zusammengeführten Daten führt zu einer Reihe von Ergebnissen, die insbesondere auch für die gesundheitspolitische Diskussion von Bedeutung sind.
Zunächst wird der Koalitionsvertrag daraufhin analysiert, welche Aussagen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung darin enthalten sind und welche Vorhaben sich an den betreffenden Aussagen ablesen lassen. Daran schließt sich eine Darstellung des ‚Gesundheitsprämienmodells’ von CDU und FDP an, das darauf folgend einer systematischen Kritik unterzogen wird. Wegen seiner besonderen Stellung in der gegenwärtigen gesundheitspolitischen Diskussion wird im Anschluss daran der so genannte ‚Sozialausgleich’ näher betrachtet. Dieser Begriff erweist sich bei näherer Betrachtung als irreführende ‚Fehletikettierung’, denn geplant ist nicht ein umfassender ‚sozialer Ausgleich’, wie ihn die gesetzliche Krankenversicherung gegenwärtig gewährleistet, sondern lediglich ein staatlicher Beitragszuschuss für hilfebedürftige Geringverdiener. Im Rahmen der Erörterung werden auch die zentralen Begründungsmuster für die Einführung eines steuerfinanzierten ‚Sozialausgleichs’ einer systematischen Kritik unterzogen. Dabei wird auch herausgearbeitet, dass die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung keineswegs zwangsläufig zu einer sozial gerechten Verteilung von Finanzierungslasten führt, wie dies von führenden Vertretern der Regierungskoalition behauptet wird.
Das vorliegende Papier soll zur Unterstützung der Diskussion um Personalmindeststandards
im Pflegebereich dienen. Dazu wird zunächst ein Rückblick auf die Vorgeschichte und Hintergründe des Stellenabbaus sowie die Auswirkungen des Pflege-Förderprogramms und dessen Überführung in das DRG-System gegeben. Da die Frage einer staatlichen Regulierung der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser sehr eng mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern verbunden ist, werden im darauf folgenden Kapitel Möglichkeiten und Grenzen einer Regulierung durch Landesrecht oder Bundesrecht vorgestellt und diskutiert. Daran schließt sich ein Überblick über die wichtigsten bisher vorgelegten Überlegungen und Vorschläge für eine staatliche Regulierung der Personalbesetzung an. Im darauf folgenden Kapitel werden die bisherigen Vorschläge einer kritischen Analyse unterzogen, dabei wird insbesondere auf die Frage der Eignung des DRG-Systems als Ansatzpunkt für eine Regulierung der Personalbesetzung eingegangen. Daran anschließend werden zwei Regulierungsansätze, die möglicherweise besser geeignet wären, um verbindlich einzuhaltende Personalbesetzungsstandards nicht nur vorzugeben, sondern auch durchzusetzen: Eine Regulierung auf Landesebene im Rahmen der Krankenhausplanung und eine Regulierung auf Bundesebene, die den OPS nutzt, um die Einhaltung vorgegebener Personalbesetzungsstandards zur Bedingung für die Kodierung und somit auch Abrechnung von Leistungen macht. Das letzte Kapitel ist der Frage der Finanzierung verbindlich eizuhaltender Personalbesetzungsstandards gewidmet.
Die vorliegende Ausführung bezieht sich ausschließlich auf die, im Rahmen des Forschungsprojekts „Großtagespflegestellen in Niedersachsen“ durchgeführte, Hauptuntersuchung zur pädagogischen Qualität in sieben Großtagespflegestellen. Die Ergebnisse der darüber hinaus stattgefundenen schriftlichen Befragungen der kommunalen Träger werden nur im Kontext zu den untersuchten Betreuungssettings berücksichtigt. Neben der Datenerhebung mittels der Tagespflegeskala-R wurde im Anschluss an die Beobachtungen ein leitfadengestütztes Interview mit den anwesenden Kindertagespflegepersonen geführt. Weitere Informationen wurden aus Dokumenten wie Satzungen, Konzeption, Flyer und Internetauftritt gewonnen.
Die Ergebnisse werden in diesem Bericht in Form von sieben Thesen dargestellt. Die Erste These bezieht sich ausschließlich auf die Daten der TAS-R Untersuchung. Die Thesen zwei bis sieben wurden aus dem o.g. gesamten empirischen Material abgeleitet.
