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Der Begriff der Wirtschaft wird in idealistischer Denktradition als Entscheidungskalkül im Hinblick auf Knappheiten definiert. Aber menschliche Gesellschaften reproduzieren sich durch Arbeit, die auf das Ziel der Bedürfnisbefriedigung bezogen ist. Die Wirksamkeit dieser Arbeit steigt im Verlauf der geschichtlichen Entwicklung durch Arbeitsteilung und Arbeitskooperation an, wobei Erfahrungen, Erkenntnisse und die Anwendung von Wissen als Hebel wirken. Bisher wurden die Entwicklungsstufen Naturalwirtschaft, Geldwirtschaft und Kapitalwirtschaft durchlaufen, und als Perspektive zeichnet sich die Sozialwirtschaft ab. Wirtschaft ist kein Selbstzweck; ihre Aufgabe ist es lediglich, dauerhaft die notwendigen Mittel zum gesellschaftlichen Leben bereit zustellen. Die Überwindung der Armut ist die Voraussetzung für ein Leben in menschlicher Würde und für die freie persönliche Entfaltung der gesellschaftlichen Individuen. Die Bestimmung der der Wirtschaft übergeordneten gesellschaftlichen Zwecke ist ausschließlich eine demokratisch-politische Aufgabe der Gesellschaft.
Die Frauenbewegung vor 1918 war ein Bestandteil der emanzipativen Kräfte der Gesellschaft, die sich gegen die Ständegesellschaft richtete. Diese zerfiel im I. Weltkrieg und stürzte durch die Novemberrevolution von 1918. Die Gründung der Weimarer Republik brachte das allgemeine und gleiche Wahlrecht sowie gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen.
Die zweite Welle der Frauenbewegung ab 1968 wurde zu einer Wiederholung der ersten, aber wegen schon bestehender Gleichberechtigung insgesamt als bloße Farce. Mit der dritten Welle der Frauenbewgung, beginnend mit der Weltfrauenkonferenz in Beijing (1995) setzte sich eine rein macht- und verteilungspolitisch inspirierte, ideologisch begründete Politik der Frauenprivilegierung mittels der Diskriminierung von Männern durch, die bisher ungebrochen ist. Eine solche Politik ist deshalb entgegen der subjektiven Selbstwahrnehmung objektiv eine rechte Politik, was aber von den Parteien der politischen Linken (im weitesten Sinne) verkannt wird.
Die nachfolgend berichteten Ergebnisse basieren auf einem vignettenbasierten 2x2-Szenario-Experiment, in das die Situationsfaktoren Entdeckungswahrscheinlichkeit und Vorteilswert sowie die Personenfaktoren Organisationaler Zynismus, das Fünf-Faktoren-Modell der Persönlichkeit und Intelligenz einbezogen wurden. In diesem Bericht werden vorrangig die Ergebnisse zur Persönlichkeitsdimension Gewissenhaftigkeit vorgestellt, einem der Faktoren des Fünf-Faktoren-Modells der Persönlichkeit. Diese Ergebnisse werden ausführlich berichtet, weil sie von besonderer Bedeutung für das vom TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt e.V. finanzierte Forschungsprojekt Korruption – Risikofaktoren der Person und der Situation (Laufzeit 2011 bis 2015) sind. Die nachfolgend berichtete Untersuchung zeigt, dass ein akteurszentrierter Ansatz in der Korruptionsursachenforschung grundsätzlich sinnvoll ist. Es wurden 113 Auszubildende in den Bereichen Banken- und Versicherungen sowie Sozialversicherung befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass Korruption als verbreitete Verhaltensweise angesehen wird, die jedoch als verwerflich gilt. Während die einbezogenen Situationsfaktoren keine nennenswerten Effekte auf die Korruptionsbereitschaft hatten, führten einige der Personenfaktoren zu signifikanten Ergebnissen. Gewissenhaftigkeit kommt hierbei als Schutzfaktor vor korrupten Handlungen besondere Bedeutung zu.
Durch die Globalisierung und den verschärften internationalen Wettbewerb sind innovative Unternehmen in zunehmendem Maße durch Industriespionage bedroht. Eine besondere Rolle kommt hierbei dem Faktor Mensch zu, der das größte Risiko für einen ungewollten Know-how-Abfluss darstellt. Hiervon ausgehend untersucht die vorliegende Arbeit, welche präventiven und repressiven Spionageabwehrmaßnahmen Unternehmen zur Verbesserung der personellen Sicherheit zur Verfügung stehen. Nach einer theoretischen Einführung in das Thema werden die Ergebnisse von acht Experteninterviews vorgestellt und in die bestehende Literatur integriert. Dabei zeigen die Ergebnisse, dass es keine Musterlösung gibt, sondern dass je nach Unternehmen, spezifischer Bedrohungslage und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein individuelles und ganzheitliches Informationsschutzkonzept zu entwickeln ist.
In dem Text werden allgemeine Anforderungen an Bachelorarbeiten/Masterarbeiten erläutert. Zunächst wird auf formale Anforderungen eingegangen wie beispielsweise Aufbau, Formatierung, Titelblatt, Verzeichnisse, Anhang. Es folgt eine knappe Einfährung in Quellentypen, Quellensuche, Quellenangaben sowie Quellenkritik.