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Rassismus in der Strafverfolgung : von der Notwendigkeit struktureller Veränderungen

  • Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus führen zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Denn diese Formen von Diskriminierung und Ausgrenzung sind Motivation für Hass und Gewalt, machen Menschen zu „Anderen“, grenzen sie aus der Gesellschaft aus und sprechen ihnen so die gleichen Grund- und Menschenrechte und damit die Menschenwürde ab. Sie greifen damit auch das Fundament unserer Verfassung an. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen in der Lage sein, rassistische, antisemitische und rechte Taten zu erkennen und wirksam zu verfolgen. Sie müssen dabei zugleich sicherstellen, dass die Tatopfer effektiven und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht bekommen. Nur so können die Betroffenen Gerechtigkeit erfahren, angemessene Anerkennung ihres erlittenen Unrechts erhalten und Vertrauen in den Rechtsstaat und insbesondere die Strafjustiz (wieder-)gewinnen. Welche große Gefahr von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus ausgeht, wurde vielfach auf erschreckende Weise öffentlich sichtbar: Beispielhaft genannt seien die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und die zahlreichen Morde bei den Anschlägen in Halle und Hanau. Für viele Menschen, die alltäglich von rassistischer und antisemitischer Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, lösten diese Ereignisse und das Verhalten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zweifel daran aus, ob der deutsche Staat sie wirksam schützen kann oder will. Deshalb war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung 2021 ein Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus verabschiedete und deren Umsetzung auf den Weg brachte, und dass die neue Bundesregierung diese fortsetzen und weiterentwickeln will. Rassismus und Antisemitismus bauen auf ein gesellschaftlich und historisch tief verwurzeltes ungleiches Machtverhältnis auf. Sie sind deshalb mehr als ein Diskriminierungsverhältnis zwischen Einzelpersonen, sondern haben sich in Strukturen, Verfahren und (gesellschaftlichen wie staatlichen) Institutionen niedergeschlagen. Wirksamer Schutz vor rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Gewalttaten und deren effektive Strafverfolgung setzen daher voraus, dass die alltägliche Praxis von Sicherheitsbehörden und Strafverfolgung nachhaltig verändert wird. Hierfür müssen bestehende Routinen und Denkmuster kritisch überprüft und verändert werden. Der vorliegende Reader soll bei der insofern gebotenen (selbst-)kritischen Auseinandersetzung unterstützen. Er enthält zudem, aufbauend auf Einsichten und Einschätzungen aus der Praxis, Empfehlungen für wirkungsvolle Maßnahmen und gebotene Veränderungsprozesse. Diese brauchen engagierte Träger*innen eines solchen Wandels, aber auch und insbesondere Leitungskräfte in den Institutionen, die es als ihre Verpflichtung verstehen, die notwendigen Veränderungsprozesse anzustoßen, sie zu finanzieren und ihre Durchführung und Wirkungen zu monitoren.

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Metadaten
URN:urn:nbn:de:bsz:960-opus4-28794
DOI:https://doi.org/10.25968/opus-2879
ISBN:978-3-949459-16-0
Contributor(s):Maren Burkhardt
Document Type:Book
Language:German
Year of Completion:2023
Publishing Institution:Hochschule Hannover
Creating Corporation:Deutsches Institut für Menschenrechte
Release Date:2023/06/21
GND Keyword:Rassismus; Antisemitismus; Rechtsradikalismus; Strafverfolgung
Edition:2., korr. Auflage
Note:
Darin enthalten: Rassismuskritische Prozessbeobachtung in Strafprozessen / Maren Burkhardt, S. 80 - 92
Link to catalogue:1858180821
Institutes:Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales
DDC classes:340 Recht
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International