Als Instrument zur Erfassung der pädagogischen Qualität in den ausgewählten Großtagespflegestellen (GTPS) wurde die Tagespflegeskala-R (Tietze, Knobeloch, Gerszonowiec, 2011, überarbeitete Version) eingesetzt. Die TAS-R basiert auf der Family Day Care Rating Scale (FDCRS) von Harms, Cryer und Clifford (2003). Sie wurde bereits in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. Studien genutzt und ist als internationales Instrument zur Erfassung von pädagogischer Qualität in Kindertagespflegestellen anerkannt.
Während des letzten Jahres haben wir als Forschungsteam eine Vielzahl an Informationen durch persönliche Gespräche, Eindrücke vor Ort und Auswertung von Materialien und Berichten erhalten. Der Umfang der Arbeiten führte weit über die ursprüngliche Planung hinaus. Die Vorbereitungsgespräche pendelten zwischen den Anliegen von Politik und Verwaltung einen Überblick einerseits und sehr detaillierte Einblicke andererseits zu erhalten. Dieser Spannbreite haben wir versucht durch Bezug auf die drei Jugendeinrichtungen und auf die Fachgespräche im Jugendforum gerecht zu werden. Mit diesem Bericht stellen wir die wichtigen Ergebnisse heraus, an denen eine Weiterarbeit und Vertiefung von Fachleuten und Aktiven der Stadt in den nächsten Jahren erfolgen kann. Der Bericht enthält Bestandsaufnahmen sowie Vorschläge und Empfehlungen mit weiterführenden Hinweisen. Eine Prioritätensetzung wurde nicht vorgenommen, sondern obliegt den Entscheidern vor Ort.
Prof. Joachim Romppel, Rebecca Hassan und ein Forschungsteam der Hochschule Hannover begleiteten die Sozialpädagogische Familienhilfe in der Landeshauptstadt Hannover von 2018-2021. Durch eine qualitative Studie überprüften sie die ambulante Form der Kinder- und Jugendhilfe (nach §31 Sozialgesetzbuch VIII) und deren Wirkungen für Eltern und Kinder. Interviews mit Eltern, sozialpädagogischen Fachkräften verschiedener Jugendhilfeträger und Sozialarbeiter*innen des Kommunalen Sozialdienstes der Stadt ergaben dabei ein positives Bild von den Hilfsmaßnahmen, deren Wirksamkeit auch in anderen Studien hervorgehoben wird. Der Forschungsbericht vermittelt ein tieferes Verständnis von Erziehungsproblemen in Familien und wirksamer Zusammenarbeit bei den Hilfen durch Sozialarbeiter*innen der Jugendhilfeträger und des Jugendamtes.
Die Sozialarbeiterin Yildiz Sahinde Demirer hat zusammen mit anderen Frauen das Praxisprojekt Erzählcafès in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (2018-2021) für fünf Stadtteile konzipiert. Ihre Arbeit bezeichnet sie als Gemeinwesenarbeit mit feministischen und politischen Schwerpunkten. Geflüchtete Frauen konnten sich dadurch regelmäßig treffen und austauschen, ihre Interessen an Bildung, Arbeit, sozialen Rechten und Beteiligung zur Sprache bringen und umsetzen. Durch die wissenschaftlichen Begleitung von Rebecca Hassan M.A. Social Work und Prof. Dr. Joachim Romppel von der Hochschule Hannover war es möglich, das dreijährige Modellprojekt zu dokumentieren und auszuwerten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) förderte das Projekt. Bemerkenswert sind die Erfolge dieses Projektes in der nonformalen Bildungsarbeit und die erweiterte Handlungsfähigkeit der Frauen.
Die dargestellte Kompetenzmatrix beschreibt die in reliigons- und gemeindepädagogischen Bachelorstudiengängen zu erwerbenden Kompetenzen entlang von fünf inhaltlichen Kompetenzfeldern und orientiert sich dabei an den Kompetenzkategorien (Wissen - Fertigkeiten - Personale Kompetenz) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Diese Kompetenzmatrix ist Grundlage des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs „Religionspädagogik und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover, der gleichermaßen für eine Berufstätigkeit als DiakonIn bzw. GemeindepädagogIn und als SozialarbeiterIn qualifiziert.