@phdthesis{Kramski2008, type = {Master Thesis}, author = {Alexandra Kramski}, title = {Ansatz und Bewertung origin{\"a}rer immaterieller Verm{\"o}gensgegenst{\"a}ndedes Anlageverm{\"o}gens gem{\"a}{\"s} dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) : Eine Betrachtung mit Blick auf die Informationsfunktion des Jahresabschlusses}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:960-opus-2504}, year = {2008}, abstract = {Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Ansatz und der Bewertung origin{\"a}rer immaterieller Verm{\"o}gensgegenst{\"a}nde des Anlageverm{\"o}gens im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Es handelt sich hierbei um die Untersuchung der Frage, ob die Verpflichtung zur Aktivierung oben genannter Verm{\"o}gensgegenst{\"a}nde die Aussagekraft eines Jahresabschlusses nach HGB erh{\"o}ht. W{\"a}hrend die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) den Ansatz immaterieller Verm{\"o}gensgegenst{\"a}nde – unabh{\"a}ngig davon, ob sie entgeltlich erworben oder selbst erstellt wurden – schon lange vorsehen, hat sich der Gesetzgeber in Deutschland im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nun auch dazu entschlossen, das HGB-Bilanzrecht u. a. in diesem Punkt den IFRS anzupassen und das bisher in \S 248 Abs. 2 HGB kodifizierte Aktivierungsverbot aufzuheben. Der vom Bundesministerium der Justiz am 21. Mai 2008 ver{\"o}ffentlichte Gesetzentwurf dient als Grundlage der Untersuchung. Die einzelnen geplanten {\"A}nderungen wurden ausf{\"u}hrlich betrachtet und werden je nach Bedeutung f{\"u}r den Ansatz und die Bewertung – mehr oder weniger stark – diskutiert. Wie sich im Verlauf dieser Arbeit zeigen wird, ist davon auszugehen, dass die zuk{\"u}nftig f{\"u}r origin{\"a}re immaterielle Verm{\"o}gensgegenst{\"a}nde geltende Aktivierungspflicht auf Grund der zu erbringenden Nachweise – ebenso wie nach IFRS – als faktisches Wahlrecht betrachtet werden kann. Somit h{\"a}tte die Aufhebung des \S 248 Abs. 2 HGB nur geringe Auswirkungen auf die Bilanzierung von Unternehmen. Wenn allerdings die M{\"o}glichkeit der Aktivierung in Anspruch genommen wird und relevante Angaben im Anhang gemacht werden, ist eine Erh{\"o}hung des Informationsgehaltes eines Jahresabschlusses zweifellos gegeben.}, language = {de} }